Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag 2026: Höhe und Antrag

Wer in Österreich arbeitet und für ein Kind Familienbeihilfe erhält, kann die Steuerbelastung deutlich senken. Der Familienbonus Plus ist der wichtigste Familienabsetzbetrag. Der Kindermehrbetrag unterstützt Personen mit niedrigem Einkommen, die wenig oder gar keine Steuer zahlen.
Familienbonus Plus: Was ist das?
Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag. Er reduziert nicht das Einkommen, sondern direkt die zu zahlende Einkommensteuer beziehungsweise Lohnsteuer. Die Steuer kann dadurch höchstens auf null sinken; eine negative Steuer entsteht durch den Familienbonus Plus nicht.
Andere Absetzbeträge, etwa der Verkehrsabsetzbetrag oder der Alleinverdiener- beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrag, können dagegen weiterhin zu einer Steuergutschrift führen.
Den Familienbonus Plus gibt es seit 2019. Er hat damals die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag ersetzt.
Wie hoch ist der Familienbonus Plus 2026?
Die Höhe hängt vom Alter des Kindes ab. Seit 2022 beträgt der jährliche Höchstbetrag für Kinder bis zum 18. Geburtstag 2.000 Euro; zuvor waren es 1.500 Euro.
- Bis zum 18. Geburtstag: 166,68 Euro monatlich beziehungsweise höchstens 2.000 Euro jährlich. Der Monat des 18. Geburtstags wird noch berücksichtigt.
- Nach dem 18. Geburtstag: 58,34 Euro monatlich beziehungsweise höchstens 700 Euro jährlich, solange für das Kind Familienbeihilfe zusteht.
Der Anspruch besteht auch dann, wenn erhöhte Familienbeihilfe (erhöhte Familienbeihilfe) bezogen wird. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass weiterhin Familienbeihilfe für das Kind zusteht.
Wer kann den Familienbonus Plus beantragen?
Grundsätzlich können zwei Elternteile den Familienbonus Plus nutzen. Das betrifft:
- die Person, die Familienbeihilfe bezieht, und deren Ehe- oder Lebenspartner, oder
- die Person, die Familienbeihilfe bezieht, und den getrennt lebenden Elternteil, der den gesetzlichen Unterhalt bezahlt und Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag hat.
Der volle Familienbonus Plus steht für Kinder zu, die in Österreich, der EU, dem EWR oder der Schweiz leben. Für ein Kind in einem Drittstaat außerhalb dieser Gebiete gibt es keinen Familienbonus Plus.
Wie wird der Familienbonus Plus zwischen Eltern aufgeteilt?
Ehe- oder Lebenspartner können pro Kind zwischen zwei Varianten wählen:
- Eine Person beansprucht den gesamten Betrag: 2.000 Euro beziehungsweise 700 Euro jährlich.
- Beide Personen teilen den Betrag im Verhältnis 50:50.
Die Entscheidung kann für jedes Kind einzeln getroffen werden. Für ein Kind können beide Elternteile jeweils die Hälfte beantragen, während für ein anderes Kind eine Person den gesamten Betrag geltend macht.
Beantragen beide Eltern zusammen mehr als den zustehenden Betrag, wird der Familienbonus Plus verpflichtend im Verhältnis 50:50 aufgeteilt.
Bei getrennt lebenden Eltern können sowohl die familienbeihilfenberechtigte Person als auch die unterhaltspflichtige und zahlende Person den Absetzbetrag nutzen. Bei der unterhaltspflichtigen Person hängt die Höhe davon ab, ob der gesetzliche Unterhalt tatsächlich bezahlt wurde. Bei nicht vollständiger Zahlung ist eine monatliche Prüfung erforderlich.
Wie und wann wird der Familienbonus Plus beantragt?
Der Familienbonus Plus wird nicht automatisch berücksichtigt. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Während des Jahres über den Arbeitgeber: Das Formular E30 wird beim Arbeitgeber abgegeben. Der Betrag wird anschließend in der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt.
- Nachträglich über die Steuererklärung: Der Familienbonus Plus wird in der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung über die Beilage L1k beantragt.
Wichtig bei einer späteren Steuererklärung
Wenn eine Steuererklärung abgegeben wird, muss der Familienbonus Plus darin erneut beantragt werden – auch wenn ihn der Arbeitgeber bereits während des Jahres berücksichtigt hat. Wird er nicht wieder eingetragen, kann das Finanzamt eine Rückzahlung verlangen.
Für die Arbeitnehmerveranlagung stehen fünf Jahre zur Verfügung. Die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2021 kann noch bis Ende Dezember 2026 eingereicht werden.
Was ist der Kindermehrbetrag?
Der Kindermehrbetrag kommt unter bestimmten Voraussetzungen für Personen mit niedrigem Einkommen infrage, die wenig oder gar keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlen. Er wird als negative Steuer berücksichtigt.
Die Höhe entspricht der Differenz zwischen der berechneten Einkommensteuer vor Abzug der Absetzbeträge und 700 Euro pro Kind.
Ein eigener Antrag auf den Kindermehrbetrag ist nicht erforderlich. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird er im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt, sofern bestätigt wird, dass kein Ausschlussgrund vorliegt.
Der maximale Betrag kann sich von Steuerjahr zu Steuerjahr ändern. Seit der Einführung wurde er mehrfach erhöht; auch die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Steuerjahr. Für das jeweilige Jahr gelten daher die entsprechenden Detailregelungen.
Weitere familienbezogene Absetzbeträge 2026
Neben dem Familienbonus Plus können weitere Leistungen und Absetzbeträge zustehen. Der Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe monatlich automatisch ausgezahlt – auch wenn keine oder nur sehr wenig Steuer bezahlt wird.
- Kinderabsetzbetrag: 70,90 Euro monatlich pro Kind
- Alleinverdiener- beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrag bei einem Kind: 612 Euro jährlich
- Alleinverdiener- beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrag bei zwei Kindern: 828 Euro jährlich
- Alleinverdiener- beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrag bei drei Kindern: 1.101 Euro jährlich
- Unterhaltsabsetzbetrag bei einem Kind: 38 Euro monatlich
Häufige Fragen
Bekomme ich Geld, wenn ich keine Steuer zahle?
Aus dem Familienbonus Plus grundsätzlich nicht, weil dieser die Steuer höchstens auf null reduziert. Bei niedrigem Einkommen kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen der Kindermehrbetrag zustehen.
Wie lange gilt der Familienbonus Plus für ein volljähriges Kind?
Für ein volljähriges Kind kann der Familienbonus Plus weiterhin zustehen, solange Familienbeihilfe bezogen wird. In diesem Fall beträgt der Höchstbetrag 700 Euro jährlich.
Was muss ich tun, wenn der Arbeitgeber den Bonus bereits berücksichtigt hat?
Bei einer späteren Steuererklärung muss der Familienbonus Plus nochmals in der Erklärung beantragt werden. Andernfalls kann eine Rückzahlungspflicht entstehen.
Praktische Schritte
- Prüfen Sie, ob für das Kind Familienbeihilfe zusteht und in welchem Altersabschnitt sich das Kind befindet.
- Klären Sie mit dem anderen Elternteil, ob eine Person den gesamten Betrag oder beide jeweils 50 Prozent beantragen.
- Für eine laufende Berücksichtigung geben Sie das Formular E30 beim Arbeitgeber ab.
- Wenn Sie eine Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung einreichen, tragen Sie den Familienbonus Plus erneut in der Beilage L1k ein.
- Prüfen Sie bei niedrigem Einkommen, ob die Voraussetzungen für den Kindermehrbetrag erfüllt sind, und bestätigen Sie das Fehlen eines Ausschlussgrundes in der Arbeitnehmerveranlagung.
- Bewahren Sie die erforderlichen Nachweise zur Familienbeihilfe und zur Unterhaltszahlung auf, insbesondere bei getrennt lebenden Eltern.
Die Angaben beziehen sich auf die für 2026 genannten Beträge und Regelungen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Informationen des Finanzamts beziehungsweise von oesterreich.gv.at.