Telefon, Internet, Kabel und Parkbewilligung in der neuen Wohnung

Beim Umzug in Österreich werden Telefon, Internet und Kabelanschluss leicht vergessen. Die Übertragung oder Kündigung kann Zeit benötigen. Auch eine Parkbewilligung muss rechtzeitig geregelt werden, während sich beim ORF-Beitrag und bei der Kfz-Zulassung je nach neuer Adresse Änderungen ergeben können.
Festnetztelefon: übertragen oder neu anmelden?
Bei einem Umzug sollten Sie Ihr Festnetztelefon rechtzeitig kündigen, übertragen oder am neuen Wohnort neu anschließen lassen. Der genaue Ablauf hängt vom jeweiligen Netz- oder Telefonanbieter ab. Manche Anbieter bieten einen eigenen Umzugsservice und eine Umzugsgutschrift an.
Beachten Sie insbesondere:
- Die Ab- und Neuanmeldung kann längere Zeit dauern.
- Üblicherweise gelten eine Kündigungsfrist oder eine Mindestvertragsdauer.
- Eine Ummeldung ist meist günstiger als eine Kündigung mit anschließendem Neuanschluss.
Die Übernahme eines bestehenden Telefonanschlusses kann rechtlich riskanter sein als ein neuer Anschluss. Bei einer Übernahme treten Sie in den Vertrag des bisherigen Kunden ein und können dadurch auch für dessen offene Forderungen haften.
Wenn der Anschluss über Telekom Austria läuft, Sie aber über einen anderen privaten Festnetzanbieter telefonieren, sollten Sie klären, ob neben der Kündigung bei Telekom Austria auch beim anderen Anbieter eine separate Kündigung notwendig ist.
Mobiltelefon
Bei einem Mobiltelefon müssen Sie in der Regel nur Ihre neue Adresse beim Mobilfunkanbieter bekannt geben.
Internet: Was passiert mit dem alten Vertrag?
Wenn Internet und Festnetztelefon beim selben Anbieter bestehen, wird das Internet mit der Übertragung des Telefonanschlusses normalerweise ebenfalls an die neue Adresse verlegt.
Bei einem privaten Internetanbieter sollten Sie den genauen Ablauf erfragen. Häufig genügt ein formloses Schreiben oder ein Fax mit folgenden Angaben:
- neue Adresse,
- Kundennummer,
- neue Telefonnummer.
Bevor Sie den Internetvertrag kündigen, erkundigen Sie sich beim Anbieter nach der geltenden Kündigungsfrist.
Kabelanschluss: mitnehmen oder kündigen?
Beim Kabelanschluss gibt es zwei Möglichkeiten:
- Übertragung an die neue Adresse: Dies ist möglich, wenn das Kabelnetz des Anbieters am neuen Wohnort verfügbar ist.
- Kündigung: Die Kündigung ist immer zum Monatsende möglich und muss schriftlich oder persönlich beim Kabelunternehmen erfolgen.
Die Übertragung können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax beantragen. Dafür benötigt der Anbieter folgende Daten:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
ORF-Beitrag: Wer muss zahlen?
Seit dem 1. Januar 2024 ersetzt der ORF-Beitrag, umgangssprachlich auch Haushaltsabgabe genannt, die frühere GIS-Gebühr. Eingehoben wird er von der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS). Der Beitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob im Haushalt ein Fernseher oder Radio vorhanden ist oder genutzt wird.
Für jede Adresse ist der Beitrag zu entrichten, wenn dort mindestens eine volljährige Privatperson mit Hauptwohnsitz im Zentralen Melderegister (ZMR) eingetragen ist. Adressen, die ausschließlich als Nebenwohnsitz gemeldet sind, sind seit 2024 nicht beitragspflichtig. Deshalb ist auch die korrekte Wohnsitzmeldung wichtig.
- Privatpersonen: 15,30 Euro pro Monat in ganz Österreich
- Landesabgabe: je nach Bundesland unterschiedlich; einige Bundesländer erheben keine Landesabgabe
- Neue Anmeldung seit 2024: Zahlung per Zahlschein einmal jährlich
- SEPA-Lastschrift: Aufteilung auf zwei oder sechs Teilbeträge pro Jahr möglich
Die jährlichen Zahlungsinformationen für 2026 erhielten Haushalte zwischen Januar und März 2026. Bei einer Zahlung per SEPA-Lastschrift wird keine Zahlungsinformation per Post verschickt.
Bei einem Umzug müssen Sie die Änderung des Hauptwohnsitzes und gegebenenfalls auch eine Namensänderung der OBS melden. Die Hotline der OBS ist unter 050 200 800 erreichbar, Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr, außer an Feiertagen.
Parkbewilligung am neuen Wohnort
Wenn Sie am bisherigen Wohnort eine Parkerlaubnis hatten, sollten Sie diese rechtzeitig zurückgeben. In manchen österreichischen Städten benötigen Sie für Ihr Fahrzeug eine Parkbewilligung. Informieren Sie sich daher vor dem Umzug über die Voraussetzungen am neuen Wohnort. In einigen Gemeinden ist die Antragstellung auch über ein Onlineformular möglich.
Die Website der zuständigen Gemeinde oder des Magistrats finden Sie über die Behördensuche auf oesterreich.gv.at. Dort ist bei den Kontaktdaten der Gemeinde die entsprechende Website verlinkt.
Auto: Ist ein neues Kennzeichen erforderlich?
- Am neuen Wohnort ist eine andere Behörde zuständig: Das Fahrzeug muss abgemeldet und bei der Zulassungsstelle des Versicherers im Bezirk des neuen Hauptwohnsitzes wieder angemeldet werden.
- Dieselbe Behörde, aber ein anderes Behördenkürzel auf dem Kennzeichen: Die Änderung muss gemeldet werden. Sie benötigen ein neues Kennzeichen und einen neuen Zulassungsschein. Das gilt beispielsweise zwischen Wiener Neustadt (WN) und St. Pölten (P), obwohl beide der Landespolizeidirektion Niederösterreich unterstehen.
- Dieselbe Behörde und dasselbe Behördenkürzel: Es ist nichts zu veranlassen. Die Daten werden durch die Wohnsitzmeldung automatisch aktualisiert.
- Umzug innerhalb Wiens: Das Fahrzeug muss nicht ab- und wieder angemeldet werden.
Wenn Sie ein neues Kennzeichen erhalten und eine Digitale Vignette verwenden, müssen Sie auch die ASFINAG informieren. Für die Ummeldung wird eine Bearbeitungsgebühr von 18 Euro verrechnet.
Praktische Schritte beim Umzug
- Prüfen Sie bei Telefon-, Internet- und Kabelanbietern die Verfügbarkeit an der neuen Adresse.
- Fragen Sie nach Kündigungsfristen, Mindestvertragsdauer, Übertragungskosten und einer möglichen Umzugsgutschrift.
- Übermitteln Sie den Anbietern rechtzeitig neue Adresse, Kundennummer und Telefonnummer.
- Kündigen Sie den Kabelanschluss schriftlich oder geben Sie die Übertragung zum gewünschten Termin in Auftrag.
- Melden Sie die Änderung des Hauptwohnsitzes der OBS und prüfen Sie die Zahlungsweise für den ORF-Beitrag.
- Geben Sie eine bisherige Parkerlaubnis zurück und erkundigen Sie sich bei der neuen Gemeinde oder dem Magistrat nach einer Parkerlaubnis.
- Prüfen Sie anhand der zuständigen Behörde und des Behördenkürzels, ob Ihr Fahrzeug ein neues Kennzeichen benötigt.
- Informieren Sie bei einem neuen Kennzeichen die ASFINAG über die Digitale Vignette und berücksichtigen Sie die Bearbeitungsgebühr von 18 Euro.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Fachberatung. Die zuständigen Anbieter, Gemeinden, Behörden und die OBS können im Einzelfall zusätzliche Unterlagen oder Schritte verlangen.
Quelle: oesterreich.gv.at