Wohnbauförderung in Österreich: So funktioniert sie in den Bundesländern

Aktualisiert: 2026-10-26
Wohnbauförderung in Österreich: So funktioniert sie in den Bundesländern

Wer in Österreich ein Haus baut, eine Wohnung kauft oder in eine geförderte Mietwohnung zieht, kann von der Wohnbauförderung profitieren. Das System ist jedoch nicht österreichweit einheitlich: Alle neun Bundesländer entscheiden nach eigenen Regeln.

Das Wichtigste zur Wohnbauförderung

Was ist die Wohnbauförderung?

Die Wohnbauförderung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Deshalb gibt es keine österreichweit einheitliche Förderung. Jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz sowie eigene, laufend angepasste Ausführungsbestimmungen.

Entscheidend sind daher immer die aktuell geltenden Regeln des Bundeslands, in dem sich die Wohnung oder das Bauvorhaben befindet. Was in Wien gilt, kann in Tirol oder der Steiermark ganz anders geregelt sein.

Objektförderung: Unterstützung für Bauvorhaben und Wohnungen

Bei der Objektförderung wird das Gebäude beziehungsweise das Wohnbauprojekt gefördert. Dazu gehören unter anderem:

Das Bundesland kann dabei insbesondere auf zwei Arten unterstützen:

Beide Förderformen sollen die monatliche Rückzahlungsbelastung senken. Die Höhe hängt unter anderem vom jeweiligen Bundesland und vom Bauvorhaben ab.

Subjektförderung: Direkte Unterstützung für Haushalte

Die Subjektförderung unterstützt nicht in erster Linie das Gebäude, sondern direkt den Haushalt. Sie kann helfen, wenn auch eine geförderte Wohnung noch zu teuer ist.

Eigenmittelersatzdarlehen

Eine häufige Form ist das Eigenmittelersatzdarlehen, beispielsweise in Wien. Es ersetzt jene Eigenmittel, die Mieterinnen und Mieter beim Einzug in eine geförderte Wohnung an die Wohnbaugenossenschaft (Genossenschaft) zahlen müssen.

Wohnbeihilfe zur Entlastung bei laufenden Kosten

Für laufende Wohnkosten wie Miete oder Kreditrückzahlungen kann eine Wohnbeihilfe beantragt werden. Ob sie gewährt wird, hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab:

  1. der Einkommenshöchstgrenze,
  2. der Größe des Haushalts,
  3. der Größe der Wohnung.

Wichtig: Die Wohnbeihilfe muss jedes Jahr neu beantragt werden.

In der Steiermark heißt diese Leistung Wohnunterstützung. In Niederösterreich finden sich auch die Bezeichnungen Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe.

Wo finden Sie die Informationen Ihres Bundeslands?

Zuständig ist grundsätzlich das Amt der Landesregierung. In Wien ist der Magistrat Wien die zuständige Anlaufstelle. Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie Übersichten, Voraussetzungen, Formulare und teilweise auch Förderrechner.

In den meisten Bundesländern gibt es außerdem einen Heizkostenzuschuss für Menschen mit niedrigem Einkommen.

Eine österreichweite Übersicht finden Sie auf oesterreich.gv.at: Wohnbauförderungen und Finanzierungen in den Bundesländern.

Bausparprämie 2026

Die Bausparprämie ist keine Förderung der Bundesländer. Dennoch kann sie für die Wohnfinanzierung relevant sein: Im Jahr 2026 beträgt die staatliche Bausparprämie 1,5 Prozent. Rechtsgrundlage ist § 108 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Häufige Fragen

Gelten in ganz Österreich dieselben Regeln?

Nein. Es gibt neun unterschiedliche landesrechtliche Regelungen mit jeweils eigenen Voraussetzungen und Förderbeträgen. Maßgeblich sind die Regeln des zuständigen Bundeslands.

Gibt es eine Einkommensgrenze?

In den meisten Fällen ja. Bei geförderten Wohnungen darf die Einkommenshöchstgrenze in der Regel nicht überschritten werden. Auch das Eigenmittelersatzdarlehen und die Wohnbeihilfe sind vom Einkommen abhängig.

Muss die Wohnbeihilfe nur einmal beantragt werden?

Nein. Die Wohnbeihilfe muss jedes Jahr neu beantragt werden.

Wer beantwortet Fragen zur Förderung?

Wenden Sie sich an das zuständige Amt der Landesregierung. In Wien ist der Magistrat Wien zuständig.

Praktische Schritte

  1. Ermitteln Sie, welches Bundesland für Ihre Wohnung oder Ihr Bauvorhaben zuständig ist.
  2. Rufen Sie die aktuelle Wohnbauförderungsseite dieses Bundeslands auf.
  3. Prüfen Sie die Einkommenshöchstgrenze, die Haushaltsgröße und die Anforderungen an die Wohnungs- oder Baugröße.
  4. Vergleichen Sie, ob eine Objektförderung, Subjektförderung, Wohnbeihilfe oder ein Eigenmittelersatzdarlehen infrage kommt.
  5. Verwenden Sie den vorhandenen Förderrechner und bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen für den Antrag vor.
  6. Beachten Sie bei der Wohnbeihilfe, dass jedes Jahr ein neuer Antrag erforderlich ist.

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