Verkehrsunfall in Österreich: Meldung, Versicherung und Sozialversicherung 2026

Nach einem Verkehrsunfall geht es nicht nur um den Schaden am Fahrzeug. Wichtig ist auch, wer die Behandlungskosten übernimmt und welche Leistungen zustehen, wenn die Arbeitsfähigkeit länger eingeschränkt ist. In Österreich hängt das insbesondere davon ab, ob der Unfall als Arbeitsunfall gilt.
Wann gilt ein Verkehrsunfall als Arbeitsunfall?
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann ein Verkehrsunfall unter anderem dann als Arbeitsunfall (Arbeitsunfall) gelten, wenn:
- der Unfall durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde;
- er auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte, von der Arbeitsstätte zum Mittagessen oder auf dem Heimweg passiert ist. Das gilt auch bei einer Fahrgemeinschaft;
- er sich auf dem Weg zu einer Ausbildung oder von dort nach Hause ereignet hat, wenn sich der Arbeitgeber an den Kosten der Ausbildung beteiligt;
- er auf dem direkten Weg zu einer Ärztin oder einem Arzt passiert ist, wenn dieser Weg den Arbeits- oder Heimweg unterbrochen hat und der Arbeitgeber vorab über den Arztbesuch informiert wurde;
- er mit dem Weg verbunden war, auf dem ein betreuungsbedürftiges Kind in den Kindergarten, in die Schule oder zur Betreuung gebracht wurde;
- er auf dem Weg zu einer Interessenvertretung, etwa zur Arbeiterkammer oder zu einer Gewerkschaft, beziehungsweise auf dem Rückweg passiert ist.
Bei Kindergartenkindern, Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden gelten auch Unfälle im Zusammenhang mit der Ausbildung als Arbeitsunfälle. Dazu zählen beispielsweise Ausflüge, Schulveranstaltungen, der direkte Schulweg oder ein im Lehrplan vorgesehenes Praktikum.
Gleichgestellt sein können außerdem Unfälle auf dem Weg im Zusammenhang mit Arbeitslosenleistungen, etwa zu einem vermittelten Bewerbungsgespräch, sowie Unfälle bei Hilfeleistungen, Blutspenden oder bei Übungen und Einsätzen als freiwillige Feuerwehrkraft oder Rettungskraft, beispielsweise beim Roten Kreuz oder bei der Bergrettung.
Wer muss den Unfall melden?
Zusätzlich zur Meldung an die Haftpflichtversicherung können weitere Meldepflichten bestehen:
- Arbeitgeber: Ein Arbeitsunfall ist zu melden, wenn die verletzte Person gestorben ist oder länger als drei Tage vollständig oder teilweise arbeitsunfähig bleibt. Die Meldung muss innerhalb von fünf Tagen online erfolgen.
- Selbstständige: Sie müssen sowohl Unfälle ihrer Beschäftigten als auch den eigenen Unfall rechtzeitig beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden.
- Schule oder Universität: Jeder Verkehrsunfall, bei dem eine versicherte Person verletzt wurde oder gestorben ist, muss spätestens innerhalb von fünf Tagen online gemeldet werden.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Wenn sie wegen des Unfalls nicht arbeiten können, müssen sie den Arbeitgeber unverzüglich informieren.
Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs bleibt für die Schadenregulierung ebenfalls wichtig.
Welche Leistungen gibt es bei einem Arbeitsunfall?
Bei einem Arbeitsunfall ist grundsätzlich die Unfallversicherung zuständig. Je nach versicherter Person kommen AUVA, BVAEB oder SVS infrage.
Die Unfallversicherung übernimmt die Unfallheilbehandlung (Unfallheilbehandlung), soweit kein Anspruch aus der Krankenversicherung besteht. Die AUVA kann die Behandlung jederzeit selbst übernehmen, zum Beispiel in einem eigenen Unfallkrankenhaus. Solche Einrichtungen gibt es in Wien mit den Standorten Meidling und Lorenz Böhler sowie in Graz, Klagenfurt, Kalwang, Linz und Salzburg.
Arten der Rehabilitation
- Medizinische Rehabilitation: Sie reicht von der Erstversorgung bis zur Versorgung mit einer Prothese. Genannt werden Häring, Weißer Hof, Tobelbad und Wien-Meidling.
- Berufliche Rehabilitation: Sie soll die Rückkehr in den bisherigen Beruf oder den Einstieg in einen neuen Beruf ermöglichen. Darauf besteht kein gesetzlicher Anspruch; währenddessen kann jedoch ein Übergangsgeld zustehen.
- Soziale Rehabilitation: Dazu kann beispielsweise die Unterstützung beim Umbau einer Wohnung oder eines Autos gehören. Diese Leistung ist freiwillig und ohne gesetzlichen Anspruch.
Welche Geldleistungen können zustehen?
- Übergangsgeld: 60 Prozent des Einkommens im Kalenderjahr vor dem Unfall, erhöht um einen Betrag für Angehörige.
- Versehrtenrente: Sie kommt infrage, wenn die Erwerbsfähigkeit auch drei Monate nach dem Unfall noch um mindestens 20 Prozent vermindert ist.
- Versehrtengeld: Eine einmalige Leistung für Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Kindergartenkinder.
- Integritätsabgeltung: Sie kann bei einer groben Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften zustehen und beträgt höchstens das Doppelte der jährlichen Höchstbeitragsgrundlage.
- Hinterbliebenenleistungen: Dazu zählen Leistungen für Witwen und Witwer, eingetragene Partnerinnen und Partner sowie Waisen.
Arbeitgeber mit weniger als 51 Beschäftigten können für das während der Entgeltfortzahlung bezahlte Entgelt eine Unterstützung beantragen.
Was gilt, wenn der Unfall kein Arbeitsunfall war?
Dann ist grundsätzlich die Krankenversicherung zuständig. Je nach Versicherungsträger kommen ÖGK, SVS oder BVAEB infrage. Zu den möglichen Leistungen gehören:
- ärztliche Behandlung, Medikamente, Heilbehelfe, Psychotherapie und Physiotherapie;
- Hauskrankenpflege und stationäre Behandlung;
- Krankengeld sowie Wiedereingliederungsgeld nach einem längeren Krankenstand;
- Rehabilitationsgeld bei eingeschränkter Arbeitsfähigkeit;
- Zahnbehandlung und Zahnersatz;
- freiwillige Leistungen, beispielsweise ein Zuschuss zu einer Kur.
Welche Rolle hat die Pensionsversicherung?
Die Pensionsversicherung, die BVAEB oder die SVS können nach einem Unfall Rehabilitationsleistungen, eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit, Witwen- und Waisenleistungen sowie Pflegegeld leisten.
Häufige Fragen
Gilt ein Unfall mit dem Roller auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall?
Ein Verkehrsunfall auf dem direkten Weg zur Arbeit kann als Arbeitsunfall gelten. Das verwendete Verkehrsmittel ist dabei nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug beschränkt.
Wer meldet einen Arbeitsunfall?
Bei Beschäftigten ist grundsätzlich der Arbeitgeber zur Meldung verpflichtet. Die Online-Meldung muss innerhalb von fünf Tagen erfolgen, wenn die betroffene Person gestorben ist oder länger als drei Tage arbeitsunfähig bleibt. Selbstständige müssen auch den eigenen Unfall selbst melden.
Was kann man gegen die Entscheidung tun?
Über Geldleistungen wird innerhalb von sechs Monaten mit einem Bescheid entschieden. Gegen diesen Bescheid kann eine Klage eingebracht werden. In diesem Fall verliert der Bescheid im angefochtenen Umfang seine Wirkung.
Besteht immer ein Anspruch auf berufliche Rehabilitation?
Nein. Für die berufliche und die soziale Rehabilitation besteht kein gesetzlicher Anspruch.
Praktische Schritte nach einem Verkehrsunfall
- Informiere den Arbeitgeber unverzüglich, wenn du wegen des Unfalls nicht arbeiten kannst.
- Prüfe, ob der Unfall auf einem versicherten Arbeits-, Ausbildungs- oder Betreuungsweg passiert ist.
- Stelle sicher, dass der Arbeitgeber, die Schule oder die Universität die erforderliche Unfallmeldung innerhalb der Frist übermittelt.
- Melde den Unfall als selbstständige Person selbst beim zuständigen Unfallversicherungsträger.
- Bewahre Unterlagen zur Behandlung, Arbeitsunfähigkeit und zum Unfallhergang auf.
- Prüfe den erhaltenen Bescheid. Wenn du mit einer Geldleistung nicht einverstanden bist, kann innerhalb des vorgesehenen Verfahrens eine Klage eingebracht werden.
Diese Übersicht wurde anhand von Informationen auf oesterreich.gv.at erstellt und ersetzt keine individuelle Rechts-, Arbeits- oder medizinische Beratung. Bei Bedarf sollte fachkundige Unterstützung eingeholt werden.