Strafregisterbescheinigung in Österreich: Antrag, Kosten und Ablauf

Aktualisiert: 2026-10-26
Strafregisterbescheinigung in Österreich: Antrag, Kosten und Ablauf

Für eine Arbeitsstelle, eine freiwillige Tätigkeit oder bestimmte Bewilligungen wird in Österreich häufig eine Strafregisterbescheinigung verlangt. Sie zeigt, ob im österreichischen Strafregister Verurteilungen eingetragen sind oder bestätigt, dass kein entsprechender Eintrag vorliegt.

In diesem Überblick erfährst du, wo du die Bescheinigung beantragen kannst, welche Unterlagen erforderlich sind und mit welchen Kosten und Wartezeiten du 2026 rechnen musst.

Was ist eine Strafregisterbescheinigung?

Die Strafregisterbescheinigung ist auch unter älteren Bezeichnungen wie Leumundszeugnis oder polizeiliches Führungszeugnis bekannt. Sie informiert über rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen, die im Strafregister gespeichert sind.

Im Strafregister stehen alle rechtskräftigen österreichischen strafgerichtlichen Verurteilungen. Außerdem können ausländische Verurteilungen eingetragen sein, die österreichische Staatsangehörige oder Personen betreffen, die in Österreich wohnen oder sich gewöhnlich hier aufhalten.

Wenn kein Eintrag vorliegt, wird die Bescheinigung zweisprachig auf Deutsch und Englisch ausgestellt.

Welche Arten gibt es?

Neben der allgemeinen Strafregisterbescheinigung gibt es besondere Varianten. Für diese brauchst du eine eigene Bestätigung des derzeitigen oder künftigen Arbeitgebers beziehungsweise der Organisation.

Die ersten beiden besonderen Bescheinigungen zeigen, ob Einträge wegen Straftaten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung bestehen. Auch gerichtliche Berufsverbote werden berücksichtigt.

Die Bestätigung des Arbeitgebers oder der Organisation muss im Original oder als Kopie vorgelegt werden und ausdrücklich auf deinen Namen ausgestellt sein. Leere, allgemeine oder aus dem Internet heruntergeladene Bestätigungen werden nicht akzeptiert.

Wie viel kostet die Strafregisterbescheinigung?

Gebührenfrei ist der Antrag, wenn die Bescheinigung für eine freiwillige Tätigkeit bei einer Freiwilligenorganisation, einer spendenbegünstigten Einrichtung oder einer gesetzlich anerkannten Kirche beziehungsweise Religionsgemeinschaft benötigt wird.

Bei einer Freiwilligenorganisation muss dem Antrag zusätzlich das standardisierte Formular Bestätigung des freiwilligen Engagements (Freiwilligenpass) beigelegt werden.

Wo kannst du sie beantragen?

Zuständig ist grundsätzlich die Behörde an dem Ort, an dem du dich gerade aufhältst. Dein gemeldeter Hauptwohnsitz ist dabei nicht entscheidend.

Der Antrag und die Abholung sind nur während des Parteienverkehrs möglich. Diese Zeiten können von den allgemeinen Amtsstunden abweichen. Bei Polizeidienststellen wird eine vorherige Online-Terminvereinbarung ausdrücklich empfohlen.

Online-Antrag

Die allgemeine Strafregisterbescheinigung kannst du online beantragen. Dafür brauchst du eine ID Austria oder einen EU Login.

Besondere Strafregisterbescheinigungen können nicht online beantragt werden, weil dafür die Bestätigung des Arbeitgebers oder der Organisation erforderlich ist.

Auf Wunsch wird die Bescheinigung auch per Post zugestellt. Standardmäßig erfolgt die Zustellung als eigenhändiger eingeschriebener Brief, also als RSa-Brief. Du kannst auch eine normale Briefsendung auswählen.

Welche Unterlagen brauchst du?

Wenn dein Lichtbildausweis noch auf deinen früheren Namen lautet, musst du zusätzlich einen Nachweis über die Namensänderung mitbringen. Für einen akademischen Grad, der nicht im Ausweis eingetragen ist, ist die Verleihungsurkunde erforderlich.

Zur Identitätsfeststellung musst du grundsätzlich zumindest einmal persönlich erscheinen – entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung. Das gilt nicht für einen Online-Antrag. Bei einer anwaltlichen Vertretung ist das in der Regel nicht erforderlich, wenn der Anwalt eine Kopie deines Lichtbildausweises beilegt.

Wie lange dauert die Ausstellung?

In Wien erhältst du die Strafregisterbescheinigung beim Polizeikommissariat normalerweise sofort, sofern alle Unterlagen vollständig sind. In diesem Fall kann dich keine bevollmächtigte Person vertreten.

Auch bei vielen anderen Behörden dauert die Ausstellung nur wenige Minuten. Hat die Gemeinde keinen direkten Zugriff auf das Strafregister, kann die Bearbeitung ungefähr zehn Tage dauern. Bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland kann die Wartezeit länger sein.

Häufige Fragen

Kann ich auch Daten aus dem Strafregister eines anderen EU-Mitgliedstaates anfordern?

Ja. Als Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaates kannst du beantragen, dass das Strafregisteramt in Wien zusätzlich Daten aus dem Strafregister deines Herkunftsstaates einholt. Diese Daten werden nachträglich an die bereits ausgestellte österreichische Bescheinigung übermittelt. Dafür musst du deine Staatsangehörigkeit, zum Beispiel mit einem Reisepass oder Personalausweis, nachweisen.

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

In den meisten Fällen akzeptieren Behörden und Arbeitgeber nur eine Strafregisterbescheinigung, die höchstens drei Monate alt ist.

Wann scheint eine Verurteilung nicht mehr auf?

Nach Ablauf der Tilgungsfrist darf die Verurteilung nicht mehr in der Bescheinigung aufscheinen. Bei einer einzelnen Verurteilung beträgt die Frist je nach Strafe drei, fünf, zehn oder fünfzehn Jahre.

Bestimmte Verurteilungen werden bereits vorher nur eingeschränkt bekannt gegeben (beschränkte Auskunft), zum Beispiel eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Monaten. Eine vorzeitige Tilgung kann nur im Gnadenweg beim Bundesministerium für Justiz (BMJ) beantragt werden. Darauf besteht kein Rechtsanspruch.

Kann eine andere Person die Bescheinigung abholen?

Ja, wenn du den Antrag persönlich gestellt hast und die andere Person eine Vollmacht vorlegt. Bei der sofortigen Ausstellung und Übergabe in Wien ist eine Vertretung nicht möglich.

Praktische Schritte

  1. Prüfe, ob eine allgemeine oder eine besondere Strafregisterbescheinigung verlangt wird.
  2. Besorge bei einer besonderen Variante die persönliche Bestätigung des Arbeitgebers oder der Organisation.
  3. Wähle den Antrag online mit ID Austria oder EU Login oder wende dich an die zuständige Behörde an deinem aktuellen Aufenthaltsort.
  4. Bereite deinen amtlichen Lichtbildausweis sowie Nachweise über frühere Namen vor.
  5. Vereinbare bei einer Polizeidienststelle möglichst vorab einen Termin und beachte die Zeiten des Parteienverkehrs.
  6. Prüfe, ob die empfangende Stelle eine höchstens drei Monate alte Bescheinigung verlangt.

Die Angaben beruhen auf Informationen von oesterreich.gv.at und ersetzen keine Rechtsberatung.

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