Volksschule in Österreich: Anmeldung und wichtige Informationen

Familien, die nach Österreich ziehen, müssen neben dem Umzug und den Behördengängen auch die Schulanmeldung ihrer Kinder organisieren. Dieser Überblick erklärt, wie die Anmeldung an einer Volksschule ablaufen kann und worauf bei Kindern im Alter von etwa sechs bis zehn Jahren zu achten ist.
Was ist die Volksschule?
Die Volksschule entspricht ungefähr der unteren Stufe der allgemeinen Schule. Sie umfasst vier Schulstufen und wird in der Regel von Kindern zwischen etwa sechs und zehn Jahren besucht. Der Besuch beginnt normalerweise nach dem Kindergarten.
Der Kindergarten steht Kindern ab drei Jahren offen. Die Kindergartenpflicht beginnt in jenem Jahr, in dem das Kind vor dem 1. September fünf Jahre alt wird. Somit muss jedes Kind vor dem Schuleintritt ein Jahr lang verpflichtend den Kindergarten besuchen.
Wie läuft die Anmeldung an der Volksschule ab?
Sobald der künftige Wohnort feststeht, können Eltern Kontakt mit der gewünschten Volksschule aufnehmen. In einem konkreten Fall erfolgte die erste Kontaktaufnahme per E-Mail mit der Schulleitung. Die Schule teilte mit, dass das Kind grundsätzlich der seinem Alter entsprechenden Schulstufe zugeteilt werde.
Bei der Planung des Umzugs kann es hilfreich sein, den Wechsel so zu legen, dass das Kind das laufende Schuljahr noch abschließen und sich von seinen Mitschülerinnen, Mitschülern und Lehrkräften verabschieden kann. In Österreich dauert das Schuljahr aufgrund der längeren Winterferien bis Mitte Juli.
Sprachförderung für Kinder mit nicht deutscher Muttersprache
Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen an einem MIKA-D-Test teilnehmen. Abhängig vom Ergebnis erhalten sie gezielte Unterstützung beim Deutscherwerb.
Zusätzlich können DAZ-Stunden besucht werden. DAZ steht für „Deutsch als Zweitsprache“. Diese Einheiten werden in den Stundenplan integriert und von einer deutschsprachigen Lehrkraft unterrichtet. Eine Unterrichtung in der jeweiligen Familiensprache ist dabei nicht vorgesehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Anmeldung an der Volksschule können unter anderem folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Meldezettel als Nachweis der Wohnadresse,
- eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
- die Sozialversicherungsnummer des Kindes,
- ausgefüllte Formulare der Schule, etwa zur Gesundheit und zur Betreuung.
Wenn die Sozialversicherungsnummer zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht vorliegt, können zunächst die bereits verfügbaren Daten übermittelt werden. Die fehlende Nummer kann später, jedenfalls vor Beginn des Schuljahres, nachgereicht werden.
Ganztagesschule und Betreuung nach dem Unterricht
Bei der Anmeldung kann auch ein Formular für die Ganztagesschule (GTS) enthalten sein. In einem beschriebenen Beispiel endete der Unterricht spätestens um 12:30 Uhr. Danach konnten die Kinder nach Hause gehen oder bis 17 Uhr in der GTS bleiben.
Der konkrete Stundenplan hängt von der Schulstufe und der jeweiligen Schule ab. Ein Beispiel zeigt folgende Unterrichtszeiten:
- 1. Schulstufe: Montag zwei Unterrichtsstunden von 8:00 bis 9:20 Uhr, Dienstag drei Stunden von 7:40 bis 10:40 Uhr sowie Mittwoch bis Freitag vier Stunden von 7:40 bis 11:35 Uhr.
- 2. bis 4. Schulstufe: Montag, Dienstag und Freitag vier Stunden von 7:40 bis 11:35 Uhr; Mittwoch und Donnerstag fünf Stunden von 7:40 bis 12:30 Uhr.
In der GTS erhalten die Kinder Mittagessen und eine Jause. Außerdem gibt es eine Lernstunde sowie Zeit zum freien Spielen. Als Jause wird immer Obst angeboten. Zur Ausstattung gehören unter anderem ein Turnraum, Spiele und Kreativmaterialien. Bei geeignetem Wetter wird auch im Freien gespielt.
Gesundheit und Religionsunterricht
Bei der Anmeldung muss meist ein Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Darin sollten Eltern über chronische Erkrankungen, Allergien und regelmäßig eingenommene Medikamente informieren.
Außerdem kann eine Angabe zur Religion erforderlich sein. Diese Information ist für die Teilnahme am Religionsunterricht relevant, der an der Volksschule angeboten wird.
Was gilt bei einem Schulwechsel aus dem Ausland?
Bei einem Wechsel während der Schullaufbahn kann die neue Volksschule eine Bestätigung ausstellen, dass das Kind ab dem kommenden Schuljahr dort weiterlernen wird. Diese Bestätigung kann für die bisher besuchte Schule benötigt werden.
Häufige Fragen
Wie viele Jahre dauert die Volksschule?
Die Volksschule umfasst vier Schulstufen. Die Kinder besuchen sie üblicherweise im Alter von etwa sechs bis zehn Jahren.
Ist der Kindergarten in Österreich verpflichtend?
Die Kindergartenpflicht besteht nur im letzten Jahr vor dem Schuleintritt. Sie beginnt in jenem Jahr, in dem das Kind vor dem 1. September fünf Jahre alt wird.
Was passiert, wenn das Kind noch nicht ausreichend Deutsch spricht?
Das Kind nimmt am MIKA-D-Test teil. Je nach Ergebnis erhält es zusätzliche Unterstützung, unter anderem im Rahmen von DAZ-Stunden.
Kann das Kind nach dem Unterricht in der Schule bleiben?
Ja. Wenn die Schule eine Ganztagesschule (GTS) anbietet, kann das Kind dort nach dem regulären Unterricht bis 17 Uhr betreut werden. Die genauen Zeiten und Bedingungen legt die jeweilige Schule fest.
Praktische Schritte zur Anmeldung
- Wohnort festlegen und eine passende Volksschule auswählen.
- Frühzeitig per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit der Schulleitung aufnehmen.
- Meldezettel, Geburtsurkunde und Sozialversicherungsnummer vorbereiten.
- Gesundheitsformular vollständig ausfüllen und auf Allergien, Erkrankungen sowie Medikamente hinweisen.
- Bei Bedarf die Anmeldung für die Ganztagesschule (GTS) erledigen.
- Den MIKA-D-Test und die Einteilung in die passende Sprachförderung abwarten.
- Bei einem Schulwechsel eine Bestätigung der neuen Volksschule für die bisherige Schule anfordern.