Todesfall in Österreich: Was jetzt zu tun ist, Bestattung und Meldungen 2026

Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist belastend. Trotzdem müssen einige behördliche und organisatorische Schritte rasch erledigt werden. Dieser Überblick erklärt, was nach einem Todesfall in Österreich zu tun ist, wer die Meldungen übernimmt, welche Kosten entstehen und wie die Bestattung abläuft.
Kurz zusammengefasst:
- Zuerst muss eine Ärztin oder ein Arzt die Totenbeschau durchführen. Bis dahin darf die verstorbene Person nicht umgezogen oder bewegt werden.
- Der Todesfall muss spätestens am nächsten Werktag beim zuständigen Standesamt gemeldet werden.
- Die Todesfallanzeige ist kostenlos. Für eine Sterbeurkunde fallen 11 Euro Bundesgebühr und 2,10 Euro Verwaltungsabgabe an.
- In Österreich besteht Bestattungspflicht. Die Organisation erfolgt durch ein Bestattungsunternehmen.
- Bestattungskosten einschließlich Grabstein können bis zu 20.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Nachlass die Kosten nicht abdeckt.
Was ist bei einem Todesfall zu Hause oder in einer Einrichtung zu tun?
Todesfall in der Wohnung
Wenn eine Person zu Hause stirbt, muss unverzüglich eine Ärztin oder ein Arzt verständigt werden. Diese Person führt die Totenbeschau durch. Bis dahin darf die verstorbene Person weder umgezogen noch auf andere Weise bewegt werden.
Es ist sinnvoll, sofort ein Bestattungsunternehmen zu kontaktieren. In vielen Fällen organisiert das Bestattungsunternehmen auch die Totenbeschau und die Anzeige beim Standesamt.
Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim
Im Krankenhaus oder Pflegeheim führt die örtlich zuständige Ärztin oder der örtlich zuständige Arzt die Totenbeschau durch. Die Leitung der Einrichtung ist für die Meldung des Todesfalls zuständig. Wurden Angehörige noch nicht verständigt, übernimmt die Einrichtung normalerweise auch diese Verständigung.
In der Regel müssen Angehörige nur die Kleidung bringen, in der die verstorbene Person angezogen werden soll. Schuhe sind nicht erforderlich.
Die Ärztin oder der Arzt stellt die Anzeige des Todes sowie die darin enthaltene Todesbescheinigung aus. Diese Unterlagen werden für das Standesamt und das Bestattungsunternehmen benötigt.
Wie und wo wird ein Todesfall gemeldet?
Der Todesfall muss beim Standesamt am Ort des Todes gemeldet werden, spätestens am nächsten Werktag. In Wien ist eines der Wiener Standesämter zuständig. Das Standesamt trägt den Todesfall in das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) ein.
Vorrangig sind die Leitung eines Krankenhauses oder die Ärztin beziehungsweise der Arzt, die oder der die Totenbeschau durchgeführt hat, zur Meldung verpflichtet. Wenn diese Personen oder Einrichtungen nicht zuständig sind, können unter anderem folgende Personen den Todesfall melden:
- Ehegattinnen, Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen und Partner,
- andere Angehörige,
- die Unterkunftgeberin oder der Unterkunftgeber,
- andere Personen, die vom Todesfall wissen.
In der Praxis ist es oft einfacher, auch diese Formalität vom Bestattungsunternehmen erledigen zu lassen.
Benötigte Unterlagen
- die Anzeige des Todes,
- ein eigener Lichtbildausweis der meldenden Person,
- vorhandene Dokumente der verstorbenen Person, etwa Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis sowie Heirats- oder Partnerschaftsurkunde,
- bei geschiedenen Personen der Scheidungsbeschluss,
- bei ausländischem Wohnsitz ein Nachweis über den letzten Hauptwohnsitz.
Welche Dokumente gibt es und was kosten sie?
Eine Sterbeurkunde oder ein Registerauszug Tod kann unter anderem von Ehegattinnen und Ehegatten, eingetragenen Partnerinnen und Partnern, Vorfahren, Nachkommen oder Personen mit nachgewiesenem rechtlichem Interesse beantragt werden.
- Anzeige des Todes: kostenlos
- Mündlicher Antrag: kostenlos
- Schriftlicher Antrag: 21 Euro
- Sterbeurkunde – Bundesgebühr: 11 Euro
- Sterbeurkunde – Verwaltungsabgabe: 2,10 Euro
- Sterbefallbestätigung für die Sozialversicherung: kostenlos
- Elektronischer Registerauszug mit ID Austria: kostenlos
Bei persönlicher Vorsprache wird der Auszug normalerweise sofort ausgestellt. Bei einer Zusendung per Post können zusätzliche Kosten entstehen.
Wie läuft die Bestattung ab und wer bezahlt sie?
In Österreich gilt die Bestattungspflicht. Die Einzelheiten und Fristen richten sich nach den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer und können daher unterschiedlich sein.
Für eine Bestattung muss ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden. Außerdem ist ein Grabplatz erforderlich. Die beiden wichtigsten Formen sind:
- Erdbestattung in einem Grab oder einer Gruft,
- Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Urne.
Bestattungen sind nur auf einem zugelassenen Friedhof oder in einem Urnenhain möglich. Auf Gemeindefriedhöfen werden grundsätzlich Personen bestattet, die in der Gemeinde gewohnt haben oder dort verstorben sind. Andere Personen können nur mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung aufgenommen werden.
Die Kosten hängen unter anderem von der Bestattungsart, dem Sarg oder der Urne und der Trauerfeier ab und können daher stark variieren. Wenn weder Angehörige noch der Nachlass die Kosten tragen können, kommt eine Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt grundsätzlich das Bundesland oder die Gemeinde.
Grabstelle: Nutzungsdauer und Verlängerung
Eine Grabstelle wird nicht gekauft. Stattdessen erhält man ein Nutzungsrecht. Dieses Recht kann vererbt, aber nicht verkauft oder verschenkt werden.
- Erdgrab: üblicherweise 10 Jahre
- Grab mit Steinplatte: üblicherweise 20 Jahre
- Gruft oder Urnennische: üblicherweise 60 Jahre
Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht normalerweise verlängert werden. Die Verlängerungsgebühr liegt je nach Gemeinde ungefähr zwischen 72,67 und 363,36 Euro. Dazu kommt etwa 10 Euro Landesverwaltungsabgabe.
In Wien sind die Kosten üblicherweise höher. Dort erfolgt keine individuelle Verständigung über den Ablauf. Die Laufzeit kann über den Online-Service Digitales Grab der Friedhöfe Wien geprüft und verlängert werden.
Welche weiteren Stellen müssen verständigt werden?
- Pensionsversicherung: Das Standesamt meldet den Todesfall grundsätzlich selbst an die Sozialversicherung. Nur wenn diese Meldung nicht erfolgt ist, muss sie unverzüglich nachgeholt werden. Die Pension steht bis zum Todestag zu; zu Unrecht ausbezahlte Beträge müssen zurückgezahlt werden.
- Witwen-, Witwer- und Waisenpension: Diese Leistungen müssen beantragt werden. Wer keinen anderen Krankenversicherungsschutz hat, sollte den Antrag rasch stellen, weil damit auch der Krankenversicherungsschutz zusammenhängt.
- Versicherungen: Eine Lebensversicherung sollte möglichst sofort verständigt werden. Bestehende Versicherungen können normalerweise mit einem formlosen Schreiben geändert oder beendet werden.
- Vertragspartner: Zu prüfen sind unter anderem Mietvertrag, Bankkonten, ORF-Beitrag, Strom, Gas, Telefon, Internet, Abonnements und Vereinsmitgliedschaften.
- Kraftfahrzeug: Die Vertretung des Nachlasses verständigt die Zulassungsbehörde.
Im Verlassenschaftsverfahren lädt die zuständige Notarin oder der zuständige Notar die Angehörigen zur Todesfallaufnahme ein. Zu diesem Termin sollten – soweit vorhanden – das Testament, Bankunterlagen, Versicherungspolizzen und Bestattungsrechnungen mitgebracht werden.
Häufige Fragen
Was gilt, wenn die Person im Ausland verstorben ist?
Die Sterbeurkunde wird im Staat des Todes ausgestellt. In Österreich muss der Todesfall nicht nochmals gemeldet werden; die Bestattung muss jedoch organisiert werden. Eine Überführung kann sehr teuer sein und ist nur möglich, wenn die Finanzierung gesichert ist.
Sind Bestattungskosten steuerlich absetzbar?
Die Kosten müssen grundsätzlich zuerst aus dem Nachlass bezahlt werden. Nur wenn kein oder ein zu geringer Nachlass vorhanden ist, können Bestattungskosten einschließlich Grabstein bis höchstens 20.000 Euro als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Trauerkleidung und Grabpflege sind nicht absetzbar.
Welche Rechte hat eine Lebensgefährtin oder ein Lebensgefährte?
Wer mindestens drei Jahre mit der verstorbenen Person im gemeinsamen Haushalt gelebt hat, erhält ein gesetzliches Vermächtnis. Dieses Recht erlischt jedoch ein Jahr nach dem Tod.
Ist eine Bestattung im Ausland möglich?
Ja, eine Bestattung im Ausland ist möglich. Zuerst muss der Todesfall beim Standesamt gemeldet werden. Die Überführung wird von einem Bestattungsunternehmen organisiert; dafür ist ein mehrsprachiger Leichenpass erforderlich.
Praktische Schritte nach einem Todesfall
- Bei einem Todesfall zu Hause eine Ärztin oder einen Arzt für die Totenbeschau verständigen und die verstorbene Person bis dahin nicht bewegen.
- Ein Bestattungsunternehmen kontaktieren und klären, wer die Totenbeschau und die Meldung beim Standesamt übernimmt.
- Die Anzeige des Todes, die Todesbescheinigung und die persönlichen Dokumente zusammentragen.
- Sicherstellen, dass der Todesfall spätestens am nächsten Werktag beim zuständigen Standesamt gemeldet wird.
- Bestattungsart, Grabstelle, Trauerfeier und Finanzierung mit dem Bestattungsunternehmen besprechen.
- Versicherungen, Banken, Vertragspartner und gegebenenfalls die Zulassungsbehörde verständigen.
- Für die Todesfallaufnahme Testament, Bank- und Versicherungsunterlagen sowie alle Bestattungsrechnungen aufbewahren.
- Witwen-, Witwer- oder Waisenpension beantragen, falls ein Anspruch besteht.
Diese Informationen dienen nur als allgemeiner Überblick und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder medizinische Beratung. Bei besonderen Umständen ist es sinnvoll, eine zuständige Behörde, ein Bestattungsunternehmen, eine Notarin oder einen Notar beziehungsweise eine fachkundige Beratung zu kontaktieren.