Rechte von Verbrechensopfern in Österreich: Das gilt 2026

Aktualisiert: 2026-10-26
Rechte von Verbrechensopfern in Österreich: Das gilt 2026

Wer in Österreich Opfer einer Straftat geworden ist, hat im Strafverfahren und auch in einem Zivilprozess zahlreiche Rechte. Dazu gehören Dolmetschleistungen, kostenlose Prozessbegleitung und die Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen. Dieser Überblick zeigt, worauf du achten solltest und an welche Stellen du dich wenden kannst.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer gilt als Opfer?

Als Opfer gilt, wessen Rechte durch eine Straftat verletzt wurden. Der Schaden kann körperlicher, ideeller oder finanzieller Art sein, zum Beispiel durch:

Auch Angehörige können als Opfer gelten, wenn eine Person infolge einer Straftat verstorben ist. Dazu zählen Ehepartnerinnen und Ehepartner, eingetragene Partnerinnen und Partner, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und andere unterhaltsberechtigte Personen.

Wenn du eine Anzeige erstattest, kannst du eine schriftliche Bestätigung verlangen.

Deine Rechte im Strafverfahren

Du musst respektvoll und würdevoll behandelt werden. Außerdem hast du Anspruch auf Informationen über deine Rechte sowie über Möglichkeiten des Schadenersatzes und der Unterstützung.

Du kannst jederzeit erklären, dass du keine weiteren Verständigungen und Ladungen möchtest. Wenn du jedoch als Zeugin oder Zeuge geladen wirst, musst du trotzdem erscheinen.

Als Zeugin oder Zeuge: Pflichten und Schutz

Opfer werden meistens als Zeuginnen oder Zeugen einvernommen. Einer Ladung musst du Folge leisten und wahrheitsgemäß aussagen. Falsche Zeugenaussage ist strafbar. Dazu gehört auch das bewusste Verschweigen wichtiger Tatsachen.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann eine Geldstrafe verhängt werden; außerdem kann die Polizei dich vorführen. Wenn du verhindert bist, musst du das Gericht rechtzeitig informieren. Als entschuldigt giltst du erst, wenn das Gericht den Grund akzeptiert hat.

Du darfst die Aussage verweigern, wenn du gegen eine angehörige Person aussagen müsstest oder dich dadurch selbst einem Strafverfahren aussetzen würdest. Erscheinen musst du trotzdem. Für dein Erscheinen erhältst du Zeugengebühren.

Bei einer ernsthaften Gefährdung kann deine Adresse aus den Akten herausgehalten werden. Das Gericht kann den Angeklagten vorübergehend aus dem Verhandlungssaal schicken oder die Öffentlichkeit ausschließen.

Besonders schutzbedürftige Opfer

Als besonders schutzbedürftig gelten jedenfalls:

Bei anderen Personen wird individuell geprüft, ob besonderer Schutz erforderlich ist. Dabei können unter anderem das Alter, der psychische und gesundheitliche Zustand sowie die Umstände der Straftat berücksichtigt werden.

Besonders schutzbedürftige Opfer können unter anderem verlangen:

Fragen zum Intimleben oder zu Details, die als unerträglich empfunden werden, müssen nicht beantwortet werden. Besonders schutzbedürftige Opfer werden von Amts wegen informiert, wenn die oder der Verdächtige freigelassen wird oder flieht.

Kostenlose Prozessbegleitung

Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung haben insbesondere:

Kinder unter 14 Jahren, die vermutlich Opfer einer Sexualstraftat geworden sind, erhalten seit dem 1. Jänner 2014 jedenfalls psychosoziale Prozessbegleitung.

Die psychosoziale Begleitung bereitet auf Einvernahmen vor und begleitet dich auf Wunsch. Im Rahmen der juristischen Prozessbegleitung berät und vertritt dich eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, auch bei der Geltendmachung von Schmerzengeld. Die Kosten übernimmt das Bundesministerium für Justiz (BMJ). Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Begleitung auch im damit verbundenen Zivilprozess in Anspruch genommen werden.

Schadenersatz: Strafverfahren oder Zivilprozess?

Schmerzengeld und Behandlungskosten können auf zwei Wegen geltend gemacht werden:

Als Privatbeteiligte oder Privatbeteiligter musst du einen konkreten Betrag verlangen und diesen begründen. Voraussetzung ist, dass der Angeklagte verurteilt wird. Der Anschluss sollte möglichst früh, bereits bei der Polizei, erklärt werden. Lege Beweise wie Fotos, ärztliche Befunde und Rechnungen vor.

Wenn du dir eine anwaltliche Vertretung nicht leisten kannst, kannst du Verfahrenshilfe beantragen. Außerdem kann nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) eine staatliche soziale Entschädigung zustehen.

Was passiert bei einer Einstellung des Verfahrens?

Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, kannst du bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Fortführung stellen.

Minderjährige Opfer können den Antrag seit dem 1. Juni 2016 auch ohne Genehmigung der Pflegschaftsbehörde einbringen.

Häufige Fragen

Wo bekomme ich sofort Unterstützung?

Der kostenlose, anonyme und vertrauliche Opfernotruf ist unter 0800 112 112 werktags von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Bei Bedarf wirst du an spezialisierte Beratungsstellen weitergeleitet.

Muss ich für die Dolmetschung bezahlen?

Wenn du die Verfahrenssprache nicht ausreichend verstehst, hast du Anspruch auf Dolmetschhilfe. Auf Antrag werden auch wichtige Schriftstücke übersetzt.

Werde ich informiert, wenn der Täter freikommt?

Opfer von Gewalt, gefährlicher Drohung und Sexualstraftaten sowie besonders schutzbedürftige Opfer werden von Amts wegen informiert. Alle anderen können eine Verständigung beantragen.

Kann meine Adresse im Zivilprozess geheim bleiben?

Ja. Du musst ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen und eine Zustellbevollmächtigte oder einen Zustellbevollmächtigten benennen.

Praktische Schritte nach einer Straftat

  1. Erstatte eine Anzeige und verlange eine schriftliche Bestätigung.
  2. Informiere die Polizei oder das Gericht, wenn du eine Dolmetschung, Übersetzung oder besondere Schutzmaßnahmen brauchst.
  3. Sichere Beweise wie Fotos, ärztliche Befunde, Rechnungen und andere relevante Unterlagen.
  4. Prüfe, ob psychosoziale oder juristische Prozessbegleitung für dich infrage kommt.
  5. Erkläre möglichst früh, dass du dich als Privatbeteiligte oder Privatbeteiligter anschließt, und beziffere deine Forderung.
  6. Beachte die Fristen von 14 Tagen beziehungsweise drei Monaten für einen Antrag auf Fortführung.
  7. Wende dich bei Fragen an den Opfernotruf: 0800 112 112, oder hole juristischen Rat ein.

Hinweis: Dieser Artikel basiert auf Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Für eine individuelle Beratung solltest du dich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine andere zuständige Fachstelle wenden.

Quelle: oesterreich.gv.at

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