Einkommensteuer in Österreich 2026: Tarifstufen, Steuerfreibetrag und Absetzbeträge

Die österreichische Einkommensteuer (Einkommensteuer) wird progressiv berechnet: Je höher das jährliche Einkommen, desto höher ist der Steuersatz auf den jeweils darüberliegenden Einkommensteil. Seit 2023 werden die Grenzen der Tarifstufen jedes Jahr angepasst. Dieser Überblick zeigt die Werte für 2026 und 2025, ein Berechnungsbeispiel und wichtige Absetzbeträge.
Kurz zusammengefasst:
- 2026 bleiben die ersten 13.539 Euro des jährlichen steuerpflichtigen Einkommens steuerfrei.
- Die Steuersätze betragen je nach Tarifstufe 0, 20, 30, 40, 48, 50 oder 55 Prozent.
- Der Steuersatz von 55 Prozent gilt bis einschließlich 2029 für den Einkommensteil über 1 Million Euro. Danach beträgt er 50 Prozent.
- 2026 wurden die Tarifgrenzen um 1,7333 Prozent angehoben – das entspricht zwei Dritteln der Inflation von 2,6 Prozent.
- Absetzbeträge reduzieren die bereits berechnete Steuer direkt.
Wie hoch ist die steuerfreie Grenze 2026?
Grundlage der Berechnung ist das steuerpflichtige Einkommen (steuerpflichtiges Einkommen) innerhalb eines vollständigen Kalenderjahres. Darauf werden die Tarifstufen (Tarifstufen) angewendet.
Der jeweilige Steuersatz gilt nicht für das gesamte Einkommen, sondern nur für den Teil, der in die betreffende Tarifstufe fällt. Der Grenzsteuersatz (Grenzsteuersatz) zeigt, wie hoch die Steuer auf jeden weiteren Euro in dieser Stufe ist.
Welche Einkommensteuertarife gelten 2026 und 2025?
Die Tarifstufen für 2026 gelten für Einkommen, das im Jahr 2026 erzielt wird. Für Einkommen aus dem Jahr 2025 – etwa bei einer Steuererklärung für 2025 – gelten die Grenzen des Jahres 2025.
- 0 Prozent: bis 13.539 Euro im Jahr 2026; bis 13.308 Euro im Jahr 2025
- 20 Prozent: über 13.539 bis 21.992 Euro im Jahr 2026; über 13.308 bis 21.617 Euro im Jahr 2025
- 30 Prozent: über 21.992 bis 36.458 Euro im Jahr 2026; über 21.617 bis 35.836 Euro im Jahr 2025
- 40 Prozent: über 36.458 bis 70.365 Euro im Jahr 2026; über 35.836 bis 69.166 Euro im Jahr 2025
- 48 Prozent: über 70.365 bis 104.859 Euro im Jahr 2026; über 69.166 bis 103.072 Euro im Jahr 2025
- 50 Prozent: über 104.859 bis 1.000.000 Euro im Jahr 2026; über 103.072 bis 1.000.000 Euro im Jahr 2025
- 55 Prozent: über 1.000.000 Euro in beiden Jahren
Der Steuersatz von 55 Prozent ist befristet. Er gilt für die Jahre 2016 bis einschließlich 2029. Danach soll auch diese Tarifstufe wieder mit 50 Prozent besteuert werden.
Warum ändern sich die Grenzen der Tarifstufen?
Um die kalte Progression (kalte Progression) auszugleichen, werden die Grenzen seit 2023 jedes Jahr um zwei Drittel der Inflation angehoben. Dadurch rutscht ein Einkommen, das nur im Ausmaß der Inflation steigt, weniger schnell automatisch in eine höhere Tarifstufe.
- 2026: Bei einer Inflation von 2,6 Prozent wurden die Grenzen um 1,7333 Prozent erhöht.
- 2025: Bei einer Inflation von 5,0 Prozent stiegen die Grenzen der ersten fünf Tarifstufen um 3,8333 Prozent. Das war mehr als zwei Drittel der Inflation, also mehr als 3,3333 Prozent.
Die steuerfreie Tarifstufe entwickelte sich in den vergangenen Jahren wie folgt:
- 2026: 13.539 Euro
- 2025: 13.308 Euro
- 2024: 12.816 Euro
- 2023: 11.693 Euro
- 2022: 11.000 Euro
Der Steuersatz der dritten Tarifstufe wurde gleichzeitig gesenkt: 2022 betrug er noch 42 Prozent, 2023 41 Prozent und seit 2024 40 Prozent.
Wie wird die Steuer bei 40.000 Euro Einkommen berechnet?
Bei einem Unternehmer mit einem steuerpflichtigen Einkommen von 40.000 Euro im Jahr 2026 ergibt sich folgende Tarifsteuer:
- 13.539 Euro zu 0 Prozent: 0 Euro Steuer
- 8.453 Euro zu 20 Prozent: 1.690,60 Euro Steuer
- 14.466 Euro zu 30 Prozent: 4.339,80 Euro Steuer
- 3.542 Euro zu 40 Prozent: 1.416,80 Euro Steuer
- Gesamt: 7.447,20 Euro
Für dasselbe Einkommen wären 2025 7.593,10 Euro, 2024 7.903,70 Euro und 2023 8.619,75 Euro Tarifsteuer angefallen. Dabei handelt es sich um die Steuer nach dem Tarif. Davon werden die zustehenden Absetzbeträge noch abgezogen.
Welche Abzüge und Vergünstigungen senken die Steuer?
Bei den steuerlichen Entlastungen sind zwei Gruppen zu unterscheiden:
- Sonderausgaben (Sonderausgaben) und außergewöhnliche Belastungen (außergewöhnliche Belastungen): Sie reduzieren die Bemessungsgrundlage. Die Steuer wird also auf ein niedrigeres Einkommen berechnet.
- Absetzbeträge (Absetzbeträge): Sie reduzieren die bereits berechnete Steuer direkt.
Zu den jährlich an die Inflation angepassten Absetzbeträgen gehören unter anderem:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
- SV-Rückerstattung
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ergeben die Tarifstufen zusammen mit den automatisch zustehenden Absetzbeträgen eine tatsächliche steuerfreie Grundentlastung. Durch weitere Absetzbeträge kann dieser Betrag noch höher ausfallen.
Wo kann man die österreichische Einkommensteuer berechnen?
Arbeitnehmer können für eine erste Orientierung einen Brutto-Netto-Rechner (Brutto-Netto-Rechner) verwenden. Selbstständige können sich an einer Einkommensteuertabelle (Einkommensteuertabelle) orientieren.
Solche Rechner und Tabellen liefern jedoch nur einen Richtwert. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich der Bescheid des zuständigen Finanzamts (Finanzamt).
In besonderen Fällen kann die Berechnung komplizierter sein, etwa beim Hälftesteuersatz (Hälftesteuersatz), bei vorübergehendem Arbeitslosengeldbezug oder bei ausländischen Einkünften.
Häufige Fragen
Wie viel Einkommen ist 2026 in Österreich steuerfrei?
Die ersten 13.539 Euro des jährlichen steuerpflichtigen Einkommens bleiben 2026 einkommensteuerfrei. 2025 lag diese Grenze bei 13.308 Euro.
Wird bei einer höheren Tarifstufe das gesamte Einkommen höher besteuert?
Nein. Der höhere Steuersatz gilt nur für den Einkommensteil, der in die höhere Tarifstufe fällt. Die Einkommensteile in den niedrigeren Stufen werden weiterhin mit den dort geltenden Sätzen besteuert.
Wie lange gilt der Steuersatz von 55 Prozent?
Für den Einkommensteil über 1 Million Euro gilt bis einschließlich 2029 ein Steuersatz von 55 Prozent. Danach soll dieser Satz auf 50 Prozent sinken.
Ist die Umsatzsteuer Teil der Einkommensteuer?
Nein. Die Umsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer ist eine eigene Steuerart und nicht Bestandteil der Einkommensteuer.
Praktische Schritte
- Ermitteln Sie Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen und unterscheiden Sie zwischen Einkommen aus 2025 und 2026.
- Ordnen Sie die einzelnen Einkommensteile den jeweiligen Tarifstufen zu. Der höhere Steuersatz gilt immer nur für den Teil innerhalb der jeweiligen Stufe.
- Berechnen Sie zunächst die Tarifsteuer und prüfen Sie anschließend mögliche Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Absetzbeträge.
- Als Arbeitnehmer können Sie zusätzlich einen Brutto-Netto-Rechner verwenden; als Selbstständige oder Selbstständiger eine Einkommensteuertabelle.
- Berücksichtigen Sie, dass nur der Bescheid des zuständigen Finanzamts rechtlich verbindlich ist. Bei besonderen Fällen, etwa ausländischen Einkünften oder dem Hälftesteuersatz, ist eine fachliche Beratung sinnvoll.
Hinweis: Dieser Überblick dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die Angaben basieren auf öffentlich verfügbaren Informationen, unter anderem von usp.gv.at.