Roaming in der EU 2026: Telefonieren, SMS und mobiles Internet im Ausland

Wer mit einer österreichischen SIM-Karte in ein anderes EU-Land reist, kann sein Handy in der Regel wie zu Hause nutzen. Die EU-Roamingregeln schützen vor zusätzlichen Gebühren, gelten aber nicht uneingeschränkt. Hier erfahren Sie, was für Telefonate, SMS und mobile Daten im Jahr 2026 gilt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- In der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen dürfen grundsätzlich keine Roamingaufschläge verrechnet werden.
- Freiminuten, SMS und Datenvolumen Ihres Tarifs werden im Ausland grundsätzlich genauso verbraucht wie in Österreich.
- Die Regelung ist für gelegentliche Reisen gedacht. Bei einem überwiegenden Aufenthalt im Ausland kann der Anbieter einen Aufschlag verlangen.
- Auf Schiffen und in Flugzeugen kann die Nutzung eines Satellitennetzes zusätzliche Kosten verursachen.
- Bei Streitigkeiten bietet die RTR ein kostenloses Schlichtungsverfahren an.
Was bedeutet Roaming zu Inlandspreisen?
Roaming bedeutet, dass sich das Handy mit einem Mobilfunknetz verbindet, das nicht zum eigenen Anbieter gehört, etwa während einer Auslandsreise. Der eigene Anbieter bezahlt dafür das ausländische Netz. Früher wurden diese Kosten häufig als Aufschlag an Kundinnen und Kunden weitergegeben.
In den EU- und EWR-Staaten dürfen für Anrufe zu Mobil- und Festnetznummern, SMS und mobile Daten grundsätzlich keine zusätzlichen Roaminggebühren verlangt werden. Dieses Prinzip heißt Roaming zu Inlandspreisen beziehungsweise „Roam like at Home“. Soweit es technisch möglich ist, muss auch die gleiche Dienstqualität wie zu Hause angeboten werden.
Der Schutz gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmerinnen und Unternehmer.
Wo gilt die Regelung?
- Alle Mitgliedstaaten der EU: Roaming zu Inlandspreisen gilt grundsätzlich.
- Island, Liechtenstein und Norwegen: Diese EWR-Staaten sind ebenfalls umfasst.
- Schiffe und Flugzeuge mit terrestrischem Mobilfunknetz: Die Regelung kann gelten.
- Schiffe und Flugzeuge mit nicht terrestrischem, etwa satellitengestütztem Netz: Hier gilt Roaming zu Inlandspreisen nicht; es können zusätzliche Kosten anfallen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Roaming und einem internationalen Anruf: Wenn Sie von Österreich aus mit einer österreichischen SIM-Karte eine ausländische Nummer anrufen, ist das kein Roaming. Dieser Fall fällt nicht unter die Roamingverordnung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten dabei zwar ebenfalls Preisobergrenzen, aber nach einer anderen Regelung.
Wie viel kostet die Handynutzung im Ausland?
Enthält Ihr Tarif Freiminuten, SMS und Datenvolumen, werden diese Einheiten innerhalb der EU grundsätzlich genauso abgezogen wie in Österreich. Sind in Ihrem Tarif keine Einheiten enthalten, gilt im Ausland grundsätzlich derselbe Preis wie im Inland.
Für die Weiterleitung an die Mobilbox dürfen bei Reisen innerhalb der EU oder des EWR keine Gebühren verrechnet werden. Das Hinterlassen einer Nachricht für die angerufene Person ist kostenlos. Wenn Sie die Mobilbox jedoch selbst abhören, gilt dies als aktiver Anruf.
Roaming auf Schiffen und in Flugzeugen
Sobald sich das Handy mit einem Satellitennetz oder einem anderen nicht terrestrischen Netz verbindet, gilt der Inlandspreis nicht mehr. Der Anbieter muss in diesem Fall:
- eine Funktion anbieten, mit der solche Verbindungen automatisch gesperrt werden können,
- beim Verbindungsaufbau eine kostenlose Informations-SMS senden,
- mindestens zwei kostenlose Kostenlimits für Datenroaming anbieten. Sobald ein Limit erreicht ist, wird die Datenverbindung beendet, sofern Sie nicht ausdrücklich deren Fortsetzung verlangen.
Diese Limits sind bei allen Verträgen grundsätzlich aktiviert. Sie können ihnen jedoch widersprechen beziehungsweise sie deaktivieren (Opt-out).
Wann darf ein Anbieter trotzdem einen Aufschlag verlangen?
In bestimmten Fällen ist ein Aufschlag weiterhin erlaubt, wenn Sie vorher darüber informiert wurden. Es gibt drei wesentliche Fälle:
- Nachhaltigkeit: Wenn „Roam like at Home“ für den Anbieter wirtschaftlich nicht nachhaltig ist, kann er bei der nationalen Regulierungsbehörde einen Aufschlag beantragen.
- Fair Use: Wenn Sie während eines Beobachtungszeitraums von mindestens vier Monaten überwiegend im Ausland roamen und sich dort aufhalten und auf Anfrage keine ausreichende Bindung an das Land nachweisen können, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
- Überschreitung des Datenlimits: Bei bestimmten Tarifen gibt es ein eigenes Roaming-Datenlimit. Der Anbieter berechnet dieses für jeden Tarif nach einer vorgeschriebenen Formel.
Die Regelung soll Personen schützen, die gelegentlich reisen. Sie ist nicht dafür gedacht, einen Mobilfunktarif dauerhaft überwiegend in einem anderen Land zu verwenden.
Wie wird ein Aufschlag abgerechnet?
- Ausgehende Anrufe: höchstens die ersten 30 Sekunden als gesamte Einheit, danach sekundengenau.
- Eingehende Anrufe: sekundengenau.
- Datenverkehr: kilobytegenau.
Alternative Roamingtarife und Tarife ohne Roaming
Anbieter können eigene Roamingtarife oder Roamingpakete anbieten. Bei solchen alternativen Verträgen müssen sie darüber informieren, welche Vorteile gegenüber dem regulierten Tarif wegfallen.
Der Wechsel zwischen einem alternativen und einem regulierten Tarif muss jederzeit kostenlos und innerhalb eines Tages möglich sein. Eine Mindestvertragsdauer von höchstens zwei Monaten ist zulässig.
Ein Anbieter ist nicht verpflichtet, Roaming anzubieten. Bei einem Tarif ohne Roaming kann diese Leistung nachträglich nicht einfach ergänzt werden. Dafür muss der Tarif gewechselt werden. Bei einer bestehenden Bindungsfrist ist das möglicherweise nicht zum gewünschten Zeitpunkt möglich oder mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Wohin können Sie sich bei einer Beschwerde wenden?
In Österreich ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) die zuständige Schlichtungsstelle. Zuerst müssen Sie sich schriftlich an Ihren Anbieter wenden. Sind Sie mit der Antwort nicht einverstanden, können Sie bei der RTR einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren stellen. Das Verfahren ist kostenlos und kann helfen, einen Streit ohne Gericht zu lösen.
Häufige Fragen
Kostet mobiles Internet mit einer österreichischen SIM-Karte im EU-Ausland mehr?
Grundsätzlich nicht: Das im Tarif enthaltene Datenvolumen wird genauso abgezogen wie in Österreich. Eine Ausnahme kann ein eigenes Roaming-Datenlimit sein, das überschritten wird.
Ist ein Anruf von Wien zu einer ausländischen Nummer Roaming?
Nein. Ein Anruf von Österreich ins Ausland mit einer österreichischen SIM-Karte ist kein Roaming. Er fällt nicht unter die Roamingverordnung, wobei für Verbraucherinnen und Verbraucher Preisobergrenzen gelten können.
Was passiert bei einem längeren Auslandsaufenthalt?
Wenn Sie sich während eines Zeitraums von mindestens vier Monaten überwiegend im Ausland aufhalten und Ihr Anbieter eine Bindung an Österreich verlangt, diese aber nicht nachgewiesen wird, kann er einen Aufschlag verrechnen.
Gilt die Regelung auch in Norwegen und Island?
Ja. Neben den EU-Mitgliedstaaten gilt sie auch in Island, Liechtenstein und Norwegen.
Praktische Schritte vor und während der Reise
- Prüfen Sie in Ihrem Vertrag oder Kundenkonto, ob Ihr Tarif Roaming unterstützt und welches Datenvolumen im Ausland gilt.
- Informieren Sie sich über ein mögliches separates Roaming-Datenlimit.
- Kontrollieren Sie, ob die Kostenlimits für Datenroaming aktiviert sind.
- Deaktivieren Sie automatische Verbindungen zu nicht terrestrischen Netzen, wenn Sie auf einem Schiff oder in einem Flugzeug unterwegs sind.
- Bewahren Sie SMS und Abrechnungen des Anbieters auf, falls später eine Unklarheit entsteht.
- Reichen Sie bei einer strittigen Rechnung zuerst eine schriftliche Beschwerde beim Anbieter ein. Danach können Sie kostenlos das Schlichtungsverfahren der RTR nutzen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei einem konkreten Streitfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Quelle: oesterreich.gv.at