Grundbuch in Österreich: Auszug, Eintragungen und Kosten 2026

Aktualisiert: 2026-10-26
Grundbuch in Österreich: Auszug, Eintragungen und Kosten 2026

Wer in Österreich eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück kaufen möchte, sollte zuerst das Grundbuch prüfen. Es zeigt, wer Eigentümer ist und welche Rechte oder Belastungen mit der Immobilie verbunden sind. Dieser Überblick erklärt den Aufbau des Grundbuchauszugs, die Abfragemöglichkeiten und die wichtigsten Kosten im Jahr 2026.

Was ist das Grundbuch und warum ist es wichtig?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Eingetragen werden Grundstücke und damit verbundene dingliche Rechte, etwa Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrechte, Baurechte, Dienstbarkeiten und andere dingliche Lasten.

Die Grundlage des Grundbuchs bildet der Kataster, der von den Vermessungsämtern geführt wird. Die Daten von Grundbuch und Kataster sind heute in der gemeinsamen elektronischen Grundstücksdatenbank miteinander verbunden.

Wie ist ein Grundbuchauszug aufgebaut?

Jede Immobilie gehört zu einer Einlage. Diese wird innerhalb einer Katastralgemeinde (KG) durch die Einlagezahl (EZ) identifiziert. Eine Einlage besteht aus drei Blättern:

Belastungen bleiben bei einem Verkauf grundsätzlich bestehen und treffen daher auch den neuen Eigentümer. Werden sie im Zuge des Verkaufs gelöscht, spricht man von Lastenfreistellung.

Wichtige Hinweise zum C-Blatt

Ein beglaubigter Auszug enthält einen Sicherheitscode mit Datum, Uhrzeit und Identifikationsschlüssel. Damit lässt sich überprüfen, ob er tatsächlich aus der Grundbuchdatenbank stammt.

Wo kann man einen Grundbuchauszug erhalten?

Für die Suche sind EZ und KG hilfreich. Je nach Abfragemöglichkeit können auch die Adresse oder die Grundstücksnummer ausreichen.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug 2026?

Verrechnungsstellen können zusätzlich zu den Online-Gebühren eigene Kosten verrechnen.

Neu seit 1. Oktober 2026: Eigentümer können den Auszug ihrer eigenen Immobilie über JustizOnline kostenlos abrufen. Bei Miteigentum gilt dies nur für die Abfrage im eigenen Namen. Für darüber hinausgehende Abfragen fällt die Gerichtsgebühr an.

Welche Eintragungen gibt es?

Der Rang richtet sich danach, wann der Antrag beim Grundbuchsgericht eingelangt ist. Es gilt sinngemäß: Wer zuerst kommt, hat den stärkeren Rang.

Welche Gebühren fallen für Eintragungen an?

Beim Eigentumsrecht entspricht der Wert des Rechts dem Verkehrswert; bei einem Kauf ist das normalerweise der Kaufpreis. Bei Übertragungen innerhalb eines weiteren Familienkreises, zum Beispiel zwischen Ehegatten oder Geschwistern, gilt eine begünstigte Bemessungsgrundlage: mindestens das Dreifache des Einheitswerts, höchstens 30 Prozent des Verkehrswerts.

Häufige Fragen

Wann bin ich tatsächlich Eigentümer?

In Österreich wird das Eigentum durch die Eintragung im Grundbuch, die sogenannte Verbücherung, erworben. Neben dem schriftlichen Vertrag ist dafür auch der Nachweis über die Zahlung der Grunderwerbsteuer erforderlich.

Reicht ein Grundbuchauszug des Verkäufers?

Seit der Ausstellung können neue Eintragungen hinzugekommen sein. Deshalb ist eine aktuelle Abfrage sinnvoll. Außerdem sind nicht alle Belastungen zwingend im Auszug ersichtlich.

Darf jeder das Grundbuch einsehen?

Ja. Die Einsicht in das Grundbuch ist grundsätzlich für alle Personen möglich.

Ist die Meldung einer Adressänderung im Grundbuch kostenlos?

Eigentümer können eine Adressänderung elektronisch über JustizOnline kostenlos bekannt geben. Dafür ist eine ID Austria erforderlich.

Praktische Schritte vor dem Immobilienkauf

  1. Ermitteln Sie KG, EZ oder Grundstücksnummer der Immobilie.
  2. Rufen Sie einen aktuellen vollständigen Grundbuchauszug ab und prüfen Sie A-, B- und C-Blatt.
  3. Kontrollieren Sie insbesondere Eigentümer, Eigentumsanteile, Pfandrechte, Dienstbarkeiten sowie Veräußerungs- und Belastungsverbote.
  4. Klären Sie mit dem Verkäufer, welche Belastungen gelöscht werden und ob eine Lastenfreistellung vorgesehen ist.
  5. Prüfen Sie bei Unklarheiten auch die Urkundensammlung und lassen Sie den Kaufvertrag von einem Notar oder Rechtsanwalt prüfen.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Quelle: oesterreich.gv.at

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