Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen in Österreich: Voraussetzungen, Kosten und Anmeldung

Neben privaten Mietwohnungen gibt es in Österreich zwei häufig günstigere Wohnmöglichkeiten: die von Städten und Gemeinden vermietete Gemeindewohnung und die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtete Genossenschaftswohnung. Für beide Wohnformen gelten bestimmte Voraussetzungen; außerdem ist oft mit einer Wartezeit zu rechnen.
Was ist der Unterschied zwischen Gemeindewohnung und Genossenschaftswohnung?
Eine Gemeindewohnung wird direkt von einer Stadt oder Gemeinde vergeben. Viele Gemeinden bieten Wohnungen zu vergleichsweise günstigen Preisen an. Die Voraussetzungen für eine Anmeldung unterscheiden sich jedoch deutlich von Gemeinde zu Gemeinde.
Eine Genossenschaftswohnung wird von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Wer eine solche Wohnung mieten möchte, muss daher in der Regel Mitglied der Genossenschaft werden. Für gemeinnützige Bauvereinigungen gilt das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.
Wer kann eine Gemeindewohnung beantragen?
Bei der Anmeldung werden je nach Gemeinde meist folgende Voraussetzungen verlangt:
- ein bestimmtes Mindestalter,
- eine passende Staatsangehörigkeit oder ein entsprechender Aufenthaltsstatus,
- ein seit einer bestimmten Zeit bestehender Hauptwohnsitz in der Gemeinde,
- ein Haushaltseinkommen unter einer festgelegten jährlichen Obergrenze.
Typischerweise können folgende Personengruppen antragsberechtigt sein:
- österreichische Staatsangehörige,
- EU-Bürgerinnen und EU-Bürger,
- EWR-Staatsangehörige,
- Schweizer Staatsangehörige,
- Personen mit einem Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU,
- anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
Wie lange der Hauptwohnsitz bereits bestehen muss, legt jede Gemeinde selbst fest. In Wien sind mindestens zwei Jahre Hauptwohnsitz erforderlich. In manchen Gemeinden, darunter Wien, ist eine Anmeldung bereits ab dem 17. Geburtstag möglich.
Seit Oktober 2002 können sich auch zwei zusammenlebende Personen, etwa Lebensgefährtinnen oder Lebensgefährten, gemeinsam auf die Warteliste setzen lassen.
Wer kann eine Genossenschaftswohnung mieten?
Bei geförderten Genossenschaftswohnungen (wohnbaugefördert) gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regeln. Häufig werden folgende Voraussetzungen verlangt:
- Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus: österreichische, EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit, ein Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige oder die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention,
- Alter: grundsätzlich 18 Jahre; eine Anmeldung ist bereits ab 17 Jahren möglich,
- Einkommen: Das Nettoeinkommen der einziehenden Personen muss zwischen einer festgelegten Unter- und Obergrenze liegen,
- Nutzung: Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden.
Ein wichtiger Unterschied zur Gemeindewohnung ist, dass bei Genossenschaftswohnungen nicht nur eine Obergrenze, sondern auch eine Untergrenze beim Einkommen gelten kann.
Welche Kosten entstehen bei einer Genossenschaftswohnung?
Grundsätzlich müssen zwei wesentliche Kosten berücksichtigt werden:
- Finanzierungsbeitrag: Dabei handelt es sich um einen Grund- und/oder Baukostenbeitrag. Er reduziert häufig das laufende Entgelt. Die Höhe hängt unter anderem vom Alter, der Lage und der Größe der Wohnung ab.
- Monatliches Entgelt oder Mietzins: Zusätzlich zum einmaligen Finanzierungsbeitrag ist die laufende monatliche Zahlung zu leisten.
Der Finanzierungsbeitrag wird bei Beendigung des Mietverhältnisses grundsätzlich zurückgezahlt. Dabei wird jedoch eine jährliche Abschreibung von 1 % berücksichtigt.
In Wien kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Finanzierung des Beitrags ein Eigenmittelersatzdarlehen beantragt werden. Auch in den anderen Bundesländern gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten.
Wie und wo erfolgt die Anmeldung?
Gemeindewohnung
Der Antrag auf Zuweisung einer Gemeindewohnung kann in vielen Gemeinden online gestellt werden. Das zuständige Stadt- oder Gemeindeamt informiert über die geltenden Einkommensgrenzen, den erforderlichen Hauptwohnsitz und die weiteren Voraussetzungen.
Genossenschaftswohnung
Häufig bewirbt man sich für eine Wohnung, die sich noch im Bau befindet. Deshalb ist mit einer Wartezeit zu rechnen. Frei werdende ältere Wohnungen können ebenfalls vergeben werden, sind aber selten verfügbar. Die Angebote sind direkt bei gemeinnützigen Bauvereinigungen zu finden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für eine Genossenschaftswohnung werden typischerweise folgende Dokumente verlangt:
- Nachweis der Staatsangehörigkeit oder ein EU-/EWR-Pass beziehungsweise ein Flüchtlingsnachweis,
- Geburtsurkunde,
- Reisepass,
- Sozialversicherungskarte (e-card),
- aktueller Einkommensnachweis,
- Heiratsurkunde, sofern die antragstellende Person verheiratet ist.
Je nach Bauvereinigung oder Wohnprojekt können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Praktische Schritte
- Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für eine Gemeindewohnung oder eine geförderte Genossenschaftswohnung erfüllen.
- Erkundigen Sie sich beim zuständigen Stadt- oder Gemeindeamt nach Hauptwohnsitzdauer, Einkommensgrenzen und Antragsweg.
- Kontaktieren Sie gemeinnützige Bauvereinigungen und fragen Sie nach verfügbaren oder geplanten Wohnungen.
- Bereiten Sie die erforderlichen Identitäts-, Aufenthalts- und Einkommensnachweise vor.
- Berücksichtigen Sie beim Finanzierungsplan sowohl den monatlichen Mietzins als auch einen möglichen Finanzierungsbeitrag.
- Reichen Sie den Antrag ein und kalkulieren Sie bei beiden Wohnformen eine mögliche Wartezeit ein.
Hinweis: Die konkreten Regelungen unterscheiden sich nach Bundesland, Gemeinde und Wohnprojekt. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Quelle: oesterreich.gv.at