Arbeiten über 50 in Österreich: Förderungen und Altersteilzeit

Die Arbeitssuche kann ab 50 schwieriger sein. In Österreich gibt es jedoch mehrere Instrumente, die ältere Beschäftigte und Unternehmen unterstützen. Dieser Überblick zeigt, welche Förderungen 2026 bestehen, wie die Altersteilzeit funktioniert und was bei Arbeitslosigkeit zu beachten ist.
Das Wichtigste im Überblick
- Bei der Altersteilzeit kann die Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent reduziert werden, ergänzt durch einen Lohnausgleich.
- Für Vereinbarungen, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, wird Altersteilzeitgeld höchstens viereinhalb Jahre lang gewährt; dieser Zeitraum wird schrittweise kürzer.
- Wer über 50 ist und ausreichend Versicherungszeiten nachweisen kann, erhält Arbeitslosengeld bis zu 52 Wochen lang.
- Arbeitgeber können für die Aufnahme arbeitsuchender Personen über 50 eine Eingliederungsbeihilfe des AMS erhalten.
- Ab dem 60. Lebensjahr entfällt der Unfallversicherungsbeitrag für den Arbeitgeber, der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen.
Was ist Altersteilzeit und für wen ist sie gedacht?
Die Altersteilzeit ermöglicht es älteren Beschäftigten, in den Jahren vor der Pension weniger zu arbeiten und trotzdem einen großen Teil ihres bisherigen Einkommens zu behalten. Die Arbeitszeit kann um 40 bis 60 Prozent reduziert werden.
Die Hälfte des entfallenden Lohnanteils wird durch den Lohnausgleich ersetzt. Bei einer Arbeitszeitreduktion um 40 Prozent erhält man weiterhin 80 Prozent des bisherigen Einkommens.
Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung weiterhin auf Grundlage des früheren vollständigen Entgelts. Dadurch entstehen bei diesen Ansprüchen keine Nachteile. Auch die Höhe der Abfertigung wird durch die reduzierte Arbeitszeit nicht beeinflusst.
Das Modell kann auch für den Arbeitgeber vorteilhaft sein, weil ein Teil der Kosten durch das vom AMS gewährte Altersteilzeitgeld gedeckt wird. Altersteilzeit beruht auf einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und kann nicht einseitig verlangt werden.
Beginn und Dauer: Änderungen ab 2026
Altersteilzeit kann frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Regelpensionsalters beginnen. Für das Altersteilzeitgeld gelten abhängig vom Beginn der Vereinbarung folgende Höchstdauern:
- Beginn nach dem 31. Dezember 2025: höchstens 4,5 Jahre
- Beginn nach dem 31. Dezember 2026: höchstens 4 Jahre
- Beginn nach dem 31. Dezember 2027 und vor dem 1. Januar 2029: höchstens 3,5 Jahre
- Beginn ab dem 1. Januar 2029: höchstens 3 Jahre
Ab dem 1. Januar 2029 kann Altersteilzeit nur noch drei Jahre vor dem Erfüllen der Voraussetzungen für die Korridorpension oder vor dem Regelpensionsalter vereinbart werden.
Außerdem steigt die erforderliche Dauer der Beschäftigung mit Arbeitslosenversicherung schrittweise von 780 auf 884 Wochen.
Kontinuierliche oder geblockte Altersteilzeit
Die Höhe der Erstattung für den Arbeitgeber hängt auch davon ab, wie die Arbeitszeit verteilt wird:
- Kontinuierliche Altersteilzeit: Zwischen 2026 und 2028 werden 80 Prozent der entsprechenden Kosten erstattet, ab 2029 sind es 90 Prozent.
- Blockzeit: Der erstattete Anteil sinkt seit 2024 jedes Jahr. Für Blockzeitvereinbarungen, die ab 2029 beginnen, wird kein Altersteilzeitgeld mehr gewährt.
Förderungen für Arbeitgeber bei einer Einstellung über 50
Wer Arbeit sucht, kann diese Förderungen im Bewerbungsgespräch ansprechen, weil sie für potenzielle Arbeitgeber von Bedeutung sein können.
- Eingliederungsbeihilfe: Das AMS kann einem Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Lohnkosten gewähren, wenn eine arbeitsuchende Person über 50 in ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufgenommen wird. Höhe und Dauer werden im Einzelfall zwischen AMS und Arbeitgeber vereinbart.
- Qualifizierungsförderung für Beschäftigte: Für die Weiterbildung von Beschäftigten über 50 können 50 Prozent der Kurskosten übernommen werden, höchstens jedoch 10.000 Euro pro Person und Antrag. Der Kurs muss mindestens 16 Stunden dauern. Der Antrag ist spätestens eine Woche vor Kursbeginn beim AMS einzureichen.
- Kombilohnbeihilfe: Diese Förderung kann den Wiedereinstieg in eine Teilzeitbeschäftigung unterstützen.
Beschäftigungsinitiative 50+
Das AMS stellt seit 2018 jährlich 165 Millionen Euro für die berufliche Integration älterer Beschäftigter im Rahmen der Beschäftigungsinitiative 50+ bereit.
Das Programm richtet sich an Personen, die mindestens 50 Jahre alt sind und seit mehr als 90 Tagen beim AMS vorgemerkt sind. Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder einer längeren Unterbrechung der Berufstätigkeit, etwa bei Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteigern, kann die Unterstützung auch vor Ablauf dieser 90 Tage möglich sein.
Wie lange wird Arbeitslosengeld ab 50 bezahlt?
Die grundlegende Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes beträgt 20 Wochen. Bei längeren Versicherungszeiten und höherem Alter kann sie sich verlängern:
- Grundfall: 20 Wochen
- 156 Wochen versicherte Beschäftigung: 30 Wochen
- Über 40 Jahre und in den vergangenen zehn Jahren mindestens 312 Wochen: 39 Wochen
- Über 50 Jahre und in den vergangenen 15 Jahren mindestens 468 Wochen: 52 Wochen
Wer eine Pension beantragt, kann bis zur Entscheidung außerdem einen Pensionsvorschuss beantragen. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen für Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe – abgesehen von der Arbeitsfähigkeit – erfüllt sind. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Leistung.
Niedrigere Beiträge im höheren Alter
- Unfallversicherung: Der Beitrag von 1,1 Prozent entfällt ab dem Monat nach dem 60. Geburtstag. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen. Das Nettoeinkommen ändert sich dadurch nicht, weil diesen Beitrag ausschließlich der Arbeitgeber bezahlt.
- Arbeitslosenversicherung: Die Pflichtversicherung endet, sobald alle Voraussetzungen für eine Alterspension erfüllt sind; die Korridorpension ist davon ausgenommen. Spätestens endet sie ein Jahr nach Erreichen des Mindestalters für die Korridorpension.
- Bonusphase: Wer nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterarbeitet und die Pension noch nicht in Anspruch nimmt, zahlt gemeinsam mit dem Arbeitgeber nur die Hälfte der Pensionsversicherungsbeiträge. Auf dem Pensionskonto wird die Beitragsgrundlage jedoch weiterhin vollständig berücksichtigt.
Häufige Fragen
Kann ich Altersteilzeit einseitig beantragen?
Nein. Altersteilzeit beruht auf einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Wird meine Pension durch Altersteilzeit niedriger?
Der Arbeitgeber zahlt die Pensionsversicherungsbeiträge weiterhin auf Grundlage des früheren Entgelts. Dadurch wird dieser Anspruch nicht reduziert.
Wer beantragt die Eingliederungsbeihilfe?
Die Förderung erhält der Arbeitgeber vom AMS. Die Einzelheiten werden zwischen dem Arbeitgeber und dem AMS abgestimmt.
Wann besteht Anspruch auf 52 Wochen Arbeitslosengeld?
Wenn die betreffende Person über 50 Jahre alt ist und in den vergangenen 15 Jahren mindestens 468 Wochen in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stand.
Praktische Schritte
- Prüfe beim AMS, wie viele Versicherungswochen du nachweisen kannst und welche Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für dich gilt.
- Wenn du über 50 bist und Arbeit suchst, frage potenzielle Arbeitgeber, ob eine Eingliederungsbeihilfe oder eine andere AMS-Förderung infrage kommt.
- Besprich eine mögliche Altersteilzeit frühzeitig mit deinem Arbeitgeber und kläre, ob die kontinuierliche oder die geblockte Variante vorgesehen ist.
- Informiere dich beim AMS über die Voraussetzungen, Fristen und aktuellen Förderbeträge, bevor ein Arbeits- oder Weiterbildungsverhältnis beginnt.
- Bei Fragen zur Pension, zur Notstandshilfe oder zu Versicherungszeiten solltest du eine individuelle Beratung durch das AMS, die Pensionsversicherung oder eine fachkundige Stelle einholen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Sozial- oder Arbeitsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Bestimmungen und die individuelle Prüfung durch die zuständige Stelle.
Quelle: oesterreich.gv.at