Mehrere Arbeitsstellen und Nebenjobs in Österreich: Steuer und Sozialversicherung

Aktualisiert: 2026-10-26
Mehrere Arbeitsstellen und Nebenjobs in Österreich: Steuer und Sozialversicherung

In Österreich können Sie grundsätzlich gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse haben. Allerdings kann die Kombination mehrerer Jobs zu nachträglichen Steuer- und Sozialversicherungszahlungen führen, weil jeder Arbeitgeber zunächst nur das eigene Entgelt berücksichtigt. Außerdem ist nicht jeder Nebenjob erlaubt.

Das Wichtigste zu mehreren Jobs

Wann kann eine Steuernachzahlung entstehen?

Die Lohnsteuer wird von jedem Arbeitgeber nur auf Grundlage des jeweils ausbezahlten Lohns berechnet. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen kann dadurch ein zunächst steuerfreier Einkommensanteil nachträglich steuerpflichtig werden. Eine Steuerpflicht kann auch erst durch die Zusammenrechnung der Einkommen entstehen.

Wie wird das Jahreseinkommen berechnet?

Für die Berechnung des Jahreseinkommens werden folgende Schritte durchgeführt:

  1. Die regelmäßigen Bezüge (laufende Bezüge) eines Monats werden zusammengerechnet.
  2. Der Monatsbetrag wird mit 12 multipliziert.
  3. Davon werden Sozialversicherungsbeiträge, berufliche Ausgaben (Werbungskosten), Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.
  4. Der verbleibende Betrag bildet die Grundlage für die Steuerberechnung.

Für einmalige Zahlungen (Sonderzahlungen), etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld, gelten andere Regelungen.

Wie funktioniert die Sozialversicherung bei mehreren Arbeitsstellen?

Liegt keine Ihrer Beschäftigungen unter der Geringfügigkeitsgrenze, werden die Beiträge automatisch vom Lohn abgezogen. Sie müssen in diesem Fall grundsätzlich nichts zusätzlich veranlassen.

Anders ist die Situation bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen. Bei einer solchen Beschäftigung besteht grundsätzlich nur eine Unfallversicherung. Für die Prüfung, ob die Grenze überschritten wird, werden die gesamten Einkommen eines Kalendermonats zusammengerechnet.

Übersteigt die Summe die Geringfügigkeitsgrenze, müssen Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge nachträglich bezahlt werden. Dafür besteht auch eine Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Bleibt das gesamte Einkommen unter der monatlichen Grenze, ist keine nachträgliche Zahlung erforderlich.

Wann und wie werden die Beiträge vorgeschrieben?

Sie müssen sich nicht selbst bei der Sozialversicherung anmelden. Der Sozialversicherungsträger kontaktiert Sie automatisch und schreibt die Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge einmal jährlich nachträglich vor.

Ein Teil dieser nachträglich bezahlten Beiträge kann im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zurückerstattet werden.

Wie viel kann über die Arbeitnehmerveranlagung zurückkommen?

Wer mehrere Jobs ausübt, aber so wenig verdient, dass keine Lohnsteuer anfällt, kann einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge über die Arbeitnehmerveranlagung zurückfordern. Diese Rückerstattung wird als Negativsteuer bezeichnet.

Seit dem Steuerjahr 2020 gibt es zusätzlich den SV-Bonus, wenn Sie Anspruch auf den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag haben. Dadurch kann sich die maximale Rückerstattung um bis zu 752 Euro erhöhen.

Ist ein Nebenjob erlaubt?

Vor Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses sollten Sie prüfen, ob die Nebenbeschäftigung zulässig ist. Die Interessen des Arbeitgebers werden durch das Konkurrenzverbot geschützt. Ein Verstoß kann eine sofortige Entlassung und Schadenersatzforderungen zur Folge haben.

Ob ein Nebenjob erlaubt ist, hängt auch vom Arbeitsvertrag ab. Dieser kann ein eigenes Nebenbeschäftigungsverbot enthalten. Für Teilzeitbeschäftigte gilt jedoch kein allgemeines Verbot einer Nebenbeschäftigung.

Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten

Sieht der Arbeitsvertrag eine Meldepflicht vor, muss auch eine erlaubte Nebenbeschäftigung dem Arbeitgeber gemeldet werden. Eine Information des Arbeitgebers ist jedoch auch dann empfehlenswert, wenn keine ausdrückliche Meldepflicht besteht.

Außerdem dürfen die Arbeitszeiten aus allen Arbeitsverhältnissen zusammen die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschreiten.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Konkurrenzverbot und Konkurrenzklausel?

Das Konkurrenzverbot gilt während des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Die Konkurrenzklausel kann dagegen bestimmte Tätigkeiten auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses untersagen.

Muss man bei zwei geringfügigen Beschäftigungen immer nachzahlen?

Eine Nachzahlung ist nur erforderlich, wenn die Einkommen in einem Kalendermonat zusammen die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Bleibt die Summe darunter, fällt keine nachträgliche Zahlung an.

Muss man sich selbst bei der Sozialversicherung melden?

Nein. Der Sozialversicherungsträger meldet sich automatisch und schreibt die Beiträge einmal jährlich nachträglich vor.

Wovon hängt die Pflicht zur Arbeitnehmerveranlagung ab?

Bei einem Jahreseinkommen von mehr als 14.517 Euro ist die Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich verpflichtend.

Praktische Schritte vor und nach dem Nebenjob

  1. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf ein Nebenbeschäftigungsverbot oder eine Meldepflicht.
  2. Klären Sie, ob der neue Job mit dem Konkurrenzverbot vereinbar ist.
  3. Rechnen Sie die Arbeitszeiten aller Beschäftigungen zusammen und vergleichen Sie sie mit der Höchstarbeitszeit.
  4. Behalten Sie bei geringfügigen Beschäftigungen die Gesamteinkünfte jedes Kalendermonats im Blick.
  5. Bewahren Sie Lohnabrechnungen und Nachweise über Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen auf.
  6. Reichen Sie gegebenenfalls eine Arbeitnehmerveranlagung ein, um eine mögliche Negativsteuer oder einen SV-Bonus zu beantragen.
  7. Warten Sie bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen auf die Mitteilung des Sozialversicherungsträgers und begleichen Sie eine vorgeschriebene Nachzahlung fristgerecht.

Diese Informationen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich an eine Steuerberatung, einen Rechtsanwalt oder eine andere zuständige Fachstelle. Quelle: oesterreich.gv.at.

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