Krankenstand in Österreich 2026: Krankmeldung, Entgeltfortzahlung und Krankengeld

Wer in Österreich arbeitet, sollte wissen, was im Krankenstand zu tun ist: Wem muss die Krankheit gemeldet werden, wer bezahlt das Einkommen und was passiert bei längerer Arbeitsunfähigkeit? Dieser Überblick fasst die wichtigsten Themen für 2026 zusammen. Außerdem geht es um bezahlte Abwesenheiten aus persönlichen Gründen und um Unterstützung, wenn die Gesundheit den Arbeitsplatz gefährdet.
Welche Bereiche gehören zum Krankenstand?
Zum Thema Krankenstand gehören mehrere Bereiche:
- die Krankmeldung,
- die Entgeltfortzahlung während der Krankheit,
- die schrittweise Rückkehr in Teilzeit nach längerer Krankheit (Wiedereingliederungsteilzeit),
- das Krankengeld,
- die e-card und die Europäische Krankenversicherungskarte.
Für die Krankmeldung, die Dauer der Entgeltfortzahlung und die Höhe des Krankengeldes gibt es aktuelle Online-Informationen sowie Beratungs- und Berechnungsmöglichkeiten.
Wer zahlt während der Krankheit?
Das österreichische System unterscheidet zwischen zwei Leistungen: der vom Arbeitgeber weitergezahlten Vergütung (Entgeltfortzahlung) und dem Krankengeld. Diese Leistungen sind nicht dasselbe und müssen getrennt betrachtet werden.
Der Anspruch auf Krankengeld besteht außerdem nicht unbegrenzt. Personen, deren Krankengeldanspruch ausgelaufen ist, gelten als „vom Krankengeld ausgesteuert“. Auch für sie bietet fit2work eine längerfristige Unterstützung an.
Bezahlte Abwesenheit aus persönlichen Gründen
Nicht nur eine Krankheit kann eine bezahlte Abwesenheit rechtfertigen. Bei wichtigen persönlichen Gründen kann für relativ kurze Zeit weiterhin Entgelt gezahlt werden. Das ist in der Regel höchstens eine Woche.
- Eigene Hochzeit oder Geburt eines Kindes: kurze bezahlte Abwesenheit.
- Hochzeit oder Tod eines nahen Angehörigen: kurze bezahlte Abwesenheit.
- Umzug: kurze bezahlte Abwesenheit.
- Arztbesuch: bezahlte Abwesenheit im erforderlichen Rahmen.
- Behördliche Vorladung: in der Regel bezahlte Freizeit.
- Andere Behördentermine: nur dann, wenn sie während der Arbeitszeit erledigt werden müssen und nicht anders, etwa telefonisch, erledigt werden können.
Welche konkreten Fälle gelten und wie lange die Abwesenheit dauern darf, ist normalerweise im Kollektivvertrag geregelt. Die Kollektivverträge der einzelnen Branchen sind bei der Wirtschaftskammer (WKO) abrufbar.
Wenn der Kollektivvertrag die Angelegenheit enger regelt, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelfall auch auf gesetzliche Bestimmungen verweisen, insbesondere auf das Angestelltengesetz (AngG, § 8) oder das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB, § 1154b).
Was ist fit2work?
fit2work ist ein staatliches Präventionsprogramm. Es unterstützt Menschen, deren gesundheitliche Probleme den Arbeitsplatz gefährden. Die Beratung ist kostenlos und richtet sich an Menschen im erwerbsfähigen Alter.
Das Angebot kann besonders hilfreich sein, wenn jemand:
- häufig oder länger krankgeschrieben ist und dadurch Probleme im Beruf entstehen,
- mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen lebt,
- befürchtet, aus gesundheitlichen Gründen den Arbeitsplatz zu verlieren,
- aus gesundheitlichen Gründen arbeitslos ist.
Welche Unterstützung bietet fit2work?
fit2work verfolgt zwei Ziele: Die Arbeitslosigkeit aus gesundheitlichen Gründen soll möglichst verhindert werden, und die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer längeren Krankheit soll erleichtert werden.
- Erhebung und Einschätzung der aktuellen Situation,
- arbeitsmedizinische oder arbeitspsychologische Abklärung mit individuellen Empfehlungen,
- kostenlose klinisch-psychologische Behandlung, wenn sie erforderlich ist und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nicht rechtzeitig eine passende kostenlose Behandlung anbieten kann,
- längerfristige Begleitung durch Case Management Plus für Personen, deren Krankengeld ausgelaufen ist,
- Entwicklung neuer oder alternativer beruflicher Möglichkeiten,
- Informationen zu Unterstützungen und Leistungen sowie Hilfe bei der Kommunikation mit Behörden und anderen Einrichtungen.
fit2work unterstützt außerdem bei der Erstellung und Umsetzung eines Aktionsplans. Arbeitgeber können sich ebenfalls beraten lassen, etwa zur Organisation der schrittweisen Rückkehr nach längerer Krankheit (WIETZ).
Wie erreicht man fit2work?
In ganz Österreich gibt es regionale Beratungsstellen. Für die Beratung muss vorher ein Termin vereinbart werden:
- über die österreichweit kostenlose Hotline 0800/500 118,
- oder direkt bei der fit2work-Beratungsstelle im jeweiligen Bundesland.
Häufige Fragen
Wie lange gibt es bei einem Umzug oder einer Hochzeit bezahlte Freizeit?
Für solche persönlichen Gründe gibt es in der Regel eine relativ kurze bezahlte Abwesenheit, meist höchstens eine Woche. Die genaue Dauer legt normalerweise der Kollektivvertrag fest.
Ist ein Arztbesuch bezahlt?
Ein Arztbesuch zählt zu den persönlichen Gründen, für die eine bezahlte Abwesenheit möglich ist. Die konkreten Voraussetzungen und die Dauer können sich aus dem Kollektivvertrag ergeben.
Was passiert, wenn das Krankengeld ausläuft?
fit2work bietet für Personen, deren Anspruch auf Krankengeld ausgelaufen ist, eine längerfristige Unterstützung mit der Bezeichnung Case Management Plus an.
Kostet die Beratung von fit2work etwas?
Nein. Die Beratung ist für Menschen im erwerbsfähigen Alter kostenlos.
Praktische Schritte im Krankenstand
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber möglichst rasch über die Arbeitsunfähigkeit und klären Sie, welche Form der Krankmeldung verlangt wird.
- Prüfen Sie, ob Entgeltfortzahlung oder Krankengeld zuständig ist, und behalten Sie die jeweiligen Zeiträume im Blick.
- Sehen Sie in Ihrem Kollektivvertrag nach, wenn es um eine bezahlte Abwesenheit wegen Hochzeit, Geburt, Umzug, Arztbesuch oder eines Behördentermins geht.
- Holen Sie sich bei häufigen oder längeren Erkrankungen frühzeitig Unterstützung bei fit2work unter 0800/500 118.
- Lassen Sie sich bei einer geplanten schrittweisen Rückkehr über die Wiedereingliederungsteilzeit beziehungsweise WIETZ beraten.
Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf öffentlich verfügbaren Informationen und stellt keine Rechts-, Gesundheits- oder sonstige Fachberatung dar. Für eine individuelle Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, eine arbeitsrechtliche oder arbeitsmarktbezogene Beratungsstelle sowie an medizinisches Fachpersonal.
Quelle: oesterreich.gv.at