Grenzüberschreitende Telearbeit für österreichische Unternehmen kann Probleme verursachen

Aktualisiert: 2026-10-26
Grenzüberschreitende Telearbeit für österreichische Unternehmen kann Probleme verursachen

Wer für ein österreichisches Unternehmen arbeitet und regelmäßig aus einem anderen EU-Staat im Homeoffice tätig ist, sollte die rechtlichen Folgen genau prüfen. Bei grenzüberschreitender Telearbeit können insbesondere Sozialversicherung, Steuerfragen und spätere Pensionsansprüche betroffen sein.

Die EU-Regeln sind nicht auf moderne Telearbeit ausgerichtet

Viele Menschen arbeiten für österreichische Unternehmen, wohnen aber weiterhin in ihrem Heimatland und pendeln normalerweise nach Österreich. Seit dem 1. Juli 2022 gelten für die Telearbeit wieder andere arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen. Die während der COVID-Zeit möglichen großzügigen Regelungen wurden beendet. Derzeit ist unter den beschriebenen Bedingungen grundsätzlich nur ein Tag Homeoffice pro Woche vorgesehen.

Die europäischen Regeln zur Telearbeit sind kompliziert. Die Vorschriften zur Sozialversicherung wurden vor allem für traditionelle Arbeitsformen wie Büro- oder Fabrikarbeit entwickelt. Regelmäßiges Arbeiten vom Wohnsitz in einem anderen Staat ist darin nur unzureichend berücksichtigt.

Auch die Besteuerung und Versicherung von Grenzgängern kann schwierig sein. Je nach beteiligten Staaten gelten unterschiedliche Vorschriften. Das führt zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand und kann die rechtliche Situation für Beschäftigte und Unternehmen unklar machen.

Wo gilt die Sozialversicherung?

Nach einer EU-Regel muss eine Person, die mehrmals pro Woche aus dem Homeoffice arbeitet, grundsätzlich in dem Staat sozialversichert sein, in dem sie ihren Wohnsitz hat. Arbeitet jemand also für ein österreichisches Unternehmen, lebt aber in einem anderen EU-Staat und arbeitet dort mehr als einen Tag pro Woche von zu Hause, kann die Sozialversicherung im Wohnsitzstaat erforderlich sein.

Für das österreichische Unternehmen kann das bedeuten, dass es im anderen Staat eine Niederlassung errichten oder die Person über eine dortige Tochtergesellschaft beschäftigen müsste. Diesen zusätzlichen Aufwand übernehmen viele Unternehmen verständlicherweise nicht.

Risiken einer ungeklärten Situation

In der Vergangenheit wurden Fälle, in denen Beschäftigte regelmäßig aus dem Ausland für ein österreichisches Unternehmen arbeiteten, teilweise toleriert. Eine solche Grauzone kann später jedoch zu Problemen führen – etwa bei behördlichen Prüfungen, bei strittigen Fällen oder bei der Berechnung von Pensionsansprüchen.

Neues Rahmenübereinkommen soll mehr Homeoffice ermöglichen

Ein neues EU-Rahmenübereinkommen soll die Rechtslage an die heutige Arbeitswelt anpassen. Es würde Grenzgängern ermöglichen, bis zu die Hälfte ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu verbringen, ohne dass automatisch der gesamte Sozialversicherungsschutz in den Wohnsitzstaat wechseln muss.

Da nicht alle betroffenen Staaten dieses Übereinkommen unterzeichnet haben, bleibt die Situation für grenzüberschreitend Beschäftigte in manchen Fällen weiterhin schwierig. Die Umsetzung ist daher vom jeweiligen Wohn- und Beschäftigungsstaat abhängig.

Was Betroffene jetzt tun sollten

  1. Mit dem Arbeitgeber schriftlich festhalten, in welchem Staat und an wie vielen Tagen gearbeitet wird.
  2. Prüfen lassen, in welchem Staat die Sozialversicherungspflicht besteht.
  3. Die steuerliche Situation in Österreich und im Wohnsitzstaat klären.
  4. Bei regelmäßiger Telearbeit aus dem Ausland eine fachkundige Beratung einholen.
  5. Unterlagen zu Arbeitsort, Homeoffice-Tagen und Versicherungszeiten aufbewahren, insbesondere im Hinblick auf spätere Pensionsansprüche.

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