Wohnungskrise und Obdachlosigkeit in Österreich: Wo Sie Hilfe finden

Wenn Sie die Miete nicht mehr bezahlen können, eine Delogierung droht oder Sie keinen Schlafplatz mehr haben, können Sie in Österreich an mehreren Stellen Hilfe erhalten. Das staatliche Programm Wohnschirm und regionale Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe arbeiten daran, Wohnungsverlust zu verhindern und Menschen ohne Unterkunft zu unterstützen.
Was bedeutet Wohnungskrise?
Wohnungslosigkeit beginnt nicht erst, wenn jemand auf der Straße schlafen muss. Sie kann verschiedene Formen annehmen:
- Akute Wohnungslosigkeit: Es gibt keine Unterkunft.
- Vorübergehende Unterbringung: etwa in einer Notschlafstelle, einem Wohnheim oder im betreuten Wohnen.
- Drohende Wohnungslosigkeit: Der Verlust der Wohnung oder eine Delogierung steht bevor.
- Potenzielle Wohnungslosigkeit: Die Miete ist im Verhältnis zum Einkommen nicht leistbar.
- Verdeckte Wohnungslosigkeit: Die betroffene Person lebt vorübergehend bei Freunden oder Bekannten.
- Unzumutbare Wohnverhältnisse: Die Wohnung ist feucht, nicht oder schlecht beheizbar oder überbelegt.
Die Beratungsstellen helfen daher nicht nur, wenn bereits keine Unterkunft mehr vorhanden ist, sondern auch bei einer drohenden Wohnungs- oder Energiesperre.
Welche Unterstützung gibt es?
Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe arbeiten mit Gemeinden und Städten zusammen. Das Angebot umfasst unter anderem:
- Beratung und soziale Betreuung,
- Delogierungsprävention,
- Notschlafstellen,
- Tagesangebote und Tageszentren,
- Übergangswohnen,
- Wohnheime.
Auch die Bundesländer und gemeinnützige Organisationen bieten Programme zur Vermeidung von Delogierungen an.
Das Programm Wohnschirm
Wohnschirm ist ein Programm des Sozialministeriums BMASGPK. Es soll Wohnungslosigkeit verhindern oder beenden. Das Programm ist subsidiär: Es kommt zum Einsatz, wenn eigene Mittel sowie Unterstützungen des Bundeslandes, der Stadt oder der Gemeinde nicht ausreichen oder nicht verfügbar sind.
WOHNSCHIRM MIETE
- Für wen: Mieterinnen und Mieter mit Mietrückständen, die diese nicht bezahlen können und dadurch ihre Wohnung verlieren könnten.
- Was wird unterstützt: die Übernahme von Mietrückständen oder eine finanzielle Unterstützung beim Umzug in eine leistbare Wohnung.
WOHNSCHIRM HOUSING FIRST
- Für wen: Menschen ohne Wohnung, die ihre Situation nicht aus eigener Kraft beenden können.
- Was wird unterstützt: die Vermittlung einer leistbaren Wohnung mit Begleitung durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Auch Mietkosten wie Kaution und Finanzierungsbeitrag können übernommen werden.
Das Prinzip von Housing First ist, dass zuerst eine eigene Wohnung gefunden wird. Danach erhalten die Betroffenen weitere Unterstützung.
WOHNSCHIRM ENERGIE
- Für wen: Menschen mit niedrigem Einkommen in Härtefällen.
- Was wird unterstützt: Bei einer unmittelbar drohenden oder bereits erfolgten Energieabschaltung kann ein Energieschuldenbetrag einmalig übernommen werden.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Bei WOHNSCHIRM MIETE beginnt der Prozess mit einer kostenlosen Beratung durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Danach kann ein Antrag auf Übernahme der Mietrückstände oder auf Unterstützung beim Umzug gestellt werden.
Auch bei Energieschulden sind zunächst eine Beratung und ein Antrag erforderlich. Anschließend wird entschieden, ob die Kosten übernommen werden können. Die Liste der Beratungsstellen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Website von Wohnschirm.
Anlaufstellen in den Bundesländern
In allen Bundesländern gibt es regionale Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Beispiele sind:
- Wien: Wiener Wohnungslosenhilfe (Fonds Soziales Wien), P7, bzWO, Gruft, Obdach Wien und Volkshilfe Wien (FAWOS)
- Niederösterreich: Caritas Beratungsstelle für Wohnungssicherung, BEWOK und Verein Wohnen
- Oberösterreich: ARGE für Obdachlose (Linz), Verein Wohnplattform und Mosaik (Vöcklabruck)
- Burgenland: Caritas Burgenland und Sozialhaus Burgenland
- Kärnten: Caritas Kärnten, Volkshilfe Kärnten und eine Klagenfurter Beratungsstelle für Mieterinnen und Mieter
- Steiermark: WOG (Caritas Graz-Seckau)
- Salzburg: Caritas Wohnungslosenhilfe und Soziale Arbeit GmbH
- Tirol: Caritas Tirol, DOWAS Innsbruck, ISD und Verein für Obdachlose
- Vorarlberg: DOWAS Vorarlberg und Caritas Vorarlberg
Besondere Anlaufstellen in Wien
In Wien koordiniert der Fonds Soziales Wien das System der Wiener Wohnungslosenhilfe und arbeitet mit mehr als 90 Einrichtungen zusammen.
P7 von Caritas ist die zentrale erste Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. Dort erhalten Sie Informationen zu Notschlafstellen sowie zu medizinischen und sozialen Angeboten. Die bzWO vermittelt betreute Wohnplätze für Frauen, Männer, Paare und Familien.
Es gibt auch Angebote für bestimmte Zielgruppen: a_way bietet Jugendlichen zwischen 14 und 20 Jahren eine Übernachtungsmöglichkeit. Das FrauenWohnZentrum richtet sich an Frauen ab 18 Jahren. Das Haus Immanuel unterstützt Mütter und ihre Kinder.
Die Gruft ist rund um die Uhr geöffnet und bietet Schlafplätze sowie medizinische Versorgung.
Häufige Fragen
Muss ich bereits auf der Straße leben, um Hilfe zu bekommen?
Nein. Die Delogierungsprävention und WOHNSCHIRM MIETE sollen gerade helfen, bevor die Wohnung verloren geht, etwa bei Mietrückständen.
Kostet die Beratung etwas?
Nein. Die Wohnschirm-Beratung ist bei Mietschulden, Wohnungslosigkeit und einer Energieabschaltung kostenlos.
Kann bei einer abgeschalteten Energieversorgung geholfen werden?
Bei niedrigem Einkommen kann WOHNSCHIRM ENERGIE in Härtefällen nach Beratung und Antrag einmalig Energieschulden übernehmen. Das ist auch möglich, wenn die Abschaltung bereits erfolgt ist.
Wo sollte ich in Wien beginnen?
Die zentrale erste Anlaufstelle ist P7. Die Gruft ist Tag und Nacht geöffnet und bietet unter anderem Schlafplätze und medizinische Versorgung.
Praktische Schritte
- Wenden Sie sich möglichst früh an eine regionale Einrichtung der Wohnungslosenhilfe oder an eine Wohnschirm-Beratungsstelle.
- Nehmen Sie, soweit vorhanden, Unterlagen zu Mietvertrag, Mietrückständen, Einkommen und Energieabrechnungen mit.
- Bei drohender Delogierung schildern Sie die Situation sofort und fragen Sie nach Delogierungsprävention und WOHNSCHIRM MIETE.
- Bei Wohnungslosigkeit fragen Sie nach einer Notschlafstelle, Übergangswohnen oder WOHNSCHIRM HOUSING FIRST.
- Bei einer drohenden oder bereits erfolgten Energieabschaltung erkundigen Sie sich nach WOHNSCHIRM ENERGIE.
Die Beratung durch Wohnschirm ist kostenlos. Die konkreten Voraussetzungen und die Entscheidung über eine Unterstützung werden im jeweiligen Beratungsverfahren geprüft.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an die zuständige Beratungsstelle oder eine fachkundige Stelle.