Mit Haustieren nach Österreich ziehen: Das gilt 2026

Wer mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen nach Österreich zieht, muss vor der Reise und nach der Ankunft einige Vorgaben beachten. Besonders wichtig sind der Heimtierausweis, die Registrierung von Hunden sowie lokale Regeln zu Leine und Maulkorb.
Für wen gelten diese Regeln?
Für Personen, die aus einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Staat oder der Schweiz nach Österreich ziehen, gelten die entsprechenden Regelungen für Reisen mit Haustieren innerhalb der EU beziehungsweise des EWR. Zum EWR gehören Island, Liechtenstein und Norwegen.
Wer aus einem Drittstaat nach Österreich einreist, sollte sich frühzeitig über die zusätzlichen Einreisebedingungen informieren. Weitere Informationen dazu bietet das österreichische Bundesministerium für Finanzen (BMF).
Welches Dokument braucht das Tier? Der Heimtierausweis
Der wichtigste Begleitnachweis ist der Heimtierausweis, auf Englisch Pet Passport. Dabei handelt es sich um ein amtliches tiergesundheitliches Dokument, das für Reisen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums vorgeschrieben ist für:
- Hunde,
- Katzen,
- Frettchen.
Der Heimtierausweis ist daher kein freiwilliger Zusatz, sondern ein verpflichtendes Reisedokument. Er sollte bereits vor dem Umzug organisiert werden.
Was ist nach dem Umzug mit einem Hund zu erledigen?
Für Hunde sind insbesondere drei Themen wichtig:
- Hundeabgabe (Hundesteuer): Für die Haltung eines Hundes ist grundsätzlich eine Abgabe zu zahlen.
- Kennzeichnung und Registrierung: Jeder in Österreich gehaltene Hund muss gekennzeichnet und registriert werden.
- Maulkorb- und Leinenpflicht: Die konkreten Vorgaben werden weitgehend auf lokaler Ebene geregelt.
Hundeabgabe
Die Haltung eines Hundes ist in Österreich grundsätzlich abgabenpflichtig. Das bedeutet, dass die Hundeabgabe im Allgemeinen zu entrichten ist. Die konkrete Höhe ist in den vorliegenden Informationen nicht angegeben.
Kennzeichnung und Registrierung
Jeder in Österreich gehaltene Hund muss gekennzeichnet und registriert werden. Die Vorgabe unterscheidet dabei nicht nach Größe oder Rasse.
Maulkorb und Leine
Die Regelungen zur Maulkorb- und Leinenpflicht können je nach Gemeinde unterschiedlich sein. In den meisten österreichischen Gemeinden gibt es entsprechende Vorschriften. Was an einem Ort erlaubt ist, kann daher in einer anderen Gemeinde anders geregelt sein.
Was bedeutet „Listenhund“?
Für bestimmte Hunderassen gelten besondere gesetzliche Vorgaben. Diese Hunde werden als Listenhunde bezeichnet. Wer einen solchen Hund hält, sollte die geltenden Bestimmungen bereits vor dem Umzug genau prüfen und bei der Planung besonders berücksichtigen.
Die jeweiligen Vorschriften sind verpflichtend. Da die Regelungen von den allgemeinen Vorgaben abweichen können, ist eine frühzeitige Information wichtig.
Wann ist was zu erledigen?
- Vor beziehungsweise während der Reise: Heimtierausweis für Hund, Katze oder Frettchen mitführen.
- Nach dem Umzug als Hundehalter: Kennzeichnung und Registrierung des Hundes erledigen sowie die Hundeabgabe beachten.
- Im Alltag: Die örtlichen Vorschriften zu Leine und Maulkorb einhalten.
- Je nach Hunderasse: Zusätzliche Bestimmungen für Listenhunde prüfen.
Neben den Formalitäten für das Tier müssen Sie auch Ihren eigenen Wohnsitz in Österreich anmelden. Für den Meldezettel und die Anmeldebescheinigung gelten eigene Vorgaben.
Wie aktuell sind diese Informationen?
Die zugrunde liegenden Informationen wurden im Jänner 2026 aktualisiert: die Informationen für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger am 13. Jänner 2026 und jene für Personen aus Drittstaaten am 12. Jänner 2026.
Häufige Fragen
Benötigt meine Katze für die Einreise nach Österreich einen Heimtierausweis?
Ja. Für die Reise von Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU und des EWR ist der Heimtierausweis verpflichtend.
Muss ich in Österreich eine Hundeabgabe zahlen?
Grundsätzlich ja. Für die Haltung eines Hundes ist in Österreich grundsätzlich die Hundeabgabe zu entrichten.
Muss jeder Hund registriert werden?
Ja. Jeder in Österreich gehaltene Hund muss gekennzeichnet und registriert werden.
Gilt überall eine Leinen- und Maulkorbpflicht?
Nein, die Vorgaben sind nicht österreichweit einheitlich. In den meisten Gemeinden gibt es entsprechende Regeln, die auf lokaler Ebene festgelegt werden.
Praktische Schritte für den Umzug
- Prüfen Sie vor der Reise, ob für Hund, Katze oder Frettchen ein gültiger Heimtierausweis vorhanden ist.
- Informieren Sie sich über zusätzliche Einreisebedingungen, wenn Sie aus einem Drittstaat nach Österreich kommen.
- Erledigen Sie nach dem Umzug die Kennzeichnung und Registrierung Ihres Hundes.
- Informieren Sie sich bei der zuständigen Gemeinde über die Hundeabgabe sowie die örtlichen Leinen- und Maulkorbregeln.
- Prüfen Sie bei bestimmten Hunderassen, ob zusätzliche Vorschriften für Listenhunde gelten.
- Melden Sie außerdem Ihren eigenen Wohnsitz in Österreich an.
Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen und stellt keine Rechts-, Tiergesundheits- oder sonstige Fachberatung dar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde oder eine geeignete Fachperson.
Quelle: oesterreich.gv.at