Behindertenpass in Österreich: Wer ihn bekommt und was er bringt

Wer in Österreich lebt oder sich regelmäßig dort aufhält und aufgrund seines Gesundheitszustands dauerhaft eingeschränkt ist, sollte den Behindertenpass kennen. Der Pass bestätigt eine Behinderung österreichweit einheitlich und kann den Zugang zu verschiedenen Ermäßigungen erleichtern.
Was ist der Behindertenpass?
Der Behindertenpass ist ein österreichweit einheitlicher, persönlicher Lichtbildausweis im Bankkartenformat. Er wird in deutscher Sprache ausgestellt und weist nach, dass eine Behinderung besteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine körperliche, sensorische oder eine andere Behinderung handelt.
Ein älterer Behindertenpass, der unbefristet ausgestellt wurde und noch nicht im Kartenformat vorliegt, bleibt weiterhin gültig.
Wichtig ist die Unterscheidung zum Status der begünstigten behinderten Personen: Der Behindertenpass bestätigt nicht automatisch, dass jemand zu diesem Personenkreis gehört. Dabei handelt es sich um einen eigenen Status.
Wer kann den Behindertenpass beantragen?
Grundsätzlich müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der gewöhnliche Aufenthalt oder Wohnsitz befindet sich in Österreich.
- Der Grad der Behinderung (Grad der Behinderung) oder die Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt mindestens 50 Prozent.
Zum möglichen Personenkreis gehören beispielsweise:
- begünstigte behinderte Personen,
- Personen, die Pflegegeld oder eine vergleichbare Leistung nach einem Bundesgesetz beziehen,
- Personen, die erhöhte Familienbeihilfe erhalten,
- Personen, die wegen Invalidität, Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit oder dauernder Erwerbsunfähigkeit eine Geldleistung beziehen.
Auch Personen mit Wohnsitz im Ausland können den Behindertenpass beantragen, wenn sie sich wegen ihrer Arbeit oder aus privaten Gründen regelmäßig in Österreich aufhalten.
Welche Vorteile bietet der Behindertenpass?
Der Behindertenpass selbst begründet keinen Anspruch auf eine Geldleistung. Bei Vorlage können jedoch verschiedene Ermäßigungen in Anspruch genommen werden, zum Beispiel bei Veranstaltungen.
- Ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent: Ausstellung des Behindertenpasses und mögliche Ermäßigungen bei Vorlage, etwa bei Veranstaltungen.
- Ab einem Grad der Behinderung von 70 Prozent: 50 Prozent Fahrpreisermäßigung bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
Ermäßigungen in den Bundesländern
Einzelne Bundesländer stellen eigene Behindertenausweise aus oder bieten Ermäßigungen für den örtlichen und regionalen Verkehr an. Welche Regelungen gelten, erfahren Sie bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (SMS) oder bei der jeweiligen Landesregierung.
In Wien gibt es außerdem den Mobilpass, der früher Sozialpass genannt wurde. Er wird beispielsweise an Personen vergeben, die Sozialhilfe, Wohnbeihilfe oder eine Mindestpension beziehen. Damit sind unter anderem Ermäßigungen bei den Wiener Linien, in städtischen Bibliotheken und in Bädern möglich.
Weitere Befreiungen bei geringem Einkommen
Die folgenden Befreiungen hängen nicht direkt vom Behindertenpass ab, sondern vom Einkommen. Sie können für Menschen mit Behinderung dennoch relevant sein:
- Rezeptgebühr und Serviceentgelt der e-card: Eine Befreiung kann beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden.
- ORF-Beitrag: Eine Befreiung kann beantragt werden. Damit können auch eine Befreiung von den EAG-Kosten, der Strom-Sozialtarif und der Telefonzuschuss verbunden sein.
Für Familien mit einem behinderten Kind können außerdem eine kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung, außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer, ein Steuerfreibetrag für behinderungsbedingte Mehrkosten sowie eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer relevant sein.
Wo und wie wird der Behindertenpass beantragt?
Zuständig ist die Landesstelle des Sozialministeriumservice.
Für den Antrag werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- der Antrag auf Ausstellung des Behindertenpasses,
- ein Foto, das den Anforderungen an ein Passfoto entspricht, sofern kein geeignetes Foto bereits in vorhandenen Registern verfügbar ist,
- Bescheide, Gerichtsurteile oder ausführliche medizinische Unterlagen, zum Beispiel Krankengeschichten und Befunde.
Zusätzliche Eintragungen (Zusatzeintragungen) können ebenfalls beantragt werden. Dafür stehen Formulare in deutscher, englischer und französischer Sprache zur Verfügung.
Wie wird der Grad der Behinderung festgestellt?
Wenn noch kein Bescheid, Gerichtsurteil oder Urteil vorliegt, in dem der Grad der Behinderung festgestellt wurde, beurteilt eine Ärztin oder ein Arzt des SMS den Gesundheitszustand.
Nach Möglichkeit findet keine persönliche Untersuchung statt. Die Entscheidung erfolgt anhand der eingereichten Befunde und Gutachten sowie nach der Einschätzungsverordnung. Deshalb sollten die medizinischen Unterlagen möglichst ausführlich und aktuell sein.
Was tun bei einer Ablehnung?
Lehnt das SMS den Antrag ab, kann innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung der Entscheidung eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden. Die maßgeblichen Bestimmungen finden sich in den §§ 40 bis 47 des Bundesbehindertengesetzes (BBG).
Häufige Fragen
Erhält man mit dem Behindertenpass automatisch Geld?
Nein. Der Behindertenpass selbst berechtigt zu keiner Geldleistung. Er bestätigt die Behinderung und kann den Zugang zu Ermäßigungen ermöglichen.
Kann man den Pass auch bei einem Wohnsitz außerhalb Österreichs beantragen?
Ja. Auch Personen mit ausländischem Wohnsitz können den Behindertenpass beantragen, wenn sie sich wegen ihrer Arbeit oder aus privaten Gründen regelmäßig in Österreich aufhalten.
Ist ein alter Behindertenpass aus Papier noch gültig?
Ja, wenn er unbefristet ausgestellt wurde. Das gilt auch dann, wenn er noch nicht im Kartenformat vorliegt.
Welcher Grad der Behinderung ist für die ÖBB-Ermäßigung erforderlich?
Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent. Dann besteht eine Fahrpreisermäßigung von 50 Prozent bei den ÖBB.
Praktische Schritte
- Prüfen Sie, ob Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich liegt beziehungsweise ob Sie sich regelmäßig in Österreich aufhalten.
- Stellen Sie fest, ob ein Grad der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent bereits anerkannt wurde.
- Sammeln Sie aktuelle Befunde, Krankengeschichten, Gutachten und vorhandene Bescheide.
- Füllen Sie den Antrag auf Ausstellung des Behindertenpasses aus und reichen Sie ihn bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice ein.
- Prüfen Sie zusätzlich, ob Zusatzeintragungen oder einkommensabhängige Befreiungen für Sie infrage kommen.
- Wenn der Antrag abgelehnt wird, beachten Sie die sechswöchige Frist für eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Sozial- oder medizinische Beratung. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde oder eine geeignete Fachstelle.