ELGA: Die elektronische Gesundheitsakte in Österreich

Wenn Sie in Österreich ärztlich behandelt werden oder Medikamente beziehen, werden viele Gesundheitsdaten in einem landesweiten System gespeichert. Dieses System heißt ELGA – die Elektronische Gesundheitsakte. Sie können einsehen, welche Daten gespeichert sind, wer darauf zugreifen darf und ob Sie vollständig oder teilweise teilnehmen möchten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer eine österreichische Sozialversicherungsnummer hat und im österreichischen Gesundheitssystem behandelt wird, nimmt grundsätzlich an ELGA teil.
- ELGA enthält vor allem die elektronische Medikamentenliste (E-Medikation) und elektronische Befunde (E-Befunde).
- Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegeeinrichtungen haben grundsätzlich 90 Tage Zugriff.
- Apotheken, Rettungsdienste und die Gesundheitsberatung unter 1450 haben grundsätzlich 28 Tage Zugriff.
- Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden und als Sachverständige tätige Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht auf ELGA zugreifen.
- Sie können die Teilnahme jederzeit vollständig oder teilweise ablehnen und den Widerspruch später widerrufen.
Was ist ELGA und welche Daten sind enthalten?
Krankenhäuser und viele Ordinationen speichern Gesundheitsdaten schon seit längerer Zeit elektronisch. Diese Daten waren jedoch meist nur innerhalb der jeweiligen Einrichtung verfügbar. ELGA macht bestimmte Gesundheitsdaten erstmals österreichweit und einrichtungsübergreifend zugänglich – unabhängig von Ort und Zeitpunkt.
ELGA besteht insbesondere aus zwei Bereichen:
- E-Medikation: eine Liste der von Ärztinnen und Ärzten verschriebenen sowie in Apotheken abgegebenen Medikamente.
- E-Befunde: elektronische Befunde, darunter:
- ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe (Entlassungsbriefe),
- Laborergebnisse,
- Befunde der bildgebenden Diagnostik, zum Beispiel Röntgen-, CT- und MR-Ergebnisse.
Sie selbst können Ihre ELGA-Daten einsehen. Zugriff haben außerdem jene Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, kurz ELGA-GDA), die Sie tatsächlich behandeln oder betreuen.
Wer nimmt an ELGA teil?
Grundsätzlich nimmt jede Person an ELGA teil, die eine österreichische Sozialversicherungsnummer hat und im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich.
Sie entscheiden jedoch selbst, ob Sie an ELGA teilnehmen und in welchem Umfang. Möglich sind sowohl ein teilweiser als auch ein vollständiger Widerspruch.
Wer kann auf die Daten zugreifen?
Gesundheitsdiensteanbieter dürfen nur auf die ELGA-Daten jener Personen zugreifen, die sie tatsächlich behandeln oder versorgen. Der Zugriff beginnt, sobald Sie in der Ordination, im Krankenhaus oder in der Apotheke identifiziert wurden.
Zugriffsfristen
- Krankenhäuser und Ambulanzen: 90 Tage, Zugriff auf ELGA-Daten.
- Ärztliche Ordinationen: 90 Tage, Zugriff auf ELGA-Daten.
- Pflegeeinrichtungen: 90 Tage, Zugriff auf ELGA-Daten.
- Apotheken: 28 Tage, grundsätzlich nur Zugriff auf die Medikamentenliste.
- Rettungsdienste: 28 Tage, grundsätzlich nur Zugriff auf die Medikamentenliste.
- Gesundheitsberatung 1450: 28 Tage, Zugriff auf ELGA-Daten.
Die gesetzlich vorgesehenen Fristen können Sie selbst verkürzen oder verlängern.
Wenn Sie sich in einer Apotheke nicht identifizieren, kann die Apotheke den QR-Code des Rezepts scannen. Das Medikament kann dadurch in ELGA gespeichert werden; die Apotheke erhält dadurch jedoch keinen Einblick in Ihre Medikamentenliste.
Wer darf niemals auf ELGA zugreifen?
Vom Zugriff ausgeschlossen sind:
- Versicherungen,
- Arbeitgeber,
- Behörden,
- Ärztinnen und Ärzte, die als Sachverständige tätig sind, zum Beispiel Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.
Jeder Zugriff wird im ELGA-Protokollierungssystem aufgezeichnet. Sie können daher jederzeit nachsehen, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Auch Ihre eigenen Zugriffe und jene der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle werden protokolliert.
Wie können Sie Ihre ELGA-Daten einsehen?
Das ELGA-Zugangsportal ist über das Gesundheitsportal erreichbar. Die Anmeldung erfolgt mit ID Austria oder EU Login.
Im Portal können Sie:
- Ihre ELGA-Daten einsehen,
- prüfen, wer wann welche Befunde oder Medikamentenlisten aufgerufen hat,
- die Zugriffsfristen von 90 beziehungsweise 28 Tagen ändern,
- Daten herunterladen, ausdrucken oder löschen.
Wenn Sie keinen Computer, keine ID Austria oder kein EU Login haben, können Sie sich an die regionale ELGA-Ombudsstelle wenden. Dort erhalten Sie Unterstützung beim Einsehen, Herunterladen und Ausdrucken von Daten sowie bei einem vermuteten Datenschutzverstoß. Die zuständige Stelle finden Sie im Gesundheitsportal oder im Bereich „Kontakte“ der ELGA-Ombudsstelle.
Wie funktioniert der Opt-out?
Sie können der Teilnahme auf zwei Arten widersprechen:
- Partielles Opt-out: Sie steigen nur aus bestimmten Anwendungen aus, zum Beispiel aus den E-Befunden, bleiben aber etwa bei der E-Medikation dabei. Sie bleiben grundsätzlich ELGA-Teilnehmerin beziehungsweise ELGA-Teilnehmer.
- Generelles Opt-out: Sie nehmen weder an den elektronischen Befunden noch an der elektronischen Medikamentenliste teil und sind nicht mehr ELGA-Teilnehmerin beziehungsweise ELGA-Teilnehmer.
So können Sie widersprechen
- Elektronisch über das ELGA-Zugangsportal mit ID Austria oder EU Login.
- Schriftlich bei der ELGA-Widerspruchstelle. Die unterschriebene Erklärung muss im Original zusammen mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an folgende Adresse geschickt werden: ELGA-Widerspruchstelle, Postfach 180, 1021 Wien.
Das Formular kann beispielsweise online über den ELGA-Formularservice erstellt werden.
Kann der Widerspruch später widerrufen werden?
Ja. Sie können den Widerspruch jederzeit auf demselben Weg widerrufen (Widerruf des Widerspruchs). Wichtig ist jedoch: Daten, die während des ELGA-freien Zeitraums entstanden sind, werden nachträglich nicht in das System aufgenommen.
Allgemeine Informationen und Kontakt
Die ELGA-Serviceline ist unter 050/124 4411 erreichbar. Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr.
Häufige Fragen
Muss ich mich bei ELGA anmelden?
Nein. Wenn Sie eine österreichische Sozialversicherungsnummer haben und im österreichischen Gesundheitssystem behandelt werden, nehmen Sie grundsätzlich automatisch teil.
Kann mein Arbeitgeber meine Befunde sehen?
Nein. Arbeitgeber, Versicherungen, Behörden und als Sachverständige tätige Ärztinnen und Ärzte sind vom Zugriff ausgeschlossen.
Wie lange kann meine Ärztin oder mein Arzt auf die Daten zugreifen?
Grundsätzlich 90 Tage ab Ihrer Identifizierung. Diese Frist können Sie im ELGA-Zugangsportal verkürzen oder verlängern.
Werden alte Daten wieder eingetragen, wenn ich nach einem Opt-out wieder teilnehme?
Nein. Daten aus dem Zeitraum, in dem Sie nicht an ELGA teilgenommen haben, werden nicht nachträglich erfasst.
Praktische Schritte
- Öffnen Sie das ELGA-Zugangsportal über das Gesundheitsportal.
- Melden Sie sich mit ID Austria oder EU Login an.
- Prüfen Sie Ihre gespeicherten E-Befunde und die E-Medikation.
- Kontrollieren Sie im ELGA-Protokollierungssystem, wer auf Ihre Daten zugegriffen hat.
- Passen Sie bei Bedarf die Zugriffsfristen an oder erklären Sie ein partielles beziehungsweise generelles Opt-out.
- Wenn Sie keinen Onlinezugang haben, wenden Sie sich an die zuständige ELGA-Ombudsstelle.
- Bei allgemeinen Fragen kontaktieren Sie die ELGA-Serviceline unter 050/124 4411.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder datenschutzrechtliche Beratung.
Quelle: oesterreich.gv.at