Wohnbauförderung in Österreich: So funktioniert sie in den Bundesländern

Wer in Österreich ein Haus baut, eine Wohnung kauft oder in eine geförderte Mietwohnung zieht, kann von der Wohnbauförderung profitieren. Das System ist jedoch nicht österreichweit einheitlich: Alle neun Bundesländer entscheiden nach eigenen Regeln.
Das Wichtigste zur Wohnbauförderung
- In Österreich gelten neun unterschiedliche landesrechtliche Regelungen zur Wohnbauförderung.
- Die Ausführungsbestimmungen werden regelmäßig geändert.
- Es gibt zwei Hauptbereiche: die Objektförderung und die Subjektförderung.
- In den meisten Fällen gilt eine Einkommenshöchstgrenze.
- Die Wohnbeihilfe muss jedes Jahr neu beantragt werden.
- Die Bausparprämie beträgt 2026 1,5 Prozent.
Was ist die Wohnbauförderung?
Die Wohnbauförderung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Deshalb gibt es keine österreichweit einheitliche Förderung. Jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz sowie eigene, laufend angepasste Ausführungsbestimmungen.
Entscheidend sind daher immer die aktuell geltenden Regeln des Bundeslands, in dem sich die Wohnung oder das Bauvorhaben befindet. Was in Wien gilt, kann in Tirol oder der Steiermark ganz anders geregelt sein.
Objektförderung: Unterstützung für Bauvorhaben und Wohnungen
Bei der Objektförderung wird das Gebäude beziehungsweise das Wohnbauprojekt gefördert. Dazu gehören unter anderem:
- der Bau eines Eigenheims,
- der Bau von Mietwohnungen,
- der Bau von Eigentumswohnungen.
Das Bundesland kann dabei insbesondere auf zwei Arten unterstützen:
- Landesdarlehen: ein Darlehen mit einem niedrigeren Zinssatz als bei Bankkrediten.
- Annuitätenzuschuss: ein Zuschuss zu den Rückzahlungsraten eines Bankkredits.
Beide Förderformen sollen die monatliche Rückzahlungsbelastung senken. Die Höhe hängt unter anderem vom jeweiligen Bundesland und vom Bauvorhaben ab.
Subjektförderung: Direkte Unterstützung für Haushalte
Die Subjektförderung unterstützt nicht in erster Linie das Gebäude, sondern direkt den Haushalt. Sie kann helfen, wenn auch eine geförderte Wohnung noch zu teuer ist.
Eigenmittelersatzdarlehen
Eine häufige Form ist das Eigenmittelersatzdarlehen, beispielsweise in Wien. Es ersetzt jene Eigenmittel, die Mieterinnen und Mieter beim Einzug in eine geförderte Wohnung an die Wohnbaugenossenschaft (Genossenschaft) zahlen müssen.
- sehr niedriger Zinssatz,
- lange Laufzeit,
- Voraussetzungen abhängig vom Familieneinkommen.
Wohnbeihilfe zur Entlastung bei laufenden Kosten
Für laufende Wohnkosten wie Miete oder Kreditrückzahlungen kann eine Wohnbeihilfe beantragt werden. Ob sie gewährt wird, hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab:
- der Einkommenshöchstgrenze,
- der Größe des Haushalts,
- der Größe der Wohnung.
Wichtig: Die Wohnbeihilfe muss jedes Jahr neu beantragt werden.
In der Steiermark heißt diese Leistung Wohnunterstützung. In Niederösterreich finden sich auch die Bezeichnungen Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe.
Wo finden Sie die Informationen Ihres Bundeslands?
Zuständig ist grundsätzlich das Amt der Landesregierung. In Wien ist der Magistrat Wien die zuständige Anlaufstelle. Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie Übersichten, Voraussetzungen, Formulare und teilweise auch Förderrechner.
- Burgenland: Richtlinien, Formulare, Informationen zur Antragstellung und Wohnbeihilfe.
- Kärnten: Übersicht, Informationen zu den Wohnbauförderungsrichtlinien 2026–2028 sowie Wohnbeihilfe mit Berechnungsbeispielen.
- Niederösterreich: eigene Bereiche für Eigenheim, Wohnungsbau, Wohnungs- und Haussanierung sowie Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe.
- Oberösterreich: Förderungsübersicht, Online-Terminvereinbarung, barrierefreies Bauen und Wohnbeihilfe.
- Salzburg: Förderrechner sowie Wohnbeihilfe für Mieterinnen und Mieter geförderter Wohnungen.
- Steiermark: Neubau, Sanierung und Revitalisierung sowie Wohnunterstützung mit Rechner und Online-Antrag.
- Tirol: Voraussetzungen für die Wohnbeihilfe, Einreichstellen und Informationsmaterial.
- Vorarlberg: Richtlinien, Broschüre sowie Wohnbeihilfe mit Berechnungsbeispiel und Rechner.
- Wien: Wohnungssanierung, Neubau, Sanierung, Energieförderung, Wohnbeihilfe und Eigenmittelersatzdarlehen.
In den meisten Bundesländern gibt es außerdem einen Heizkostenzuschuss für Menschen mit niedrigem Einkommen.
Eine österreichweite Übersicht finden Sie auf oesterreich.gv.at: Wohnbauförderungen und Finanzierungen in den Bundesländern.
Bausparprämie 2026
Die Bausparprämie ist keine Förderung der Bundesländer. Dennoch kann sie für die Wohnfinanzierung relevant sein: Im Jahr 2026 beträgt die staatliche Bausparprämie 1,5 Prozent. Rechtsgrundlage ist § 108 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Häufige Fragen
Gelten in ganz Österreich dieselben Regeln?
Nein. Es gibt neun unterschiedliche landesrechtliche Regelungen mit jeweils eigenen Voraussetzungen und Förderbeträgen. Maßgeblich sind die Regeln des zuständigen Bundeslands.
Gibt es eine Einkommensgrenze?
In den meisten Fällen ja. Bei geförderten Wohnungen darf die Einkommenshöchstgrenze in der Regel nicht überschritten werden. Auch das Eigenmittelersatzdarlehen und die Wohnbeihilfe sind vom Einkommen abhängig.
Muss die Wohnbeihilfe nur einmal beantragt werden?
Nein. Die Wohnbeihilfe muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Wer beantwortet Fragen zur Förderung?
Wenden Sie sich an das zuständige Amt der Landesregierung. In Wien ist der Magistrat Wien zuständig.
Praktische Schritte
- Ermitteln Sie, welches Bundesland für Ihre Wohnung oder Ihr Bauvorhaben zuständig ist.
- Rufen Sie die aktuelle Wohnbauförderungsseite dieses Bundeslands auf.
- Prüfen Sie die Einkommenshöchstgrenze, die Haushaltsgröße und die Anforderungen an die Wohnungs- oder Baugröße.
- Vergleichen Sie, ob eine Objektförderung, Subjektförderung, Wohnbeihilfe oder ein Eigenmittelersatzdarlehen infrage kommt.
- Verwenden Sie den vorhandenen Förderrechner und bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen für den Antrag vor.
- Beachten Sie bei der Wohnbeihilfe, dass jedes Jahr ein neuer Antrag erforderlich ist.