Rasenmähen und Ruhezeiten in Österreich: Regeln je nach Gemeinde

Aktualisiert: 2026-10-26
Rasenmähen und Ruhezeiten in Österreich: Regeln je nach Gemeinde

In Österreich gibt es keine österreichweit einheitlichen Zeiten für das Rasenmähen. Welche Ruhezeiten gelten, kann die jeweilige Gemeinde festlegen. Deshalb können in benachbarten Orten unterschiedliche Regeln gelten.

Wer bestimmt die erlaubten Zeiten?

Das Rasenmähen und andere laute Tätigkeiten fallen in den Bereich der örtlichen Sicherheitspolizei (örtliche Sicherheitspolizei). Gemeinden können dazu eine ortspolizeiliche Verordnung erlassen, müssen dies aber nicht tun.

Wenn eine solche Verordnung besteht, kann ihre Verletzung eine Verwaltungsübertretung sein. In anderen Gemeinden gibt es lediglich Empfehlungen für die Bevölkerung. Solche Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

Gibt es ohne Gemeindeverordnung freie Zeiten?

Nein. Auch wenn eine Gemeinde keine konkreten Uhrzeiten festgelegt hat, darf man nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen mähen.

Das Fehlen einer Gemeindeverordnung bedeutet daher nicht, dass jede Lärmbelästigung erlaubt ist. Es bedeutet lediglich, dass keine zusätzlichen, konkret festgelegten Uhrzeiten gelten.

Welche Regeln gelten in Wien?

In Wien gelten einheitliche Zeiten für Geräte und Maschinen mit Verbrennungsmotor, zum Beispiel für benzinbetriebene Rasenmäher:

Das Verbot gilt für folgende Bereiche:

Darf man in Wien sonntags mit einem Elektrorasenmäher mähen?

Die Wiener Regelung für Maschinen mit Verbrennungsmotor gilt nicht für Elektrogeräte. Ein Elektrorasenmäher verstößt daher sonntags oder an Feiertagen nicht gegen diese spezielle Verordnung.

Unabhängig davon verbietet das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz ungebührlich störenden Lärm als Verwaltungsübertretung. Diese Vorschrift gilt für jede Art von Lärm und kann daher auch beim Einsatz eines Elektrorasenmähers relevant sein.

Wo findet man die Regeln der eigenen Gemeinde?

Auf der Website von „Leben in der Gemeinde“ kann man nach Bundesland suchen. Danach erscheint eine Liste der Gemeinden und Städte, die entsprechende Informationen übermittelt haben. Durch Auswahl des Ortsnamens gelangt man zu den jeweiligen Angaben.

Die Gemeindedaten wurden auf Anfrage übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Die Seiten zu Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg wurden zuletzt am 1. Jänner 2023 aktualisiert. Ist die eigene Gemeinde nicht angeführt, heißt das daher nicht automatisch, dass es dort keine Regelung gibt.

Häufige Fragen

Gibt es in Österreich ein landesweites Verbot für Rasenmähen am Sonntag?

Nein. Es gibt keine österreichweit einheitliche Regelung. Gemeinden können eigene Vorschriften erlassen; zusätzlich gelten die landesrechtlichen Bestimmungen gegen störenden Lärm.

Muss man eine Empfehlung der Gemeinde befolgen?

Eine Empfehlung allein hat keine rechtliche Wirkung. Die Vorschriften gegen störenden Lärm und die privatrechtlichen Möglichkeiten der Nachbarn gelten jedoch unabhängig davon.

Darf man in Wien am Samstagvormittag mit einem Benzinrasenmäher mähen?

Die Wiener Verordnung verbietet benzinbetriebene Maschinen am Samstag erst von 12 bis 24 Uhr. Das Verbot gegen ungebührlich störenden Lärm gilt unabhängig davon jederzeit.

Was passiert bei einem Verstoß?

Wenn die Gemeinde das Rasenmähen durch eine Verordnung geregelt hat, kann ein Verstoß eine Verwaltungsübertretung darstellen. In Wien kann auch ungebührlich störender Lärm als Verwaltungsübertretung verfolgt werden.

Praktische Schritte

  1. Prüfen Sie auf oesterreich.gv.at im Bereich „Leben in der Gemeinde“, ob Ihre Gemeinde konkrete Ruhezeiten veröffentlicht hat.
  2. Lesen Sie genau, ob die Regelung nur Verbrennungsmotoren oder auch Elektrogeräte betrifft.
  3. Beachten Sie zusätzlich die landesrechtlichen Vorschriften gegen störenden Lärm.
  4. Nehmen Sie Rücksicht auf Nachbarn, auch wenn keine konkreten Uhrzeiten angegeben sind.
  5. Bei einem Streit übermäßigen Lärms sollten Sie berücksichtigen, dass Nachbarn unter bestimmten Voraussetzungen auch privatrechtlich vorgehen können.

Hinweis: Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften der Gemeinde und des Bundeslandes. Quelle: oesterreich.gv.at.

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