Verkehrsunfall in Österreich: Meldung, Versicherung und Sozialversicherung 2026

Aktualisiert: 2026-10-26
Verkehrsunfall in Österreich: Meldung, Versicherung und Sozialversicherung 2026

Nach einem Verkehrsunfall geht es nicht nur um den Schaden am Fahrzeug. Wichtig ist auch, wer die Behandlungskosten übernimmt und welche Leistungen zustehen, wenn die Arbeitsfähigkeit länger eingeschränkt ist. In Österreich hängt das insbesondere davon ab, ob der Unfall als Arbeitsunfall gilt.

Wann gilt ein Verkehrsunfall als Arbeitsunfall?

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann ein Verkehrsunfall unter anderem dann als Arbeitsunfall (Arbeitsunfall) gelten, wenn:

Bei Kindergartenkindern, Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden gelten auch Unfälle im Zusammenhang mit der Ausbildung als Arbeitsunfälle. Dazu zählen beispielsweise Ausflüge, Schulveranstaltungen, der direkte Schulweg oder ein im Lehrplan vorgesehenes Praktikum.

Gleichgestellt sein können außerdem Unfälle auf dem Weg im Zusammenhang mit Arbeitslosenleistungen, etwa zu einem vermittelten Bewerbungsgespräch, sowie Unfälle bei Hilfeleistungen, Blutspenden oder bei Übungen und Einsätzen als freiwillige Feuerwehrkraft oder Rettungskraft, beispielsweise beim Roten Kreuz oder bei der Bergrettung.

Wer muss den Unfall melden?

Zusätzlich zur Meldung an die Haftpflichtversicherung können weitere Meldepflichten bestehen:

Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs bleibt für die Schadenregulierung ebenfalls wichtig.

Welche Leistungen gibt es bei einem Arbeitsunfall?

Bei einem Arbeitsunfall ist grundsätzlich die Unfallversicherung zuständig. Je nach versicherter Person kommen AUVA, BVAEB oder SVS infrage.

Die Unfallversicherung übernimmt die Unfallheilbehandlung (Unfallheilbehandlung), soweit kein Anspruch aus der Krankenversicherung besteht. Die AUVA kann die Behandlung jederzeit selbst übernehmen, zum Beispiel in einem eigenen Unfallkrankenhaus. Solche Einrichtungen gibt es in Wien mit den Standorten Meidling und Lorenz Böhler sowie in Graz, Klagenfurt, Kalwang, Linz und Salzburg.

Arten der Rehabilitation

Welche Geldleistungen können zustehen?

Arbeitgeber mit weniger als 51 Beschäftigten können für das während der Entgeltfortzahlung bezahlte Entgelt eine Unterstützung beantragen.

Was gilt, wenn der Unfall kein Arbeitsunfall war?

Dann ist grundsätzlich die Krankenversicherung zuständig. Je nach Versicherungsträger kommen ÖGK, SVS oder BVAEB infrage. Zu den möglichen Leistungen gehören:

Welche Rolle hat die Pensionsversicherung?

Die Pensionsversicherung, die BVAEB oder die SVS können nach einem Unfall Rehabilitationsleistungen, eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit, Witwen- und Waisenleistungen sowie Pflegegeld leisten.

Häufige Fragen

Gilt ein Unfall mit dem Roller auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall?

Ein Verkehrsunfall auf dem direkten Weg zur Arbeit kann als Arbeitsunfall gelten. Das verwendete Verkehrsmittel ist dabei nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug beschränkt.

Wer meldet einen Arbeitsunfall?

Bei Beschäftigten ist grundsätzlich der Arbeitgeber zur Meldung verpflichtet. Die Online-Meldung muss innerhalb von fünf Tagen erfolgen, wenn die betroffene Person gestorben ist oder länger als drei Tage arbeitsunfähig bleibt. Selbstständige müssen auch den eigenen Unfall selbst melden.

Was kann man gegen die Entscheidung tun?

Über Geldleistungen wird innerhalb von sechs Monaten mit einem Bescheid entschieden. Gegen diesen Bescheid kann eine Klage eingebracht werden. In diesem Fall verliert der Bescheid im angefochtenen Umfang seine Wirkung.

Besteht immer ein Anspruch auf berufliche Rehabilitation?

Nein. Für die berufliche und die soziale Rehabilitation besteht kein gesetzlicher Anspruch.

Praktische Schritte nach einem Verkehrsunfall

  1. Informiere den Arbeitgeber unverzüglich, wenn du wegen des Unfalls nicht arbeiten kannst.
  2. Prüfe, ob der Unfall auf einem versicherten Arbeits-, Ausbildungs- oder Betreuungsweg passiert ist.
  3. Stelle sicher, dass der Arbeitgeber, die Schule oder die Universität die erforderliche Unfallmeldung innerhalb der Frist übermittelt.
  4. Melde den Unfall als selbstständige Person selbst beim zuständigen Unfallversicherungsträger.
  5. Bewahre Unterlagen zur Behandlung, Arbeitsunfähigkeit und zum Unfallhergang auf.
  6. Prüfe den erhaltenen Bescheid. Wenn du mit einer Geldleistung nicht einverstanden bist, kann innerhalb des vorgesehenen Verfahrens eine Klage eingebracht werden.

Diese Übersicht wurde anhand von Informationen auf oesterreich.gv.at erstellt und ersetzt keine individuelle Rechts-, Arbeits- oder medizinische Beratung. Bei Bedarf sollte fachkundige Unterstützung eingeholt werden.

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