Rehabilitation, Arbeit und Behinderung in Österreich 2026

Nach einer Krankheit, einem Unfall oder einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung gibt es in Österreich mehrere Unterstützungsangebote. Beteiligt sind je nach Ursache die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Pensionsversicherung und das Sozialministerium. Dieser Überblick behandelt wichtige Geldleistungen, Möglichkeiten für die Rückkehr in den Beruf und den Behindertenpass. Die genannten Beträge beziehen sich auf das Jahr 2026.
Das Wichtigste im Überblick
- Krankengeld: Es beginnt grundsätzlich ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit und beträgt 50 Prozent des letzten Einkommens, ab dem 43. Tag 60 Prozent.
- Wiedereingliederungsteilzeit: Nach einem längeren Krankenstand kann die Arbeitszeit für 1 bis 6 Monate reduziert werden. Dafür gibt es Wiedereingliederungsgeld.
- Vorübergehende Invalidität: Statt einer befristeten Pension kommen Rehabilitationsgeld oder eine Umschulung infrage.
- Behindertenpass: Er kann ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent beantragt werden.
- Diskriminierung: Kostenlose Unterstützung bietet der Behindertenanwalt beziehungsweise die Behindertenanwältin.
Wer übernimmt die Kosten der Rehabilitation?
Welche Stelle zuständig ist, hängt von der Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigung ab:
- Arbeitsunfall oder Berufskrankheit: Die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) übernimmt alle Bereiche der Rehabilitation. Dazu gehören medizinische Behandlung, Medikamente und Heilbehelfe wie Rollstühle oder Prothesen. Diese Leistungen werden kostenlos bereitgestellt.
- Krankheit: Die Krankenversicherung führt ergänzende Rehabilitationsmaßnahmen durch, damit der Behandlungserfolg erhalten bleibt.
- Drohende Arbeitsunfähigkeit: Die Pensionsversicherung kann zuständig werden. Dabei gilt der Grundsatz „Rehabilitation statt Pension“.
Krankengeld und Unterstützung für Selbstständige
Angestellte erhalten Krankengeld, wenn der Arbeitgeber kein Entgelt mehr fortzahlt (Entgeltfortzahlung). Selbstständige können eine Unterstützungsleistung erhalten, wenn der Betrieb von ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängt und regelmäßig weniger als 25 Beschäftigte hat.
Leistungen und Dauer 2026
- Krankengeld: ab dem 4. Tag; 50 Prozent des letzten Einkommens, ab dem 43. Tag 60 Prozent. Die Leistung wird grundsätzlich 26 Wochen bezahlt, bei vorheriger Versicherungszeit 52 Wochen und in Ausnahmefällen 78 Wochen.
- Unterstützungsleistung: 40,04 Euro pro Tag. Sie beginnt ab dem 43. Tag, wird aber rückwirkend bis zum 4. Tag gewährt. Für dieselbe Krankheit ist sie höchstens 20 Wochen möglich.
Für einen Anspruch auf 52 Wochen Krankengeld müssen in den 12 Monaten vor Beginn der Krankheit mindestens 6 Monate Versicherungszeit liegen. Über eine Verlängerung bis zu 78 Wochen entscheidet eine chefärztliche Untersuchung, spätestens zwischen der 40. und 44. Woche.
Rückkehr nach einem langen Krankenstand
Eine Wiedereingliederungsteilzeit ist nach mindestens sechs Wochen Krankenstand möglich. Sie muss schriftlich vereinbart werden und setzt eine Beratung durch fit2work sowie die Zustimmung des chefärztlichen Dienstes der Krankenversicherung voraus.
- Die wöchentliche Arbeitszeit wird um 25 bis 50 Prozent reduziert.
- Die Dauer beträgt 1 bis 6 Monate. Bei medizinischer Begründung ist eine Verlängerung auf insgesamt 9 Monate möglich.
- Das Wiedereingliederungsgeld wird aus dem erhöhten Krankengeld berechnet und richtet sich nach dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion.
Beispiel: Wird die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert, beträgt das Wiedereingliederungsgeld 50 Prozent des erhöhten Krankengeldes. Bei einer Arbeitszeit von 75 Prozent sind es 25 Prozent. Wird die Person währenddessen erneut krank, erhält sie weiterhin diese Leistung und nicht zusätzlich Krankengeld.
Rehabilitationsgeld und Umschulung
Seit der Reform vom 1. Jänner 2014 erhalten Personen, die damals jünger als 50 Jahre waren, keine befristete Invaliditätspension mehr. Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen mindestens sechs Monate lang nicht ausgeübt werden kann, kommen zunächst medizinische Rehabilitation und anschließend eine Umschulung durch das AMS infrage.
- Umschulungsgeld: Es entspricht dem Arbeitslosengeld plus 22 Prozent. Die Umschulung soll auf dem bisherigen Ausbildungsniveau stattfinden, gesundheitlich geeignet sein und realistische Arbeitsmöglichkeiten bieten. Das passende Gebiet wird gemeinsam ausgewählt.
- Rehabilitationsgeld: Wird der Pensionsantrag abgelehnt, aber eine vorübergehende Invalidität von mindestens sechs Monaten festgestellt, kann Rehabilitationsgeld zustehen, wenn eine Umschulung nicht zweckmäßig oder nicht zumutbar ist. Die Höhe entspricht dem Krankengeld, ab dem 43. Tag dem erhöhten Krankengeld, mindestens jedoch dem Niveau der Ausgleichszulage für Alleinstehende. Der Antrag auf Invaliditätspension umfasst automatisch auch den Antrag auf Rehabilitationsgeld. Wird die Mitwirkung an der Rehabilitation verweigert, kann die Leistung für diesen Zeitraum entzogen werden.
Bei einer Rehabilitation im Rahmen der Unfallversicherung zahlt die AUVA während der beruflichen Rehabilitation Übergangsgeld. Dieses beträgt mindestens 60 Prozent des bisherigen Einkommens.
Arbeitsmöglichkeiten mit Behinderung
- Arbeitssuche: Unterstützung bieten spezielle Angebote des AMS, das SMS-Jugendcoaching, das NEBA-Netzwerk und die Arbeitsassistenz. Seit dem 1. Jänner 2024 wird bis zum 25. Lebensjahr nicht automatisch eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt.
- Integrative Betriebe: Dieses Angebot richtet sich an Personen, deren Leistungsfähigkeit mindestens die Hälfte der Leistungsfähigkeit einer gesunden Arbeitskraft erreicht. Es gelten volle Versicherung und die Entlohnung nach Kollektivvertrag. In mehr als 25 Berufen gibt es außerdem Ausbildungsmöglichkeiten.
- Beschäftigungstherapie: Statt eines Lohns wird Taschengeld bezahlt. Dieses berührt zum Beispiel die Familienbeihilfe nicht. Ein formeller Antrag ist beim Bezirksamt oder Magistrat nicht erforderlich.
Behindertenpass und Kosten
Der Behindertenpass ist ein Lichtbildausweis. Er kann ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent und mit Wohnsitz in Österreich beim Landesstellenamt des Sozialministeriumservice (SMS) beantragt werden. Der Pass bringt keine Geldleistung, kann aber Vergünstigungen ermöglichen. Ab einem Grad der Behinderung von 70 Prozent gibt es eine 50-prozentige Ermäßigung auf ÖBB-Fahrkarten. Gegen eine Ablehnung kann innerhalb von sechs Wochen Beschwerde erhoben werden.
Wichtige Kosten 2026
- Rezeptgebühr: 7,55 Euro pro Packung.
- Selbstbehalt für Heilbehelfe nach ASVG und B-KUVG: 10 Prozent, mindestens 46,20 Euro.
- Selbstbehalt für Heilbehelfe nach GSVG und BSVG: grundsätzlich 20 Prozent, mindestens 46,20 Euro.
Unter anderem Kinder unter 15 Jahren, Personen mit erhöhter Familienbeihilfe und Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen keinen Selbstbehalt bezahlen.
Häufige Fragen
Ist ein offizieller Behindertenstatus für den Diskriminierungsschutz erforderlich?
Nein. Die Behinderung muss nicht amtlich festgestellt sein. Es muss jedoch ein direkter Zusammenhang zwischen der Behinderung und der Benachteiligung bestehen.
Wo gibt es kostenlose Hilfe bei Diskriminierung?
Beim Behindertenanwalt beziehungsweise bei der Behindertenanwältin erhalten Sie kostenlose Unterstützung. Die Telefonnummer lautet 0800/80 80 16; sie ist täglich von 9 bis 12 Uhr erreichbar. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail möglich.
Gibt es eine Unterstützung für Assistenzhunde?
Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent kann das SMS eine Unterstützung gewähren, wenn der Hund für die Berufsausübung erforderlich ist. Nicht erwerbstätige Personen können aus dem Unterstützungsfonds höchstens 6000 Euro erhalten. Auf diese Unterstützung besteht kein Rechtsanspruch.
Besteht während des Rehabilitationsgeldbezugs Versicherungsschutz?
Ja. Während des Bezugs besteht eine Teilversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung.
Praktische nächste Schritte
- Klären Sie, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung auf eine Krankheit, einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückgeht.
- Wenden Sie sich an die zuständige Krankenversicherung, die AUVA oder die Pensionsversicherung und lassen Sie den möglichen Leistungsanspruch prüfen.
- Nach einem mindestens sechswöchigen Krankenstand: Vereinbaren Sie eine Beratung bei fit2work, bevor Sie eine Wiedereingliederungsteilzeit schriftlich abschließen.
- Prüfen Sie bei drohender dauerhafter Arbeitsunfähigkeit gemeinsam mit dem AMS die Möglichkeit einer Umschulung.
- Beantragen Sie den Behindertenpass beim zuständigen Landesstellenamt des SMS, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent vorliegt.
- Holen Sie bei Diskriminierung kostenlos Unterstützung beim Behindertenanwalt beziehungsweise bei der Behindertenanwältin ein.
Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen und stellt keine Beratung dar. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Für eine persönliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, eine Fachperson für Arbeits- oder Sozialrecht, medizinisches Fachpersonal oder eine andere zuständige Beratungsstelle.
Quelle: oesterreich.gv.at