Studentenheim, Jugendwohnung und Haustiere: Wohnen für junge Menschen in Österreich

Aktualisiert: 2026-10-26
Studentenheim, Jugendwohnung und Haustiere: Wohnen für junge Menschen in Österreich

Wer für eine Ausbildung, ein Studium oder eine Arbeitsstelle in eine andere österreichische Stadt zieht, muss nicht sofort eine private Wohnung suchen. Organisiertes Wohnen in Studentenheimen, Lehrlingsheimen und Jugendwohnheimen kann eine günstigere und unkomplizierte Alternative sein. Dabei gelten teilweise andere Regeln als bei einer normalen Mietwohnung.

Was bedeutet organisiertes Wohnen?

Jugendwohnheime bieten „organisiertes Wohnen“ (organisiertes Wohnen) für einen bestimmten Zeitraum und meist zu günstigeren Kosten an. Dazu zählen unter anderem:

Das Angebot richtet sich an junge Menschen, die in einer anderen Gemeinde lernen, eine Berufsausbildung absolvieren, studieren oder arbeiten.

Wer bietet Jugend- und Studentenheime an?

In Österreich gibt es mehrere Anbieter mit unterschiedlichen Zielgruppen und Standorten:

Wer ein Internat für eine mittlere oder höhere Schule sucht, kann die Heimdatenbank der Arbeiterkammer (AK) nutzen. Sie enthält Bundeskonvikte, Bundesschülerheime sowie zahlreiche Internate öffentlicher und privater Schulen.

Welche Regeln gelten im Studentenheim?

In jeder größeren Universitätsstadt gibt es mehrere Studentenheime. Sie werden von Vereinen, Stiftungen oder anderen Trägern errichtet und verwaltet.

Ein wichtiger Unterschied zu einer privaten Mietwohnung: Auf Verträge zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Trägern eines Studentenheims gilt das Mietrechtsgesetz nicht. Für diese Verträge ist stattdessen das Studentenheimgesetz maßgeblich.

Wann sollte man sich bewerben?

Für einen Platz im Studentenheim sollte die Bewerbung spätestens ein Semester vor Beginn des Studiums erfolgen. Es ist daher sinnvoll, sich bereits deutlich vor dem Studienbeginn um einen Platz zu kümmern. Weitere Informationen bietet auch die jeweilige Hochschülerschaft (ÖH).

Wohnungsbörse und Jugendherbergen

Wer lieber eine private Wohnung oder ein Zimmer sucht, kann die ÖH-Wohnbörse nutzen. Dort werden überwiegend Wohnungen von Privatpersonen vermittelt. Für diese Angebote fällt keine Vermittlungsgebühr an.

Für einen kurzen Aufenthalt können auch Jugendherbergen eine Möglichkeit sein. Sie werden österreichweit vom Österreichischen Jugendherbergsverband (ÖJHV) und vom Österreichischen Jugendherbergswerk (ÖJHW) angeboten. Voraussetzung ist bei beiden Organisationen ein Jugendherbergsausweis.

Mietvertrag unter 18 Jahren: Wann ist er gültig?

Auch Minderjährige können einen Mietvertrag abschließen. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Erziehungsberechtigten stimmen ausdrücklich zu und das zuständige Pflegschaftsgericht genehmigt den Vertrag ebenfalls.
  2. Die junge Person verfügt über ein regelmäßiges eigenes Einkommen, zum Beispiel eine Lehrlingsentschädigung und frei verfügbares Taschengeld. Dieses Einkommen muss ausreichen, um die Miete dauerhaft zu bezahlen, und zusätzlich genug Geld für grundlegende Bedürfnisse wie Essen, Kleidung und Verkehr übrig lassen.

Die Familienbeihilfe wird dabei nicht als eigenes Einkommen der jungen Person berücksichtigt, weil sie den Eltern zusteht.

Reicht das eigene Einkommen nicht aus, ist der Vertrag zunächst schwebend unwirksam. Er wird nur wirksam, wenn neben der Zustimmung der Eltern auch das Pflegschaftsgericht ausdrücklich zustimmt. Fehlt eine der erforderlichen Genehmigungen, gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen.

Welche Angaben sollte der Mietvertrag enthalten?

Im Mietvertrag sollten jedenfalls folgende Punkte klar angegeben sein:

Umzug mit einem Haustier

In manchen Einrichtungen dürfen Bewohnerinnen und Bewohner ein Haustier mitbringen, sofern sie selbst für das Tier sorgen. Die jeweiligen Regeln unterscheiden sich jedoch. Deshalb sollte man bereits vor dem Einzug klären, ob Tiere erlaubt sind und welche Bedingungen gelten.

Wenn das Tier nicht mitgenommen werden kann und sich auch bei Verwandten oder Freunden keine Betreuung findet, kann man sich an den Österreichischen Tierschutzverein wenden. Dort kann auch ein Tiervorsorgeplan beantragt werden, damit das Tier im Bedarfsfall gut untergebracht und tierärztlich versorgt wird.

Häufige Fragen

Gilt das Mietrechtsgesetz für einen Studentenheimplatz?

Nein. Verträge in Studentenheimen fallen nicht unter das Mietrechtsgesetz. Maßgeblich ist das Studentenheimgesetz.

Wann muss man sich für einen Platz im Studentenheim bewerben?

Spätestens ein Semester vor Beginn des Studiums.

Wird die Familienbeihilfe als eigenes Einkommen berücksichtigt?

Nein. Die Familienbeihilfe steht den Eltern zu und wird daher bei der Prüfung, ob die junge Person den Mietzins selbst finanzieren kann, nicht als eigenes Einkommen berücksichtigt.

Was braucht man für eine Jugendherberge?

Für die Angebote des Österreichischen Jugendherbergsverbands und des Österreichischen Jugendherbergswerks benötigt man einen Jugendherbergsausweis.

Praktische Schritte vor dem Einzug

  1. Prüfe zuerst, ob ein Studentenheim, Lehrlingsheim, Jugendwohnheim oder Internat zu deiner Situation passt.
  2. Bewirb dich für einen Studentenheimplatz spätestens ein Semester vor Beginn des Studiums.
  3. Vergleiche die Angebote von ÖJAB, Kolping Österreich, home4students, OeAD, STUWO und Startplatz Wien.
  4. Nutze bei der privaten Wohnungssuche die ÖH-Wohnbörse und kläre, ob Hauptmiete oder Untermiete angeboten wird.
  5. Wenn du unter 18 bist, kläre vor der Unterschrift die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und gegebenenfalls des Pflegschaftsgerichts.
  6. Prüfe den Mietvertrag auf Mietobjekt, Mietzins, Mietform und Vertragsdauer.
  7. Frage vor dem Einzug schriftlich nach, ob dein Haustier erlaubt ist und wer für seine Versorgung verantwortlich ist.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu einem konkreten Vertrag oder zur Genehmigung eines Mietvertrags solltest du dich an eine geeignete Fachstelle wenden.

Quelle: oesterreich.gv.at

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