Familienbonus Plus 2026: 2.000 Euro Steuerbonus pro Kind und Änderungen ab 2027

Der Familienbonus Plus ist ein direkter Steuerabsetzbetrag, mit dem Eltern ihre Steuerlast in Österreich reduzieren können. 2026 bleiben die Beträge unverändert; ab dem 1. Januar 2027 gelten jedoch neue Regeln für die Aufteilung zwischen den Eltern.
Wie hoch ist der Familienbonus Plus 2026?
Die Höhe hängt vom Alter des Kindes ab. Die Beträge sind zwischen 2024 und 2026 unverändert:
- Bis zum 18. Geburtstag: 166,68 Euro monatlich beziehungsweise bis zu 2.000 Euro jährlich pro Kind
- Ab dem 18. Geburtstag: 58,34 Euro monatlich beziehungsweise 700 Euro jährlich, solange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird
Der Familienbonus Plus wird pro Kind gewährt. Die Berechnung erfolgt monatlich: Er steht ab dem Geburtsmonat zu. In dem Monat, in dem das Kind 18 Jahre alt wird, gilt noch der höhere Betrag.
Der Steuerbonus kann die zu zahlende Einkommensteuer höchstens auf null reduzieren. Wer nur wenig Einkommensteuer bezahlt, kann daher unter Umständen nicht den gesamten Betrag ausschöpfen.
Wer kann den Familienbonus Plus beantragen?
Anspruch haben grundsätzlich Personen, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind und die entsprechenden Voraussetzungen für die Familienbeihilfe erfüllen. Dazu gehören:
- Eltern, die in Österreich leben oder hier steuerpflichtig sind
- Personen, die für das Kind österreichische Familienbeihilfe beziehen
- Ehegatten oder Lebensgefährten der Person, die Familienbeihilfe erhält
- Getrennt lebende Elternteile, die tatsächlich Unterhalt für das Kind leisten
Voraussetzung ist außerdem, dass ausreichend Einkommensteuer anfällt, weil der Familienbonus Plus nur bis zur Höhe der tatsächlich zu zahlenden Steuer berücksichtigt werden kann.
Der Bonus kann für jedes Kind beantragt werden, für das österreichische Familienbeihilfe bezogen wird. Das gilt beispielsweise auch für Adoptiv- und Pflegekinder. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Familienbonus Plus auch möglich, wenn das Kind in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebt und eine Differenzzahlung zur Familienbeihilfe grundsätzlich zusteht – selbst wenn die Differenzzahlung letztlich null beträgt.
Wie wird der Familienbonus Plus beantragt?
Der Familienbonus Plus wird nicht automatisch berücksichtigt. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Während des Jahres: über den Arbeitgeber mit dem entsprechenden Formular. Dadurch wird monatlich weniger Lohnsteuer einbehalten.
- Nachträglich: im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline oder auf Papier mit dem Formular L 1k beziehungsweise L 1k-bF.
Wurde der Familienbonus Plus bereits während des Jahres über den Arbeitgeber berücksichtigt, muss er in der Arbeitnehmerveranlagung erneut beantragt werden. Andernfalls kann es zu einer Steuernachzahlung kommen.
Kindermehrbetrag bei niedriger Einkommensteuer
Wer nur wenig oder gar keine Einkommensteuer bezahlt, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Kindermehrbetrag erhalten. Für 2026 entspricht dieser grundsätzlich der Differenz zwischen der berechneten Steuer vor Abzug der Absetzbeträge und 700 Euro pro Kind.
Die Einkommensgrenzen für 2026 betragen:
- Ein Kind: 17.038 Euro
- Zwei Kinder: 20.538 Euro
- Drei Kinder: 23.356 Euro
Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem, dass 2026 mindestens 30 Tage lang steuerpflichtige Erwerbseinkünfte erzielt wurden oder das gesamte Jahr über Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld oder Pflegekarenzgeld bezogen wurde. Außerdem muss die antragstellende Person alleinerziehend oder alleinverdienend sein beziehungsweise der Partner oder die Partnerin ebenfalls ein geringes Einkommen haben. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich; die Voraussetzungen werden in der Steuererklärung bestätigt.
Was gilt für Kinder über 18 Jahre?
Für Kinder über 18 Jahre beträgt der Familienbonus Plus seit Januar 2024 jährlich 700 Euro, solange weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird. Endet die Familienbeihilfe, endet auch der Familienbonus Plus – beispielsweise, wenn das Kind während der Ausbildung das 24. Lebensjahr vollendet.
Bei einem Kind mit Behinderung und erhöhter Familienbeihilfe gibt es keine Altersgrenze.
Änderungen ab 2027: neue Aufteilung zwischen den Eltern
Die Höhe des Familienbonus Plus ändert sich 2027 nicht. Ab dem 1. Januar 2027 gelten jedoch strengere Regeln für die Aufteilung:
- Bei Kindern unter vier Jahren bleiben eine Aufteilung von 50 zu 50 oder die vollständige Berücksichtigung bei einem Elternteil möglich. Das gilt unabhängig vom Alter auch bei erhöhter Familienbeihilfe.
- Bei Kindern ab vier Jahren sind nur noch eine Aufteilung von 50 zu 50 oder von 75 zu 25 möglich, wenn im Haushalt kein weiteres Kind unter vier Jahren und kein weiteres Kind mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe lebt. Eine Aufteilung von 100 zu 0 ist dann nicht mehr zulässig.
- Bei getrennt lebenden Eltern können der Elternteil, der Familienbeihilfe erhält, und der tatsächlich Unterhalt leistende Elternteil den Bonus mit 50 zu 50 oder 75 zu 25 aufteilen. Eine vollständige Berücksichtigung bei einem Elternteil ist nur bis zum vierten Geburtstag des Kindes oder bei erhöhter Familienbeihilfe möglich.
Berücksichtigt der Arbeitgeber den Familienbonus Plus derzeit zu 100 Prozent für ein Kind über vier Jahre, muss ab 2027 ein neues Formular E 33 beim Arbeitgeber abgegeben werden. Das gilt nicht, wenn ein Geschwisterkind unter vier Jahren im selben Haushalt lebt. Weitere Informationen bietet die FAQ-Seite des Bundesministeriums für Finanzen.
Praktische Schritte
- Prüfen Sie, ob für das Kind österreichische Familienbeihilfe bezogen wird und ob Sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind.
- Ermitteln Sie anhand des Alters des Kindes, ob der jährliche Höchstbetrag 2.000 Euro oder 700 Euro beträgt.
- Entscheiden Sie, ob der Bonus während des Jahres über den Arbeitgeber oder nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden soll.
- Wenn der Arbeitgeber den Bonus bereits berücksichtigt hat, tragen Sie ihn in der Arbeitnehmerveranlagung erneut ein.
- Prüfen Sie für 2027 die zulässige Aufteilung zwischen den Eltern und geben Sie gegebenenfalls das Formular E 33 beim Arbeitgeber ab.