Freizeit- und Haushaltsunfall in Österreich: Was zahlt die Sozialversicherung 2026?

Aktualisiert: 2026-10-26
Freizeit- und Haushaltsunfall in Österreich: Was zahlt die Sozialversicherung 2026?

Die meisten Unfälle passieren in Österreich nicht am Arbeitsplatz, sondern zu Hause, in der Freizeit oder beim Sport. Dafür gelten andere Regeln als bei einem Arbeitsunfall. Dieser Überblick zeigt, welche Leistungen die Sozialversicherung 2026 übernehmen kann und wo Versicherungsschutz fehlt.

Was gilt als Freizeit- oder Haushaltsunfall?

Ein Freizeitunfall oder Haushaltsunfall gehört zum privaten Lebensbereich. Deshalb fällt er nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung, die grundsätzlich Arbeitsunfälle abdeckt.

Eine wichtige Ausnahme kann ein Haushaltsunfall in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er als Arbeitsunfall gelten.

Was übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?

Die Behandlungskosten übernimmt grundsätzlich die gesetzliche Krankenversicherung. Zuständig ist je nach Versicherungsstatus eine der folgenden Institutionen:

Nach einem Unfall können unter anderem folgende Leistungen in Betracht kommen:

Als freiwillige beziehungsweise nach Ermessen gewährte Leistung kann außerdem eine Kur zur Festigung der Gesundheit oder ein Zuschuss dazu möglich sein.

Für die Inanspruchnahme der Leistungen benötigen Sie grundsätzlich die e-card.

Was zahlt die Sozialversicherung nicht?

Der wichtigste Unterschied zu einem Arbeitsunfall betrifft die langfristigen Folgen: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die notwendige Behandlung, die gesetzliche Unfallversicherung ist bei einem Freizeit- oder Haushaltsunfall jedoch nicht zuständig. Folgeschäden werden daher nicht automatisch von einer gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.

Für solche Risiken kann eine private Versicherung vorgesehen sein.

Welche Leistungen kann die Pensionsversicherung erbringen?

Bei schwereren Folgen kann auch die gesetzliche Pensionsversicherung eine Rolle spielen. Zuständig können die PV (Pensionsversicherung), die BVAEB oder die SVS sein.

Mögliche Leistungen sind:

Krankenstand: Was müssen Sie tun?

Wenn Sie wegen des Unfalls nicht arbeiten können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, informieren.

Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt grundsätzlich weiter. Kleinere Unternehmen können dafür von der AUVA oder der BVAEB einen Zuschuss erhalten, wenn die betroffene Person dort versichert ist. Nach einem Unfall steht dieser Zuschuss ab dem ersten Tag der Entgeltfortzahlung zu, höchstens sechs Wochen pro Arbeitsjahr. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit länger als drei aufeinanderfolgende Tage dauert.

Die Höhe des Zuschusses beträgt:

Der Zuschuss steht dem Arbeitgeber zu. Ihr Entgelt wird weiterhin vom Arbeitgeber ausbezahlt.

Kinder: Wann besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz?

Kinder sind erst ab dem letzten Kindergartenjahr von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Der Schutz gilt grundsätzlich nur während des Aufenthalts im Kindergarten oder in der Schule sowie auf dem direkten Weg dorthin und nach Hause.

Freizeitunfälle sind auch im letzten Kindergartenjahr und während der Schuljahre nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Prüfen Sie daher, ob eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung des Kindes Schutz bietet.

Private Versicherung: Welche Leistungen sind möglich?

Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen kann freiwillig eine private Kranken-, Lebens-, Rechtsschutz- oder Unfallversicherung abgeschlossen werden. Welche Leistungen tatsächlich zustehen, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Möglich sind beispielsweise:

Ein Unfall muss dem privaten Versicherer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, gemeldet werden. Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen zu melden, auch wenn der Unfall bereits angezeigt wurde. Das Meldeformular erhalten Sie beim jeweiligen Versicherer; häufig ist auch eine Online-Meldung möglich.

Häufige Fragen

Übernimmt die Krankenversicherung die Behandlung nach einem Sturz von einer Leiter zu Hause?

Ja. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Behandlung eines Haushaltsunfalls. Spätere Folgeschäden sind jedoch nicht automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt.

Bekomme ich nach einem Freizeitunfall Krankengeld?

Krankengeld gehört zu den Leistungen, die bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls in Betracht kommen.

Ist mein Kind am Nachmittag auf dem Spielplatz gesetzlich unfallversichert?

Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt grundsätzlich nur die Zeit im Kindergarten oder in der Schule sowie den Weg dorthin und nach Hause ab, nicht aber Freizeitunfälle.

Wie schnell muss ich den privaten Versicherer informieren?

Unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche. Einen Todesfall müssen Sie innerhalb von drei Tagen melden.

Praktische Schritte nach einem Freizeit- oder Haushaltsunfall

  1. Lassen Sie sich medizinisch behandeln und verwenden Sie dafür Ihre e-card.
  2. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich, wenn Sie arbeitsunfähig sind.
  3. Prüfen Sie, ob neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Unfall-, Kranken-, Lebens- oder Rechtsschutzversicherung besteht.
  4. Melden Sie den Unfall dem privaten Versicherer unverzüglich und spätestens innerhalb einer Woche.
  5. Melden Sie einen Todesfall innerhalb von drei Tagen, auch wenn der Unfall bereits angezeigt wurde.
  6. Bewahren Sie Befunde, Rechnungen und Versicherungsunterlagen auf und klären Sie bei langfristigen Folgen mögliche Leistungen der PV, BVAEB oder SVS.

Dieser Überblick dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische, arbeitsrechtliche oder versicherungsrechtliche Beratung. Quelle: oesterreich.gv.at.

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