Meldezettel in Österreich: Anmeldung, Meldebestätigung und wichtige Informationen

Der Meldezettel ist das Formular, mit dem ein Wohnsitz in Österreich beim Zentrale Melderegister (ZMR) gemeldet wird. Er wird bei der Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung einer Unterkunft verwendet. Auf dieser Grundlage erhalten Sie die Meldebestätigung, also den Nachweis über Ihre Wohnsitzmeldung.
Warum ist der Meldezettel erforderlich?
Wer in Österreich eine Unterkunft bezieht, muss sich selbst sowie alle minderjährigen Personen, die mit ihm oder ihr zusammenleben, bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Das gilt etwa bei einem erstmaligen Einzug und bei der Begründung eines neuen Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes.
Die Anmeldung muss innerhalb von drei Tagen ab dem Bezug der Unterkunft erfolgen. Bei Neugeborenen kann die Meldung gemeinsam mit der Anzeige der Geburt vorgenommen werden. Eine zusätzliche Meldung bei der Meldebehörde ist dann nicht erforderlich.
Wer die Meldepflicht verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Dafür kann eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro verhängt werden, im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro. Eine Anmeldung an einer Adresse, an der man tatsächlich nicht wohnt, gilt als Scheinmeldung und ist ebenfalls rechtswidrig.
Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz
Als Hauptwohnsitz gilt jene Unterkunft, die den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen bildet. Dabei können unter anderem die dort verbrachte Zeit, die Nähe zum Arbeitsplatz sowie die Nähe zu Familienmitgliedern berücksichtigt werden. Entscheidend ist nicht allein, welchen Wohnsitz eine Person selbst als Hauptwohnsitz bezeichnet. Maßgeblich sind vielmehr die gesamten beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebensumstände.
Bei einem Nebenwohnsitz bestehen die Verbindungen zum betreffenden Ort nur in bestimmten Lebensbereichen. Beispiele sind ein regelmäßiger Aufenthalt in der Freizeit oder eine zeitlich begrenzte Tätigkeit. In Österreich können beliebig viele Nebenwohnsitze, aber nur ein Hauptwohnsitz begründet werden.
Der Hauptwohnsitz kann unter anderem Auswirkungen auf das Wahlrecht, den Schul- und Kindergartenbesuch, Parkberechtigungen und bestimmte Unterstützungen haben.
Wo erhält man den Meldezettel?
Zuständig ist immer die Meldebehörde des neuen Wohnsitzes. In Gemeinden befindet sie sich grundsätzlich beim Gemeindeamt, in Statutarstädten beim Magistrat. In Wien ist das zuständige Magistratische Bezirksamt die Anlaufstelle.
Das Formular ist bei der zuständigen Behörde erhältlich, teilweise auch in Trafiken. Es kann außerdem online heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Anmeldung ist persönlich, per Post oder durch einen Boten möglich; eine Anmeldung per Fax oder E-Mail ist nicht vorgesehen.
Bei einer persönlichen Anmeldung erhalten Sie die Meldebestätigung in der Regel sofort. Die Anmeldung selbst ist kostenlos.
Welche Angaben und Unterschriften sind nötig?
Auf dem Meldezettel werden neben den persönlichen Daten auch Angaben zur Religionszugehörigkeit abgefragt. Diese Angabe ist freiwillig.
Die ZMR-Zahl kann ebenfalls eingetragen werden, sofern sie bekannt ist. Dabei handelt es sich um eine zwölfstellige Identifikationsnummer. Der Meldepflichtige und der Unterkunftgeber müssen den Meldezettel unterschreiben. Bei einer eigenen Immobilie ist der Eigentümer selbst Unterkunftgeber.
Für jede Person ist ein eigener Meldezettel auszufüllen. Bei Fragen kann die zuständige Meldebehörde beim Ausfüllen helfen.
Benötigte Unterlagen
- Eine öffentliche Urkunde mit Vor- und Familiennamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit, zum Beispiel eine Geburtsurkunde.
- Für nicht österreichische Staatsangehörige: ein gültiger Reisepass.
- Bei Neugeborenen: die Geburtsurkunde des Kindes.
Anmeldung von Minderjährigen und vertretungsbedürftigen Personen
Minderjährige werden durch ihre gesetzliche Vertretung angemeldet. Personen mit geistiger Behinderung werden von ihrer erwachsenen Vertretung gemeldet.
Online-Anmeldung und Abmeldung
Die An- und Abmeldung kann auch online über das Service von oesterreich.gv.at erfolgen. Für den Online-Antrag über die Bürgerkarte ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa einer Woche zu rechnen. Die Meldebestätigung wird anschließend per Post zugestellt.
Für die online beantragte Meldebestätigung fällt eine Verwaltungsgebühr von 3 Euro an. Eine Abmeldung ohne gleichzeitige Anmeldung an einer neuen Adresse ist ebenfalls über oesterreich.gv.at möglich. Nach einer Online-Abmeldung ist eine neuerliche Anmeldung jedoch nicht digital möglich.
Die Meldebestätigung bleibt gültig, solange sich die gemeldete Adresse nicht ändert. Bei einem Wohnsitzwechsel muss eine neue Meldung erfolgen.
Meldebestätigung ohne festen Wohnsitz
Auch eine Person ohne festen Wohnsitz kann eine Meldebestätigung erhalten. Dafür muss glaubhaft gemacht werden, dass sich der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen seit mindestens einem Monat ausschließlich im Gebiet einer bestimmten Gemeinde befindet. Außerdem muss eine Kontaktstelle angegeben werden, die regelmäßig aufgesucht wird, etwa eine Notunterkunft oder eine soziale Einrichtung.
Was passiert bei Änderungen der persönlichen Daten?
Wenn sich persönliche Daten ändern, etwa nach einer Eheschließung, ist normalerweise keine neue Meldung bei der Meldebehörde erforderlich. Änderungen des Namens sowie der Erwerb oder Verlust der Staatsangehörigkeit werden automatisch weitergeleitet und im ZMR eingetragen.
Was tun bei Verlust der Meldebestätigung?
Bei Verlust der Meldebestätigung kann jede Person bei der zuständigen Meldebehörde eine neuerliche Ausstellung oder eine Auskunft über die Meldedaten beantragen. Dafür ist ein Lichtbildausweis vorzulegen.
Der Antrag kann auch schriftlich und postalisch gestellt werden. Für die Ausstellung einer Bestätigung fallen 14,30 Euro an. Abfragen aus dem örtlichen Melderegister kosten 2,10 Euro, Abfragen aus dem Zentralen Melderegister 3,30 Euro.
Offizielles Meldezettel-Formular
Verwenden Sie immer die aktuellste Version des Formulars. Das offizielle Formular finden Sie auf help.gv.at.
Praktische Schritte zur Wohnsitzmeldung
- Laden Sie den aktuellen Meldezettel herunter oder holen Sie ihn bei der zuständigen Meldebehörde beziehungsweise in einer Trafik ab.
- Füllen Sie für jede zu meldende Person ein eigenes Formular aus.
- Lassen Sie den Meldezettel vom Unterkunftgeber unterschreiben.
- Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente und einen gültigen Lichtbildausweis vor.
- Bringen Sie die Unterlagen innerhalb von drei Tagen zur zuständigen Meldebehörde oder senden Sie sie auf zulässigem Weg ein.
- Bewahren Sie die erhaltene Meldebestätigung sorgfältig auf.