Studentenjob, Ferienarbeit und Praktikum in Österreich (Ferialjob, Ferialpraxis)

Ferienarbeit und berufliche Praxis sind in Österreich nicht dasselbe. Je nachdem, ob es sich um ein echtes Pflichtpraktikum, eine Ferienbeschäftigung oder ein Volontariat handelt, gelten unterschiedliche Regeln für Bezahlung und Versicherung. Dieser Überblick fasst die wichtigsten Punkte für 2026 zusammen.
Ab welchem Alter darf man in Österreich im Sommer arbeiten?
Für einen Ferialjob müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das 15. Lebensjahr muss vollendet sein.
- Die allgemeine Schulpflicht muss beendet sein.
Die allgemeine Schulpflicht endet nach Abschluss der neunten Schulstufe mit dem ersten Tag der Hauptferien. Diese Regeln gelten in Österreich für alle EU-Bürger.
Wichtig: Wer vor Beginn der Sommerferien nach der neunten Schulstufe 15 Jahre alt wird, gilt nach dem Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) bis dahin noch als Kind. Erst mit Beginn der Ferien gilt die Person als Jugendlicher und darf einen Ferialjob aufnehmen.
Was gilt für Personen unter 15 Jahren?
Wer jünger als 15 Jahre ist, die Schulpflicht aber bereits erfüllt hat, darf nur in bestimmten Formen beschäftigt werden:
- im Rahmen eines Lehrverhältnisses,
- für eine besondere Praxis zum Nachholen von Lernstoff, der während des Schuljahres versäumt wurde,
- im Rahmen eines Pflichtpraktikums unter den Voraussetzungen des Schulorganisationsgesetzes,
- im Rahmen einer Teilqualifizierung oder einer verlängerten Lehre.
In diesen Fällen gelten die Jugendschutz- und Beschäftigungsbestimmungen des KJBG, auch wenn die betreffenden Personen rechtlich noch als Kinder gelten.
Praktikum, Ferienjob und Volontariat: Was ist der Unterschied?
In Österreich werden insbesondere drei Situationen unterschieden:
Echter Ferialpraktikant
- Es gibt keine Bezahlung und keine Sachleistungen.
- Es besteht grundsätzlich nur eine Unfallversicherung.
- Die Tätigkeit dient der Ausbildung und entspricht dem Lehrplan oder der Studienordnung.
Ferialangestellter oder Ferialarbeiter
- Es besteht ein Arbeitsverhältnis.
- Eine Bezahlung nach dem jeweils geltenden Kollektivvertrag steht zu.
- Bei einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze besteht eine Vollversicherung.
Die Vollversicherung umfasst Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung.
Volontär
- Es besteht keine Arbeitspflicht und kein Anspruch auf Bezahlung oder Taschengeld.
- Es besteht eine Unfallversicherung.
- Die Person soll vor allem theoretische Kenntnisse erweitern und praktisch anwenden.
Wann handelt es sich um ein echtes Praktikum?
Ein echter Ferialpraktikant ist ein Schüler oder Studierender, der ein im Lehrplan oder in der Studienordnung vorgesehenes oder übliches Praktikum ohne Gegenleistung absolviert. Typische Merkmale sind:
- Die Person ist nachweislich in einer bestimmten Fachrichtung in Ausbildung und arbeitet im Betrieb in einem dazu passenden Bereich.
- Das Praktikum dient den Lernzielen der Ausbildung.
- Die Dauer richtet sich nach den Vorgaben der Ausbildung.
- Es besteht keine persönliche Arbeitspflicht und keine Bindung an Weisungen oder laufende Kontrolle.
- Die Person ist nicht in die Organisation des Betriebs eingegliedert.
- Das Lernen steht im Mittelpunkt, nicht die Arbeitsleistung.
Ein solches Praktikum kann nicht nur im Sommer, sondern während des gesamten Jahres absolviert werden. Die Unfallversicherung gilt im Rahmen der gesetzlichen Versicherung für Schüler und Studierende. Eine Anmeldung zur Sozialversicherung und Arbeitgeberbeiträge sind dabei grundsätzlich nicht vorgesehen.
Achtung: Wenn die Person tatsächlich als Arbeitnehmer beschäftigt wird, persönlich und wirtschaftlich abhängig ist oder wegen einer erhaltenen Zahlung einkommensteuerpflichtige Lohneinkünfte erzielt, muss eine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgen.
Ob für ein Praktikum eine Zahlung erfolgt, hängt grundsätzlich von der Vereinbarung zwischen Praktikant und Arbeitgeber ab. Eine Ausnahme besteht, wenn der Kollektivvertrag ausdrücklich eine Bezahlung vorsieht.
Sonderregel im Hotel- und Gastgewerbe
Im Hotel- und Gastgewerbe begründet ein Praktikum ausschließlich ein Arbeitsverhältnis. Bei einem Pflichtpraktikum ist dort ein freiwilliges Volontariat nicht möglich.
Der Praktikant muss zumindest nach dem geltenden Kollektivvertrag bezahlt werden und ist als Arbeiter oder Angestellter abzurechnen.
Wer ist ein Volontär?
Ein Volontär ist eine Person, die in einem Betrieb vor allem bereits erworbene theoretische Kenntnisse vertiefen und anwenden möchte. Es besteht keine Arbeitspflicht und keine Bezahlung. Die Tätigkeit ist nicht an eine bestimmte Arbeitsaufgabe gebunden und soll in erster Linie der Person selbst zugutekommen.
Wird irgendeine Vergütung bezahlt, liegt bereits ein Arbeitsverhältnis vor. Ein echter Volontär muss direkt bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gemeldet werden.
Wo findet man einen Ferialjob oder ein Praktikum?
- In der Schule: Lehrkräfte können auf freie Plätze hinweisen oder Kontakte vermitteln.
- Beim AMS: Das Arbeitsmarktservice bietet auch Coaching zur Arbeitssuche speziell für Jugendliche an. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Arbeitslosigkeit beim AMS melden.
- Auf Jobportalen: Geeignete Anlaufstellen sind unter anderem die LOGO Jobbörse, akzente Jugendinfo Salzburg, die FFG-Praktikabörse, StudentJob und praktikum.info.
- Auf dem Europäischen Jugendportal: Dort gibt es Informationen zu Jobs, Praktika und internationalen Stellen.
Für Bewerbungen ist ein übersichtlicher Lebenslauf im österreichischen Format hilfreich: Lebenslauf auf Deutsch im österreichischen Format erstellen.
Häufige Fragen
Wird ein Pflichtpraktikum bezahlt?
Ein echter Praktikant erhält grundsätzlich keine Bezahlung. Ob eine Zahlung erfolgt, hängt von der Vereinbarung ab, sofern der Kollektivvertrag nichts anderes bestimmt. Im Hotel- und Gastgewerbe steht zumindest die kollektivvertragliche Bezahlung zu.
Kann man ein Praktikum nur im Sommer machen?
Nein. Ein berufliches Praktikum kann während des gesamten Jahres absolviert werden.
Bin ich während eines Ferialjobs versichert?
Als Ferialangestellter oder Ferialarbeiter besteht bei einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze eine Vollversicherung. Als echter Praktikant oder Volontär besteht grundsätzlich eine Unfallversicherung.
Praktische Schritte vor Beginn
- Prüfen Sie, ob Sie mindestens 15 Jahre alt sind und die allgemeine Schulpflicht beendet haben.
- Klären Sie schriftlich, ob es sich um einen Ferialjob, ein echtes Praktikum oder ein Volontariat handelt.
- Fragen Sie nach Bezahlung, Kollektivvertrag, Arbeitszeit und Versicherungsstatus.
- Beachten Sie besondere Regeln, wenn die Stelle im Hotel- und Gastgewerbe liegt.
- Erstellen Sie einen deutschsprachigen Lebenslauf und suchen Sie passende Stellen über Schule, AMS und Jobportale.
- Lassen Sie die Einstufung überprüfen, wenn die tatsächliche Tätigkeit wie ein normales Arbeitsverhältnis aussieht.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen erstellt und stellt keine Beratung dar. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Für eine fachliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsberatung, eine arbeits- oder beschäftigungsrechtliche Fachperson oder eine andere zuständige Stelle.
Quelle: oesterreich.gv.at