Einkommensteuer in Österreich 2026: Tarifstufen, Steuerfreibetrag und Absetzbeträge

Aktualisiert: 2026-10-26
Einkommensteuer in Österreich 2026: Tarifstufen, Steuerfreibetrag und Absetzbeträge

Die österreichische Einkommensteuer (Einkommensteuer) wird progressiv berechnet: Je höher das jährliche Einkommen, desto höher ist der Steuersatz auf den jeweils darüberliegenden Einkommensteil. Seit 2023 werden die Grenzen der Tarifstufen jedes Jahr angepasst. Dieser Überblick zeigt die Werte für 2026 und 2025, ein Berechnungsbeispiel und wichtige Absetzbeträge.

Kurz zusammengefasst:

Wie hoch ist die steuerfreie Grenze 2026?

Grundlage der Berechnung ist das steuerpflichtige Einkommen (steuerpflichtiges Einkommen) innerhalb eines vollständigen Kalenderjahres. Darauf werden die Tarifstufen (Tarifstufen) angewendet.

Der jeweilige Steuersatz gilt nicht für das gesamte Einkommen, sondern nur für den Teil, der in die betreffende Tarifstufe fällt. Der Grenzsteuersatz (Grenzsteuersatz) zeigt, wie hoch die Steuer auf jeden weiteren Euro in dieser Stufe ist.

Welche Einkommensteuertarife gelten 2026 und 2025?

Die Tarifstufen für 2026 gelten für Einkommen, das im Jahr 2026 erzielt wird. Für Einkommen aus dem Jahr 2025 – etwa bei einer Steuererklärung für 2025 – gelten die Grenzen des Jahres 2025.

Der Steuersatz von 55 Prozent ist befristet. Er gilt für die Jahre 2016 bis einschließlich 2029. Danach soll auch diese Tarifstufe wieder mit 50 Prozent besteuert werden.

Warum ändern sich die Grenzen der Tarifstufen?

Um die kalte Progression (kalte Progression) auszugleichen, werden die Grenzen seit 2023 jedes Jahr um zwei Drittel der Inflation angehoben. Dadurch rutscht ein Einkommen, das nur im Ausmaß der Inflation steigt, weniger schnell automatisch in eine höhere Tarifstufe.

Die steuerfreie Tarifstufe entwickelte sich in den vergangenen Jahren wie folgt:

Der Steuersatz der dritten Tarifstufe wurde gleichzeitig gesenkt: 2022 betrug er noch 42 Prozent, 2023 41 Prozent und seit 2024 40 Prozent.

Wie wird die Steuer bei 40.000 Euro Einkommen berechnet?

Bei einem Unternehmer mit einem steuerpflichtigen Einkommen von 40.000 Euro im Jahr 2026 ergibt sich folgende Tarifsteuer:

Für dasselbe Einkommen wären 2025 7.593,10 Euro, 2024 7.903,70 Euro und 2023 8.619,75 Euro Tarifsteuer angefallen. Dabei handelt es sich um die Steuer nach dem Tarif. Davon werden die zustehenden Absetzbeträge noch abgezogen.

Welche Abzüge und Vergünstigungen senken die Steuer?

Bei den steuerlichen Entlastungen sind zwei Gruppen zu unterscheiden:

Zu den jährlich an die Inflation angepassten Absetzbeträgen gehören unter anderem:

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ergeben die Tarifstufen zusammen mit den automatisch zustehenden Absetzbeträgen eine tatsächliche steuerfreie Grundentlastung. Durch weitere Absetzbeträge kann dieser Betrag noch höher ausfallen.

Wo kann man die österreichische Einkommensteuer berechnen?

Arbeitnehmer können für eine erste Orientierung einen Brutto-Netto-Rechner (Brutto-Netto-Rechner) verwenden. Selbstständige können sich an einer Einkommensteuertabelle (Einkommensteuertabelle) orientieren.

Solche Rechner und Tabellen liefern jedoch nur einen Richtwert. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich der Bescheid des zuständigen Finanzamts (Finanzamt).

In besonderen Fällen kann die Berechnung komplizierter sein, etwa beim Hälftesteuersatz (Hälftesteuersatz), bei vorübergehendem Arbeitslosengeldbezug oder bei ausländischen Einkünften.

Häufige Fragen

Wie viel Einkommen ist 2026 in Österreich steuerfrei?

Die ersten 13.539 Euro des jährlichen steuerpflichtigen Einkommens bleiben 2026 einkommensteuerfrei. 2025 lag diese Grenze bei 13.308 Euro.

Wird bei einer höheren Tarifstufe das gesamte Einkommen höher besteuert?

Nein. Der höhere Steuersatz gilt nur für den Einkommensteil, der in die höhere Tarifstufe fällt. Die Einkommensteile in den niedrigeren Stufen werden weiterhin mit den dort geltenden Sätzen besteuert.

Wie lange gilt der Steuersatz von 55 Prozent?

Für den Einkommensteil über 1 Million Euro gilt bis einschließlich 2029 ein Steuersatz von 55 Prozent. Danach soll dieser Satz auf 50 Prozent sinken.

Ist die Umsatzsteuer Teil der Einkommensteuer?

Nein. Die Umsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer ist eine eigene Steuerart und nicht Bestandteil der Einkommensteuer.

Praktische Schritte

  1. Ermitteln Sie Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen und unterscheiden Sie zwischen Einkommen aus 2025 und 2026.
  2. Ordnen Sie die einzelnen Einkommensteile den jeweiligen Tarifstufen zu. Der höhere Steuersatz gilt immer nur für den Teil innerhalb der jeweiligen Stufe.
  3. Berechnen Sie zunächst die Tarifsteuer und prüfen Sie anschließend mögliche Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Absetzbeträge.
  4. Als Arbeitnehmer können Sie zusätzlich einen Brutto-Netto-Rechner verwenden; als Selbstständige oder Selbstständiger eine Einkommensteuertabelle.
  5. Berücksichtigen Sie, dass nur der Bescheid des zuständigen Finanzamts rechtlich verbindlich ist. Bei besonderen Fällen, etwa ausländischen Einkünften oder dem Hälftesteuersatz, ist eine fachliche Beratung sinnvoll.

Hinweis: Dieser Überblick dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die Angaben basieren auf öffentlich verfügbaren Informationen, unter anderem von usp.gv.at.

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