Freiwillige Krankenversicherung (Selbstversicherung) in Österreich 2026

Aktualisiert: 2026-10-26
Freiwillige Krankenversicherung (Selbstversicherung) in Österreich 2026

Wer in Österreich lebt und nicht anderweitig krankenversichert ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Diese Regelung heißt Selbstversicherung in der Krankenversicherung. Im Folgenden erfahren Sie, wer sie beantragen kann, wie viel sie 2026 kostet und ab wann Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Wer kann eine Selbstversicherung abschließen?

Die Selbstversicherung richtet sich an Personen, die beide Voraussetzungen erfüllen:

Für Studierende sowie für geringfügig Beschäftigte gelten eigene Regelungen und Modelle. Die allgemeinen Bestimmungen zur Selbstversicherung sind auf diese Gruppen daher nicht in gleicher Weise anzuwenden.

Wann beginnt die Selbstversicherung?

Der Beginn hängt davon ab, wann der Antrag gestellt wird:

  1. Wird der Antrag innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende einer bisherigen Krankenversicherung oder Mitversicherung gestellt, beginnt die Selbstversicherung unmittelbar nach dem Ende der bisherigen Versicherung. Dadurch entsteht keine Versicherungslücke.
  2. In allen anderen Fällen beginnt die Versicherung am Tag nach der Antragstellung.

Der Antrag ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einzureichen.

Ab wann können Leistungen genutzt werden?

Die Zahlung des monatlichen Beitrags bedeutet nicht automatisch, dass sofort alle Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Grundsätzlich besteht für ärztliche Behandlungen, Heilmittel, Krankenhausaufenthalte und andere Sachleistungen erst nach einer Wartefrist von sechs Monaten Anspruch.

Eine sofortige Leistungsberechtigung besteht jedoch, wenn Sie vor der Antragstellung:

krankenversichert oder mitversichert waren. In diesem Fall sind auch Ihre Angehörigen sofort leistungsberechtigt.

Was kostet die Selbstversicherung 2026?

Der monatliche Beitrag zur Selbstversicherung beträgt im Jahr 2026 565,25 Euro.

Der konkrete ermäßigte Beitrag ist nicht angegeben.

Der Zeitpunkt des Antrags auf Ermäßigung ist wichtig:

Welche Leistungen umfasst die Selbstversicherung?

Die Selbstversicherung berechtigt zu Sachleistungen. Dazu gehören insbesondere:

Geldleistungen sind nicht umfasst. Aufgrund einer Selbstversicherung besteht daher kein Anspruch auf Krankengeld oder Wochengeld.

Was gilt nach einer früheren Versicherung als Selbstständige:r?

Wenn Sie zuletzt nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) versichert waren oder bei einer Vorsorgeeinrichtung anstelle der Pflichtversicherung versichert waren, gelten besondere Einschränkungen.

In diesem Fall können Sie bei der ÖGK erst 60 Monate nach dem Ende der früheren Versicherung eine Selbstversicherung abschließen. Bis dahin besteht die Möglichkeit, die Versicherung bei jenem Versicherungsträger als Weiterversicherung fortzusetzen, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat.

Eine Ausnahme gilt für Personen, die zuletzt eine Waisenpension nach GSVG oder BSVG bezogen haben oder als Angehörige:r bei einer nach GSVG oder BSVG versicherten Person mitversichert waren. Sie können unmittelbar nach dem Ende der Versicherung eine Selbstversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) abschließen.

Wie hängt die Selbstversicherung mit der Mitversicherung zusammen?

Bei einer Mitversicherung erhält eine angehörige Person Versicherungsschutz über eine andere versicherte Person. Das ist für die Selbstversicherung in drei Situationen wichtig:

Häufige Fragen

Bekomme ich mit einer Selbstversicherung Krankengeld?

Nein. Die Selbstversicherung umfasst nur Sachleistungen wie ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalte und Medikamente. Krankengeld und Wochengeld werden nicht ausgezahlt.

Wo muss ich den Antrag stellen?

Der Antrag ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einzureichen.

Wie lange ist die Wartefrist?

Grundsätzlich beträgt die Wartefrist sechs Monate. Wenn Sie unmittelbar davor sechs Wochen oder innerhalb der letzten zwölf Monate insgesamt 26 Wochen krankenversichert oder mitversichert waren, besteht der Leistungsanspruch sofort.

Kann der Beitrag von 565,25 Euro reduziert werden?

Ja. Bei finanzieller Notlage kann eine Ermäßigung beantragt werden. Es ist sinnvoll, den Antrag gemeinsam mit dem Antrag auf Selbstversicherung einzureichen, da die Ermäßigung dann bereits ab dem ersten Beitrag gelten kann.

Praktische Schritte

  1. Prüfen Sie, ob Sie derzeit nicht krankenversichert sind und Ihren Wohnsitz in Österreich haben.
  2. Kontrollieren Sie, ob für Sie eine Sonderregelung als Studierende:r oder geringfügig Beschäftigte:r gilt.
  3. Stellen Sie den Antrag bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
  4. Wenn eine bisherige Versicherung oder Mitversicherung gerade beendet wurde, stellen Sie den Antrag möglichst innerhalb von sechs Wochen.
  5. Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für einen sofortigen Leistungsanspruch erfüllen.
  6. Beantragen Sie eine Ermäßigung möglichst gleichzeitig mit der Selbstversicherung, wenn Sie sich in einer finanziell schwierigen Lage befinden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Beratung dar. Für eine individuelle Auskunft wenden Sie sich an die ÖGK oder an eine geeignete Fachperson.

Quelle: oesterreich.gv.at

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