Österreichische e-card 2026: Foto, Service-Entgelt und digitale e-card

Die e-card ist die elektronische Karte der österreichischen Sozialversicherung. Sie weist die Versicherungsberechtigung nach und erleichtert die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in Österreich. Das System soll Verwaltungsabläufe vereinfachen, Daten schützen und die medizinische Versorgung effizienter machen.
Die offizielle e-card-Website finden Sie hier.
Was ist die e-card?
Das e-card-System wurde als Teil der Modernisierung des österreichischen Gesundheitswesens Anfang der 2000er-Jahre eingeführt. Ein großer Teil der papierbasierten Bestätigungen und Verwaltungsaufgaben wurde dadurch ersetzt.
In Ordinationen, Ambulanzen und Krankenhäusern kann durch das Einlesen der e-card geprüft werden, ob eine Person versichert ist und unter welchen Bedingungen sie Leistungen in Anspruch nehmen kann. Dazu kann beispielsweise gehören, ob eine Befreiung von der Rezeptgebühr besteht.
Die e-card ermöglicht außerdem den Zugang zur Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Gesundheitsdienstleister können dadurch – insbesondere in Notfällen – schneller und sicherer auf relevante Gesundheitsdaten zugreifen.
Die e-card mit Foto
Seit dem 1. Jänner 2020 werden neu ausgestellte oder ausgetauschte e-cards mit einem Foto versehen, wenn die versicherte Person mindestens 14 Jahre alt ist. Voraussetzung ist, dass ein Foto bei der Sozialversicherung vorhanden ist.
Die Sozialversicherung übernimmt das Foto aus bestehenden amtlichen Registern. Möglich sind unter anderem:
- österreichischer Reisepass,
- österreichischer Personalausweis,
- Führerschein im Scheckkartenformat,
- Registrierung bei ID Austria,
- fremdenrechtliches Register.
Ist bereits ein Foto im System vorhanden, besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Die neue e-card wird automatisch zugestellt. Wenn kein Foto in diesen Registern vorhanden ist, muss ein Foto bei der zuständigen Registrierungsstelle eingereicht werden.
Ausnahmen von der Fotopflicht
- Kinder unter 14 Jahren erhalten immer eine e-card ohne Foto.
- Eine e-card ohne Foto bleibt auch für Personen gültig, die im Jahr der Ausstellung 70 Jahre alt werden oder bereits 70 Jahre alt sind.
- Das gilt ebenfalls für Personen, die Pflegegeld der Stufen 4, 5, 6 oder 7 beziehen.
Wenn bei diesen Personen ein Foto in einem der genannten Register vorhanden ist, kann es auf der e-card verwendet werden. Andernfalls wird die Karte ohne Foto ausgestellt.
Wie erhält man die e-card?
Wer in Österreich eine Beschäftigung beginnt, wird vom Arbeitgeber bei der Sozialversicherung angemeldet. Dadurch entsteht die Versicherungsberechtigung und die österreichische Sozialversicherungsnummer wird vergeben.
Die e-card wird von der Sozialversicherung automatisch per Post zugestellt. Eine gesonderte Beantragung ist für neu versicherte Personen grundsätzlich nicht erforderlich. Für die Ausstellung muss bei Personen ab 14 Jahren jedoch ein Foto im System vorhanden sein.
Eine ausführliche Anleitung zur Fotoübermittlung und zur e-card finden Sie hier.
Service-Entgelt der e-card 2026
Für die e-card ist jährlich ein Service-Entgelt zu bezahlen. Die Zahlung wird jeweils am 15. November des Vorjahres fällig. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber den Betrag ein und leitet ihn an die Krankenversicherung weiter.
- Für das Jahr 2026 betrug das Service-Entgelt 25,00 Euro. Es wurde am 15. November 2025 eingehoben.
- Für das Jahr 2027 beträgt das Service-Entgelt 26,85 Euro. Es wird am 15. November 2026 fällig.
In früheren Jahren betrug das Entgelt 13,80 Euro. Für mitversicherte Angehörige ist kein Service-Entgelt zu bezahlen. Bei sozialer Bedürftigkeit kann bei der Versicherung eine Befreiung beantragt werden. Weitere Informationen zum Service-Entgelt finden Sie auf der offiziellen e-card-Website.
Verwendung und Gültigkeit
Die e-card kann bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten, in Vertragseinrichtungen des Gesundheitswesens, in Einrichtungen der Sozialversicherung und in den meisten Krankenhäusern verwendet werden. Beim Einlesen wird die Versicherungsberechtigung rasch überprüft.
Auch bei einem Urlaub in Österreich wird die e-card wie gewohnt vorgelegt. Bei einem Aufenthalt im Ausland befindet sich auf der Rückseite die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie ermöglicht in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in weiteren Ländern mit Sozialversicherungsabkommen den Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung zu den jeweiligen Bedingungen.
Wichtig ist, dass alle Datenfelder der EKVK ausgefüllt sind und die Versicherung in Österreich aktiv ist.
Digitale e-card am Smartphone
Seit April 2026 ist die e-card auch digital in den Anwendungen der Sozialversicherung verfügbar: MeineSV, MeineÖGK, MeineBVAEB und svsGO.
Nach der Anmeldung mit ID Austria kann die digitale e-card auf einem NFC-fähigen Smartphone hinzugefügt werden. In Ordinationen und Apotheken kann sie anschließend an e-card-Lesegeräten wie die Plastikkarte verwendet werden.
- Für die Nutzung ist eine Internetverbindung erforderlich; offline funktioniert die digitale e-card nicht.
- Sie kann erst ab 14 Jahren genutzt werden, da ID Austria erst ab diesem Alter verfügbar ist.
- Aus Datenschutzgründen ist die digitale e-card 12 Monate gültig.
- Die Anwendungen und die digitale e-card sind kostenlos.
Weitere Informationen zur digitalen e-card finden Sie auf gesundheit.gv.at.
Verlust oder Diebstahl der e-card
Der Verlust oder Diebstahl sollte möglichst rasch der Sozialversicherung oder dem e-card-Kundenservice gemeldet werden. Die verlorene Karte wird gesperrt und innerhalb weniger Tage eine neue e-card per Post zugestellt.
Bis die Ersatzkarte eintrifft, kann eine medizinische Behandlung weiterhin möglich sein, wenn die Sozialversicherungsnummer und der zuständige Versicherungsträger bekannt sind. Eine polizeiliche Anzeige ist bei Verlust nicht erforderlich; die Meldung bei der Sozialversicherung genügt.
Was gilt bei einem Arbeitgeber- oder Versicherungswechsel?
Ein Arbeitsplatzwechsel oder eine Änderung des Versicherungsstatus macht den Austausch der e-card nicht erforderlich. Die relevanten Informationen werden nicht auf der Karte selbst, sondern im e-card-System gespeichert und dort laufend aktualisiert.
Praktische Schritte
- Prüfen Sie ab dem 14. Lebensjahr, ob ein Foto in einem der anerkannten amtlichen Register vorhanden ist.
- Wenn kein Foto vorhanden ist, reichen Sie eines bei der zuständigen Registrierungsstelle ein.
- Bewahren Sie die e-card sicher auf und führen Sie sie bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten mit.
- Kontrollieren Sie bei Auslandsreisen, ob die EKVK auf der Kartenrückseite vollständig ausgefüllt und die Versicherung aktiv ist.
- Bei Verlust oder Diebstahl informieren Sie umgehend die Sozialversicherung oder den e-card-Kundenservice.
- Wenn Sie die digitale e-card nutzen möchten, installieren Sie die passende Sozialversicherungs-App, melden Sie sich mit ID Austria an und verwenden Sie ein NFC-fähiges Smartphone mit Internetverbindung.