Österreichischer Reisepass und Personalausweis: Das müssen Sie als Doppelstaatsbürger wissen

Aktualisiert: 2026-10-26
Österreichischer Reisepass und Personalausweis: Das müssen Sie als Doppelstaatsbürger wissen

Wer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, kann einen österreichischen Reisepass und Personalausweis beantragen. Dieser Überblick erklärt, wo der Antrag gestellt wird, welche Gebühren 2026 gelten und worauf Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten achten sollten.

Wer kann einen österreichischen Reisepass und Personalausweis beantragen?

Voraussetzung für beide Dokumente ist die österreichische Staatsbürgerschaft. Der Reisepass und der Personalausweis bestätigen sowohl die Identität als auch die Staatsangehörigkeit. In Österreich gelten sie außerdem als amtlicher Lichtbildausweis.

Der Führerschein ist kein gültiges Reisedokument für Auslandsreisen. Für jeden Grenzübertritt benötigen Sie ein Reisedokument, auch bei Reisen in Schengen-Staaten oder bei kurzen Auslandsaufenthalten. Der Personalausweis kann innerhalb der Europäischen Union als Reisedokument verwendet werden. Entscheidend sind jedoch immer die Einreisebestimmungen des Ziellandes.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann in Österreich grundsätzlich unabhängig vom Wohnort bei jeder Passbehörde gestellt werden. Zuständig sind insbesondere:

In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg nehmen auch manche Gemeinden Anträge entgegen und leiten sie an die zuständige Behörde weiter. Dafür muss dort ein Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein. Die Bearbeitung kann in diesem Fall länger dauern. Wenn das Dokument dringend benötigt wird, ist die direkte Antragstellung bei der Bezirkshauptmannschaft meist zweckmäßiger.

Bei einigen Behörden ist eine vorherige Terminvereinbarung verpflichtend. Prüfen Sie dies vor dem Besuch.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Bei der Passbehörde gibt es in der Regel kein eigenes Formular. Die Behörde nimmt eine Niederschrift auf. Ein Formular ist üblicherweise nur erforderlich, wenn der Antrag über eine Gemeinde eingebracht wird.

Sie benötigen ein höchstens sechs Monate altes, farbiges Passfoto im Format 35 x 45 mm. Falls vorhanden, bringen Sie Ihren bisherigen Reisepass oder Personalausweis mit. Das alte Dokument darf höchstens fünf Jahre abgelaufen sein oder Sie müssen auf dem Foto noch eindeutig erkennbar sein.

Wenn kein alter Reisepass oder Personalausweis vorhanden ist, benötigen Sie zusätzlich zu einem anderen amtlichen Lichtbildausweis eine Geburtsurkunde und einen Staatsbürgerschaftsnachweis. Dokumente müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Bei der Ausstellung eines neuen Dokuments ist das alte Dokument zur Entwertung abzugeben.

Ab dem 12. Lebensjahr werden zwei Fingerabdrücke abgenommen, üblicherweise von den Zeigefingern. Sie werden spätestens 90 Tage nach der Ausstellung aus dem Passregister gelöscht und bleiben nur auf dem Chip des Dokuments gespeichert.

Gebühren 2026

Reisepass für Erwachsene

Reisepass für Minderjährige

Personalausweis für Minderjährige

Die Gebührenbefreiung bei der Geburt kann nur für ein einziges Dokument in Anspruch genommen werden.

Wichtige Hinweise für Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten

Wenn Sie bei einer Behörde erstmals ein ausländisches Dokument vorlegen, fällt eine amtliche Benützungsgebühr an. Für einen ausländischen Reisepass beträgt sie 42 Euro, für einen ausländischen Personalausweis 21 Euro. Wurde die Gebühr für dasselbe Dokument bereits in einem früheren Verfahren bezahlt, muss sie in einem weiteren Verfahren nicht erneut entrichtet werden. Dafür ist ein Zahlungsnachweis vorzulegen.

Der Familienname und der Vorname werden im Personalausweis so eingetragen, wie sie in der Geburtsurkunde stehen. In den maschinenlesbaren Zeilen wird jedoch der internationale ICAO-Zeichensatz verwendet. Umlaute, Akzente und andere Sonderzeichen erscheinen dort daher nicht.

Wenn sich Ihr Name durch eine Eheschließung ändert und Sie kurz danach verreisen möchten, benötigen Sie ein neues Dokument. Bei der Grenzkontrolle muss der aktuelle Name im Reisedokument stehen. Auch das Ticket sollte auf diesen Namen ausgestellt sein.

Gültigkeit und Ablauf

Ein Reisepass für Erwachsene ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich; nach Ablauf muss ein neuer Reisepass beantragt werden.

Für Reisepass und Personalausweis von Kindern gelten folgende Gültigkeitsdauern:

Blaue Personalausweise, die vor dem 2. August 2021 ausgestellt wurden, bleiben gültig. Ein Erinnerungsservice informiert vor dem Ablauf über die notwendige Erneuerung.

Häufige Fragen

Kann ich den Reisepass außerhalb meines Wohnortes beantragen?

Ja. Der Antrag kann in Österreich bei jeder Passbehörde gestellt werden. Für die Antragstellung über eine Gemeinde muss dort jedoch ein Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein.

Was tun, wenn eine dringende Reise bevorsteht?

In bestimmten Fällen kann ein vorläufiger Reisepass, der Notpass, beantragt werden. Er wird in der Regel sofort ausgestellt und kostet 112 Euro. Der dringende Grund, etwa ein Flugticket, muss nachgewiesen werden. Nicht jedes Land akzeptiert den Notpass. Für die visumfreie Einreise in die USA ist er beispielsweise nicht ausreichend.

Kann ich einen als verloren gemeldeten, wieder gefundenen Reisepass verwenden?

Das ist riskant. Einige Staaten verweigern die Einreise auch dann, wenn der Fund gemeldet und die Ausschreibung widerrufen wurde. Die Rücknahme aus internationalen Datenbanken dauert mindestens 24 Stunden.

Muss ich ein Formular ausfüllen?

Bei der Passbehörde normalerweise nicht. Dort wird eine Niederschrift aufgenommen. Bei der Antragstellung über eine Gemeinde kann ein Formular erforderlich sein.

Praktische Schritte

  1. Prüfen Sie, ob Sie die österreichische Staatsbürgerschaft nachweisen können.
  2. Wählen Sie eine Passbehörde und klären Sie, ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
  3. Bereiten Sie ein aktuelles Passfoto, das bisherige Dokument sowie gegebenenfalls Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis vor.
  4. Nehmen Sie ausländische Dokumente im Original oder als beglaubigte Kopie mit und bewahren Sie Zahlungsnachweise über bereits entrichtete Benützungsgebühren auf.
  5. Beantragen Sie das Dokument persönlich und berücksichtigen Sie bei der Reiseplanung die reguläre oder gewünschte Express-Bearbeitungszeit.
  6. Kontrollieren Sie nach der Ausstellung Namen, Schreibweise und Gültigkeitsdatum.

Weitere Informationen finden Sie auf oesterreich.gv.at.

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