Österreichische Pension und „Mindestpension“ 2026: Ausgleichszulage, Pensionsalter und Erhöhung

In Österreich gibt es keine allgemeine gesetzliche „Mindestpension“, die allen Pensionistinnen und Pensionisten einen bestimmten Betrag garantiert. Bei einer besonders niedrigen Pension und sozialer Bedürftigkeit kann jedoch die Ausgleichszulage gewährt werden. Hier finden Sie die wichtigsten Werte für 2026, die Voraussetzungen für eine österreichische Pension, das Pensionsalter und die gesetzlichen Erhöhungen für 2026 und 2027.
Ausgleichszulage statt allgemeiner Mindestpension
Die Ausgleichszulage ist keine fixe Pension, sondern eine Ergänzung. Sie gleicht die Differenz zwischen dem anrechenbaren Gesamteinkommen und dem jeweils geltenden Richtsatz aus. Voraussetzung ist unter anderem, dass die betreffende Person ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat und eine soziale Bedürftigkeit vorliegt.
Richtsätze der Ausgleichszulage 2026
- Alleinstehende oder verwitwete Pensionistinnen und Pensionisten: 1.308,39 Euro monatlich
- Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften im gemeinsamen Haushalt: 2.064,12 Euro monatlich gemeinsam
Bei der Berechnung wird nicht nur die Pension berücksichtigt, sondern auch anderes Einkommen. Sinkt beispielsweise ein zusätzliches Einkommen weg und liegt das anrechenbare Gesamteinkommen dadurch unter dem geltenden Richtsatz, kann ein Anspruch auf Ausgleichszulage entstehen.
Beispiele zur Berechnung
- Bei einer Pension von 1.000 Euro kann die Ausgleichszulage 308,39 Euro betragen, damit der Richtsatz von 1.308,39 Euro erreicht wird.
- Bezieht ein Ehepaar gemeinsam 1.850 Euro Pension, kann die Ausgleichszulage 214,12 Euro betragen, um den Richtsatz von 2.064,12 Euro zu erreichen.
Beim erstmaligen Pensionsantritt gilt der Pensionsantrag zugleich als Antrag auf Ausgleichszulage. Ein gesonderter Antrag ist dann grundsätzlich nicht erforderlich. Entsteht der Anspruch erst später oder ergibt er sich wegen einer Einkommensminderung, muss die Ausgleichszulage jedoch gesondert beantragt werden.
Ausgleichszulagenbonus
Der Ausgleichszulagenbonus ist eine zusätzliche Leistung für Personen, die über viele Jahre Beiträge zur Pensionsversicherung geleistet haben. Die Anspruchsvoraussetzungen werden von der Pensionsversicherungsanstalt geprüft.
- Bei mindestens 30 Beitragsjahren beträgt der Richtsatz 2026 1.423,63 Euro. Der Bonus kann höchstens 193,69 Euro monatlich betragen.
- Bei mindestens 40 Beitragsjahren gilt für Alleinstehende 2026 ein höherer Richtsatz von 1.700,76 Euro. Der Bonus kann höchstens 493,99 Euro betragen.
- Bei mindestens 40 Beitragsjahren gilt für Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften ein Richtsatz von 2.295,69 Euro. Der Bonus kann höchstens 493,46 Euro betragen.
Österreichische Pensionen werden grundsätzlich 14-mal pro Jahr ausbezahlt. Das gilt auch für eine allfällige Ausgleichszulage und den Ausgleichszulagenbonus.
Voraussetzungen für eine österreichische Alterspension
Für Personen, die am oder nach dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen:
- Mindestens 180 Versicherungsmonate, also 15 Versicherungsjahre
- Davon mindestens 84 Monate Erwerbstätigkeit, also sieben Jahre
Als Erwerbstätigkeit können auch bestimmte Zeiten angerechnet werden. Dazu zählen unter anderem die Pflege eines behinderten Kindes, die Pflege naher Angehöriger ab Pflegegeldstufe 3 sowie die Familienhospizkarenz.
Regelpensionsalter in Österreich
Eine Alterspension kann grundsätzlich nicht vor dem jeweils geltenden Regelpensionsalter beansprucht werden. Das Regelpensionsalter für Männer beträgt 65 Jahre. Das Regelpensionsalter für Frauen wird seit 1. Jänner 2024 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben und erreicht 2033 das Niveau der Männer.
Pensionsalter für Frauen nach Geburtsdatum
- Bis einschließlich 31. Dezember 1963: 60 Jahre
- 1. Jänner bis 30. Juni 1964: 60,5 Jahre
- 1. Juli bis 31. Dezember 1964: 61 Jahre
- 1. Jänner bis 30. Juni 1965: 61,5 Jahre
- 1. Juli bis 31. Dezember 1965: 62 Jahre
- 1. Jänner bis 30. Juni 1966: 62,5 Jahre
- 1. Juli bis 31. Dezember 1966: 63 Jahre
- 1. Jänner bis 30. Juni 1967: 63,5 Jahre
- 1. Juli bis 31. Dezember 1967: 64 Jahre
- 1. Jänner bis 30. Juni 1968: 64,5 Jahre
- Ab 1. Juli 1968: 65 Jahre
Die detaillierte Übersicht einschließlich des frühestmöglichen Pensionsantritts finden Sie auf der Website der Pensionsversicherung.
Pensionserhöhung 2026 und 2027
Erhöhung ab 1. Jänner 2026
Ab 1. Jänner 2026 wurden monatliche Pensionen bis einschließlich 2.500 Euro um 2,7 Prozent erhöht. Bei höheren Pensionen beträgt die Erhöhung einheitlich 67,50 Euro monatlich. Für die Berechnung werden die gesamten österreichischen Pensionen einer Person gemeinsam berücksichtigt.
Für neu zuerkannte Pensionen gilt ab 2026 bei der ersten Erhöhung unabhängig vom Beginnmonat einheitlich die Hälfte des Anpassungsfaktors.
Gesetzliche Erhöhung ab 2027
Ab 2027 wird das gesamte monatliche Pensionseinkommen bis 6.930 Euro laut Gesetz um 2,95 Prozent erhöht. Bei einem höheren Pensionseinkommen beträgt die Erhöhung einheitlich 204,44 Euro monatlich.
- Die Richtsätze der Ausgleichszulage steigen 2027 um 3,3 Prozent.
- Die Beträge des Ausgleichszulagenbonus steigen 2027 um 2,95 Prozent.
Praktische Schritte
- Prüfen Sie Ihr Pensionskonto und kontrollieren Sie die gespeicherten Versicherungs- und Beitragszeiten.
- Vergleichen Sie Ihre voraussichtliche Pension mit dem für 2026 geltenden Richtsatz der Ausgleichszulage.
- Berücksichtigen Sie bei der Prüfung auch weiteres Einkommen und das Einkommen einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartnerin, eines Ehepartners oder einer eingetragenen Partnerin beziehungsweise eines eingetragenen Partners.
- Stellen Sie den Pensionsantrag rechtzeitig. Beim Pensionsantritt gilt dieser grundsätzlich zugleich als Antrag auf Ausgleichszulage.
- Wenn der Anspruch erst später entsteht oder das Einkommen sinkt, beantragen Sie die Ausgleichszulage gesondert bei der zuständigen Stelle.
- Bei Fragen zu Versicherungszeiten, Pensionsantritt oder Ausgleichszulagenbonus wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt.