Mobile und soziale Dienste zu Hause: Welche Hilfe gibt es in Österreich?

Wenn ältere, kranke oder behinderte Menschen zu Hause bleiben möchten, können verschiedene mobile und soziale Dienste (soziale Dienste) unterstützen – von der Essenszustellung bis zur professionellen Pflege. Die Angebote unterscheiden sich je nach Bundesland und Anbieter.
Kurz zusammengefasst:
- Grundsätzlich sind die Bundesländer für die sozialen Dienste zuständig; in der Praxis werden sie meist von Hilfsorganisationen angeboten.
- Auf soziale Dienste besteht kein Rechtsanspruch.
- Bei einem Kostenbeitrag können unter anderem Einkommen und die Höhe des Pflegegeldes berücksichtigt werden.
- Medizinische Hauskrankenpflege wird für einen Versicherungsfall grundsätzlich höchstens vier Wochen übernommen. Danach ist eine chefärztliche oder kontrollärztliche Bewilligung des Sozialversicherungsträgers erforderlich.
- Eine kostenlose und vertrauliche Beratung gibt es österreichweit unter 0800 201 611.
Welche Arten von sozialen Diensten gibt es?
Soziale Dienste werden in vier große Gruppen eingeteilt:
- Mobile Dienste (mobile Dienste): Unterstützung zu Hause, zum Beispiel Essen auf Rädern.
- Ambulante Dienste (ambulante Dienste): zum Beispiel psychosoziale Dienste.
- Teilstationäre Dienste (teilstationäre Dienste): zum Beispiel Tagesbetreuungseinrichtungen.
- Stationäre Dienste (stationäre Dienste): zum Beispiel Senioren- oder Pflegeheime.
Im Mittelpunkt dieses Beitrags stehen Angebote, die direkt in der Wohnung oder im eigenen Haus helfen.
Pflege und Betreuung zu Hause
Hauskrankenpflege
Die Hauskrankenpflege bietet fachgerechte Pflege zu Hause für Menschen jeden Alters und mit unterschiedlichen Erkrankungen. Sie darf nur von Personen durchgeführt werden, die nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) dazu berechtigt sind. Pflegekräfte beraten und schulen auch Angehörige.
Wichtig ist die Unterscheidung:
- Die medizinische Hauskrankenpflege wird für denselben Versicherungsfall grundsätzlich höchstens vier Wochen gewährt. Eine Verlängerung ist nur mit chefärztlicher oder kontrollärztlicher Bewilligung des Sozialversicherungsträgers möglich.
- Die soziale Hauskrankenpflege ist Teil der mobilen Pflege und Betreuung und kann auch über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden.
Heimhilfe
Eine Heimhilfe unterstützt im Haushalt, bei der Körperpflege und bei der Zubereitung von Mahlzeiten. Sie kann außerdem zu Behörden- oder Arztterminen begleiten und dazu motivieren, alltägliche Aufgaben möglichst selbstständig zu erledigen.
Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz
Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten sowie Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten unterstützen diplomierte Pflegekräfte. Pflegeassistenz arbeitet unter Anleitung und Aufsicht, Pflegefachassistenz kann auch ohne unmittelbare Aufsicht tätig sein. Zu den möglichen Aufgaben gehören etwa die Vorbeugung von Druckgeschwüren, einfache Verbände oder die Verabreichung einer Insulininjektion.
Mobile Therapie
Mobile Physio- und Ergotherapie kann die Rehabilitation zu Hause unterstützen und dabei helfen, möglichst viel Selbstständigkeit zu erhalten.
Hilfe im Haushalt
Mobile Dienste richten sich unter anderem an Menschen, die bestimmte Tätigkeiten wegen Krankheit, Alters oder einer Behinderung nicht selbst erledigen können:
- Essenszustelldienst: warme Mahlzeiten gelegentlich oder täglich, unter Berücksichtigung von Diätvorgaben.
- Reinigungsdienst: anspruchsvollere Arbeiten wie Fensterputzen sowie die Pflege von Möbeln und Böden.
- Reparaturdienst: Reparaturen im Haushalt und Maßnahmen zur Barrierefreiheit, etwa die Montage von Haltegriffen. An Gas- und Elektrogeräten werden keine Arbeiten durchgeführt.
- Wäschepflegedienst: Die Wäsche wird abgeholt, gewaschen, gebügelt und zurückgebracht.
- Fahrtendienst: Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, werden beispielsweise mit einem Taxi vom Hauseingang abgeholt. Den Weg zwischen Hauseingang und Wohnungstür müssen sie in der Regel selbst bewältigen. In manchen Bundesländern und Gemeinden gibt es Ermäßigungen, etwa einen Fahrtenscheck.
Sicherheit und soziale Kontakte
Notruftelefon
Das Notruftelefon ist für alleinlebende oder in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Menschen gedacht. Mit einem Sender, der als Armband oder Halskette getragen wird, kann per Knopfdruck rund um die Uhr eine Notrufzentrale erreicht werden. Anbieter sind zum Beispiel Caritas, Hilfswerk, Österreichisches Rotes Kreuz oder Volkshilfe.
Gehörlose und schwerhörige Menschen können Polizei, Feuerwehr und Rettung per SMS oder Fax unter der kostenlosen Nummer 0800 133 133 erreichen.
Besuchsdienst
Ein Besuchsdienst bietet Menschen, die sich einsam fühlen, Gesellschaft – etwa durch Gespräche, Kartenspielen, einen Besuch im Kaffeehaus oder Ausflüge. Die Angebote erfolgen unter Anleitung einer Fachkraft.
Personenbetreuung und Persönliche Assistenz
Personenbetreuung und Persönliche Assistenz können im Alltag, bei Begleitungen und bei sozialen Kontakten unterstützen. Persönliche Assistenz richtet sich ausdrücklich an Menschen mit Behinderungen.
Entlastung für Angehörige
- Kurzzeitpflege: Wenn eine betreuende Angehörige oder ein betreuender Angehöriger beispielsweise Urlaub macht, kann die betreute Person vorübergehend in einer Einrichtung, etwa einem Pflegeheim, versorgt werden.
- Angehörigenberatung: Fachkräfte beraten Angehörige und unterstützen auch bei der Bildung von Selbsthilfegruppen.
- Mobiles Hospiz: Menschen in der letzten Lebensphase und ihre Familien können auf Wunsch tagsüber, nachts oder rund um die Uhr begleitet werden. Möglich ist auch eine stundenweise Nachtwache zu Hause.
- Verleih von Pflegebehelfen: Pflegehilfsmittel können passend zur jeweiligen Situation und mit einer Gebrauchsanleitung ausgeliehen werden.
Community Nursing wurde von 2022 bis 2024 in allen Bundesländern als Pilotprojekt mit 117 Projekten durchgeführt. Im Rahmen des Finanzausgleichs für 2024 bis 2028 wurde Community Nursing in den Pflegefonds aufgenommen. Dadurch können die Bundesländer die Angebote fortführen.
Was kosten soziale Dienste?
Die konkreten Kosten erfahren Sie direkt beim jeweiligen Anbieter. Wenn ein Kostenbeitrag verlangt wird, müssen soziale Kriterien berücksichtigt werden. Dazu können die Art der Leistung, das Einkommen und die Höhe des Pflegegeldes gehören.
Informationen zu den zuständigen Stellen:
- Gemeinde: Gemeindeamt oder Bezirkshauptmannschaft.
- Statutarische Stadt: Magistrat.
- Wien: Sozialzentrum oder Fonds Soziales Wien.
Welche Unterlagen benötigt werden, sollten Sie direkt beim zuständigen Anbieter erfragen.
Häufige Fragen
Besteht automatisch Anspruch auf einen sozialen Dienst?
Nein. Auf soziale Dienste besteht kein Rechtsanspruch. Die Bundesländer müssen jedoch für ein entsprechendes Angebot sorgen.
Wie lange übernimmt die Krankenversicherung die Hauskrankenpflege?
Die medizinische Hauskrankenpflege wird für einen Versicherungsfall grundsätzlich höchstens vier Wochen übernommen. Danach ist eine chefärztliche Bewilligung des Sozialversicherungsträgers erforderlich.
Gibt es kostenlose Beratung zu Pflegefragen?
Ja. Der Bürgerinnen- und Bürgerservice des Sozialministeriums ist österreichweit unter 0800 201 611 kostenlos und vertraulich erreichbar. Auch der Sozialservice des Sozialministeriumservice ist kostenlos und auf Wunsch anonym.
Wer bietet diese Dienste an?
Die Leistungen werden überwiegend von Hilfsorganisationen angeboten, zum Beispiel von Volkshilfe, Caritas, Diakonie, Arbeiter-Samariter-Bund, Hilfswerk oder Lebenshilfe.
Praktische Schritte
- Überlegen Sie, welche Unterstützung konkret benötigt wird: Pflege, Haushalt, Therapie, Transport oder Entlastung für Angehörige.
- Wenden Sie sich an das Gemeindeamt, die Bezirkshauptmannschaft, den Magistrat oder in Wien an ein Sozialzentrum beziehungsweise den Fonds Soziales Wien.
- Fragen Sie direkt bei mehreren passenden Anbietern nach Leistungsumfang, Wartezeiten, benötigten Unterlagen und Kostenbeitrag.
- Halten Sie Informationen zu Einkommen, Pflegegeld und dem aktuellen Pflegebedarf bereit, da diese für die Kostenberechnung relevant sein können.
- Bei allgemeinen Fragen zur Pflege können Sie österreichweit kostenlos und vertraulich 0800 201 611 anrufen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für eine konkrete Einschätzung wenden Sie sich an die zuständige Behörde, den jeweiligen Anbieter oder eine geeignete Fachperson.
Quelle: oesterreich.gv.at