Österreichische Staatssymbole: Bundeshymne, Flagge und Wappen

Wer in Österreich lebt, begegnet den Staatssymbolen regelmäßig: an öffentlichen Gebäuden, bei Sportveranstaltungen und bei Feierlichkeiten. Dazu gehören die Bundeshymne, die Flagge der Republik Österreich, das Bundeswappen und die österreichischen Hoheitszeichen. Sie stehen unter rechtlichem Schutz.
Welche Staatssymbole gibt es?
Als österreichische Staatssymbole gelten:
- die österreichische Bundeshymne,
- die Flagge der Republik Österreich,
- das Bundeswappen,
- die österreichischen Hoheitszeichen.
Wer diese Symbole verachtet oder auf andere Weise herabwürdigt, kann nach § 248 StGB wegen „Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole“ bestraft werden.
Wie entstand die österreichische Bundeshymne?
Nach dem Zweiten Weltkrieg sollte eine neue Hymne den staatlichen Neubeginn symbolisieren. Die frühere, mit Haydn verbundene Melodie wollten Politiker nicht wieder einführen, weil sie auch vom Deutschen Reich übernommen worden war und von den unter der nationalsozialistischen Herrschaft unterdrückten Völkern als Provokation hätte empfunden werden können.
Die wichtigsten Daten
- 9. April 1946: Der Ministerrat beschließt die Ausschreibung eines Wettbewerbs.
- 22. Oktober 1946: Der Ministerrat wählt die Melodie aus.
- 25. Februar 1947: Der Ministerrat beschließt den Text; er wird zur „österreichischen Bundeshymne“.
- 7. März 1947: Die Hymne wird erstmals im Radio gespielt.
- 9. März 1947: Sie erscheint in der Wiener Zeitung.
- 1. Juli 1947: Die Veröffentlichung erfolgt im Verordnungsblatt des Unterrichtsministeriums.
Das Preisgeld des Wettbewerbs betrug 10.000 Schilling und war damals eine beträchtliche Summe. Voraussetzung war, dass der Urheber sämtliche Urheberrechte an den Staat überträgt.
Wer schrieb die Bundeshymne?
Bei der Ausschreibung gingen ungefähr 1.800 Beiträge ein. Im Kammermusiksaal des Wiener Musikvereins wurden 29 Vorschläge von Opernsängern und Schauspielern des Burgtheaters vorgetragen. Die Jury entschied sich schließlich für ein Freimaurerlied mit dem Titel „Brüder reicht die Hand zum Bunde“.
Die Melodie wurde damals Mozart zugeschrieben. Wahrscheinlich stammt sie jedoch von Johann Baptist Holzer.
Für den Text wurden neun Personen um weitere Vorschläge gebeten, darunter Paula Grogger, Alexander Lernet-Holenia und Paula von Preradović. Ausgewählt wurde der Text von Paula von Preradović in leicht veränderter Form.
In den 1950er-Jahren gab es erfolglose Versuche, die beliebte Haydn-Hymne wieder einzuführen. Die Söhne von Paula von Preradović forderten von der Republik außerdem Tantiemen. Ihre Klage wurde wegen des bereits ausbezahlten Preisgelds abgewiesen.
Welche Änderungen gab es am Hymnentext?
Seit Beginn der 1990er-Jahre gab es Bestrebungen, den Text geschlechtergerechter zu formulieren. Einen wichtigen Schritt bildete der Beschluss des Verfassungsausschusses des Parlaments vom 22. November 2011. Damit wurde auch die Grundlage geschaffen, die Bundeshymne erstmals gesetzlich festzulegen. Zuvor gab es dazu lediglich zwei Ministerratsbeschlüsse.
- Erste Strophe: Aus „Heimat bist du großer Söhne“ wurde „Heimat großer Töchter und Söhne“.
- Dritte Strophe: Aus „Brüderchöre“ wurde „Jubelchöre“.
Das Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes war für den 1. Januar 2012 vorgesehen. Die ersten Zeilen der geänderten Fassung lauten:
Land der Berge, Land am Strome,
Land der Äcker, Land der Dome,
Land der Hämmer, zukunftsreich.
Darf ein Unternehmen das Bundeswappen verwenden?
Eine geschäftliche Nutzung ist nur als besondere Auszeichnung möglich. Nach § 68 Gewerbeordnung (GewO 1994) kann der Wirtschafts-, Energie- und Tourismusminister (BMWET) einem Gewerbebetrieb das Recht verleihen, das Wappen der Republik im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Die Nutzung muss dabei mit einem Hinweis auf den Auszeichnungscharakter verbunden sein.
Wo ist die Verwendung erlaubt?
- auf Geschäftspapieren, insbesondere im Briefkopf,
- auf Formularen und in Mitteilungen,
- in der äußeren Geschäftsbezeichnung und in sonstigen Werbeanzeigen.
Wo ist sie nicht erlaubt?
- auf Fahrzeugen,
- zur Kennzeichnung von Produkten.
Auf die Auszeichnung besteht kein Rechtsanspruch. Das Ministerium entscheidet nach eigenem Ermessen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Wappennutzung?
Das Unternehmen muss:
- im Firmenbuch eingetragen sein,
- sich durch außergewöhnliche Leistungen um die österreichische Wirtschaft verdient gemacht haben,
- in seiner Branche eine führende und allgemein anerkannte Stellung einnehmen.
Der Antrag kann formlos an das Ministerium geschickt werden. Beizulegen sind ein aktueller Unternehmensbericht, etwa eine „Handelsauskunft“ des KSV 1870 oder eine „Wirtschaftsauskunft“ von Creditreform, sowie Unterlagen zu den besonderen Leistungen. Dazu können beispielsweise Zeitungsartikel, Prospekte, andere Auszeichnungen sowie Export- oder Investitionsdaten gehören.
Das Ministerium holt anschließend Stellungnahmen der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer ein. Außerdem prüft es unter anderem Gewerbeberechtigungen und Verwaltungsstrafen. Auf Wunsch kann eine Mitteilung über die Auszeichnung auf Kosten des Unternehmens in der Wiener Zeitung veröffentlicht werden. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen erfolgte am 1. Januar 2026.
Häufige Fragen
Wer komponierte die Melodie der österreichischen Bundeshymne?
Früher wurde sie Mozart zugeschrieben. Wahrscheinlich stammt sie von Johann Baptist Holzer.
Wann wurde die heutige Hymne erstmals gespielt?
Am 7. März 1947 im Radio.
Ist die Herabwürdigung österreichischer Staatssymbole strafbar?
Ja. § 248 StGB sieht eine Bestrafung für die Verachtung oder sonstige Herabwürdigung der Staatssymbole vor.
Kann ein Unternehmen die Wappennutzung verlangen?
Nein. Es besteht kein Rechtsanspruch; das Ministerium entscheidet über die Verleihung.
Praktische Schritte
- Informieren Sie sich bei offiziellen Anlässen über die korrekte Verwendung von Flagge, Hymne und Wappen.
- Verwenden Sie das Bundeswappen im geschäftlichen Verkehr nicht ohne die entsprechende ministerielle Auszeichnung.
- Wenn Ihr Unternehmen die Auszeichnung anstrebt, sammeln Sie einen aktuellen Firmenbericht und Belege für besondere Leistungen.
- Richten Sie den formlosen Antrag mit den Nachweisen an das zuständige Ministerium.
- Holen Sie bei Zweifeln zur rechtlichen Verwendung der Staatssymbole fachkundige Beratung ein.