Gesellschaftsformen in Österreich: GmbH, OG und KG im Überblick

Wer in Österreich eine Gesellschaft gründen möchte, muss zunächst die passende Rechtsform wählen. GmbH, OG und KG unterscheiden sich nicht nur in ihrer Bezeichnung, sondern auch bei der Besteuerung, der Firmenbucheintragung und der persönlichen Verantwortung. Dieser Überblick beschreibt den Stand 2026.
Das Wichtigste auf einen Blick
- OG und KG sind Personengesellschaften (Personengesellschaften), die GmbH ist eine juristische Person (juristische Person).
- Bei einer Personengesellschaft versteuern die Gesellschafter ihren jeweiligen Gewinnanteil persönlich mit Einkommensteuer (Einkommensteuer).
- Eine GmbH zahlt 23 Prozent Körperschaftsteuer (Körperschaftsteuer). Ausgeschüttete Gewinne unterliegen zusätzlich einer Steuer von 27,5 Prozent.
- OG, KG und GmbH werden in das Firmenbuch eingetragen. Die Gesellschaft erlangt grundsätzlich mit der Eintragung ihre Rechtspersönlichkeit.
- Die Eintragung in das Firmenbuch ersetzt nicht die Gewerbeberechtigung (Gewerbeberechtigung).
Welche Gesellschaftsformen gibt es?
Das österreichische System unterscheidet grundsätzlich zwischen Personengesellschaften und juristischen Personen. Diese Einteilung ist auch für die Besteuerung wichtig.
Personengesellschaften
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
- Offene Gesellschaft (OG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
Juristische Personen
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG oder FlexCo)
Die Grundlogik ist mit bekannten Gesellschaftsformen anderer Länder vergleichbar: Die OG ähnelt einer offenen Handelsgesellschaft, die KG einer Kommanditgesellschaft und die GmbH einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Maßgeblich sind jedoch die österreichischen Rechtsvorschriften.
Wie werden OG und KG besteuert?
Bei einer Personengesellschaft zahlt grundsätzlich nicht die Gesellschaft selbst Einkommensteuer. Stattdessen versteuern die Gesellschafter als natürliche Personen ihren jeweiligen Anteil am Gewinn.
- Zunächst wird in einem eigenen Verfahren der gesamte Gewinn des Unternehmens festgestellt und in einem Bescheid festgehalten.
- Anschließend besteuert das Finanzamt den jeweiligen Gewinnanteil jedes Gesellschafters in dessen persönlichem Einkommensteuerverfahren.
Wie hoch der Anteil eines Gesellschafters ist, richtet sich nach der Beteiligungsquote und den Regelungen im Gesellschaftsvertrag (Gesellschaftsvertrag).
Die Erklärung zur Feststellung der gemeinsamen Einkünfte muss jedes Jahr eingereicht werden. Das ist auch elektronisch über FinanzOnline unter „Eingaben/Erklärungen“ möglich. Über das Unternehmensserviceportal (USP) registrierte Unternehmen können FinanzOnline und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Zugang nutzen.
Wie wird eine GmbH besteuert?
Die GmbH ist eine juristische Person und zahlt daher Körperschaftsteuer statt Einkommensteuer. Wird der Gewinn später an die Gesellschafter ausgeschüttet, fällt auf dieser Ebene eine weitere Steuer an, weil es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt.
- Körperschaftsteuer: 23 Prozent, bezahlt von der GmbH.
- Steuer auf Dividenden: 27,5 Prozent, bezahlt vom Gesellschafter. Bei einer inländischen Auszahlung erfolgt dies als Kapitalertragsteuerabzug (Kapitalertragsteuerabzug).
- Einkommensteuer: individuell auf den jeweiligen Gewinnanteil der Gesellschafter bei OG und KG.
Damit wird der Gewinn einer GmbH grundsätzlich auf zwei Ebenen besteuert: zunächst bei der Gesellschaft und anschließend bei der Ausschüttung an den Gesellschafter. Bei OG und KG wird der Gewinn direkt den Gesellschaftern zugerechnet und von ihnen versteuert.
Wann ist die Eintragung ins Firmenbuch erforderlich?
Das Firmenbuch, früher Handelsregister genannt, ist ein öffentliches Register, das von den Gerichten elektronisch geführt wird. Eine Eintragung ist unter anderem verpflichtend für:
- OG und KG,
- GmbH, AG und FlexCo,
- Einzelunternehmen, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren jeweils mehr als 700.000 Euro Umsatz oder in einem Geschäftsjahr mehr als 1 Million Euro Umsatz erzielt werden,
- eine GesbR, die bei Überschreiten derselben Umsatzgrenzen als OG oder KG geführt wird. Ausgenommen sind Angehörige freier Berufe sowie Land- und Forstwirte.
Für OG, KG und GmbH besteht die Eintragungspflicht daher grundsätzlich immer. Bei Einzelunternehmen und bestimmten GesbR gelten die genannten Umsatzgrenzen.
Die Eintragung ersetzt jedoch keine Gewerbeberechtigung. Wer eine Tätigkeit ausübt, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, muss diese zusätzlich beantragen.
Wo und wie erfolgt die Eintragung?
Zuständig ist das Landesgericht, in dessen Gebiet sich der Sitz des Unternehmens befindet. In Wien ist das Handelsgericht Wien zuständig, in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz.
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich schriftlich oder über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV). Ist der Antrag unvollständig, setzt das Gericht eine Frist zur Ergänzung. Danach entscheidet es mit einem Beschluss über die Eintragung.
Jedes eingetragene Unternehmen erhält eine Firmenbuchnummer. Diese besteht aus höchstens sechs Ziffern und einem Prüfbuchstaben. Änderungen der eingetragenen Daten, etwa ein Wechsel der vertretungsbefugten Personen, müssen dem Gericht unverzüglich gemeldet werden.
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten der Eintragung unterscheiden sich je nach Gesellschaftsform. Das Neugründungsförderungsgesetz (Neugründungsförderungsgesetz, NeuFöG) sieht für gesetzlich definierte Neugründungen unter anderem Befreiungen von Gebühren für die Firmenbucheintragung vor.
Auch für einen Firmenbuchauszug (Firmenbuchauszug) fallen Gebühren an:
- Firmenbuchauszug beim Gericht: 19 €
- Aktueller Online-Firmenbuchauszug über JustizOnline: 4,89 €
- Online-Firmenbuchauszug mit früheren, gelöschten Daten: 8,20 €
- Urkunde aus der Urkundensammlung, je Dokument: 1,52 €
Das Firmenbuch ist öffentlich einsehbar. Daher können auch potenzielle Geschäftspartner die Daten eines Unternehmens prüfen.
Häufige Fragen
Welche Gesellschaftsform wird doppelt besteuert?
Die GmbH: Sie zahlt 23 Prozent Körperschaftsteuer. Auf eine an den Gesellschafter ausgeschüttete Dividende fallen zusätzlich 27,5 Prozent Steuer an.
Zahlt eine OG Körperschaftsteuer?
Nein. Bei OG und KG versteuern die Gesellschafter ihren jeweiligen Gewinnanteil mit Einkommensteuer.
Darf ich nach der Firmenbucheintragung sofort arbeiten?
Nicht unbedingt. Die Eintragung in das Firmenbuch ersetzt nicht die erforderliche Gewerbeberechtigung. Diese muss separat eingeholt werden.
Wo kann ich die Daten eines österreichischen Unternehmens prüfen?
Ein Firmenbuchauszug ist beim Gericht, bei einem Notar oder online über JustizOnline erhältlich. Ein aktueller Online-Auszug kostet 4,89 Euro.
Praktische Schritte vor der Gründung
- Vergleiche, ob eine Personengesellschaft oder eine juristische Person zu deiner Tätigkeit und Beteiligungsstruktur passt.
- Regle Gewinnverteilung und Beteiligungen im Gesellschaftsvertrag.
- Prüfe, ob für die geplante Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist.
- Reiche die Firmenbuchanmeldung beim zuständigen Landesgericht schriftlich oder über den ERV ein.
- Nutze FinanzOnline für die erforderlichen Steuerverfahren und prüfe, ob eine Förderung nach dem NeuFöG möglich ist.
- Hole bei komplexen Gründungen rechtliche oder steuerliche Beratung ein.
Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf öffentlich verfügbaren Informationen und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Für eine individuelle Einschätzung solltest du dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, eine Steuerberatung oder eine andere geeignete Fachperson wenden.
Quelle: startup.usp.gv.at, usp.gv.at