Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich 2026: keine Steuer, aber wichtige Ausnahmen

Aktualisiert: 2026-10-26
Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich 2026: keine Steuer, aber wichtige Ausnahmen

Wer in Österreich erbt oder eine Schenkung erhält, beginnt mit einer guten Nachricht: Im Jahr 2026 gibt es keine eigene Erbschaftssteuer (Erbschaftssteuer) und keine Schenkungssteuer (Schenkungssteuer). Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Übertragung ohne weitere Verpflichtungen bleibt. Besonders bei Immobilien kann Steuer anfallen, und bestimmte Schenkungen müssen gemeldet werden.

Gibt es 2026 eine Erbschaftssteuer in Österreich?

Nein. Nach dem Stand vom 1. Januar 2026 entsteht in Österreich weder bei einer Erbschaft noch bei einer Schenkung eine eigene Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Wer beispielsweise Geld oder andere Vermögenswerte erbt, muss dafür grundsätzlich keine Steuer unter dem Titel Erbschaftssteuer zahlen. Dasselbe gilt für eine Schenkung, sofern keine andere Steuer oder Meldepflicht greift.

Da sich gesetzliche Regelungen ändern können, sollte die aktuelle Rechtslage bei größeren Vermögensübertragungen immer nochmals geprüft werden.

Die wichtigste Ausnahme: Immobilien

Bei Grundstücken, Häusern, Wohnungen und anderen Immobilien gelten besondere Regeln. Wird eine Immobilie durch Erbschaft oder unentgeltliche Übertragung, also durch eine Schenkung, erworben, kann Grunderwerbsteuer anfallen.

Eine geerbte oder geschenkte Wohnung ist daher nicht automatisch steuerfrei. Die Grunderwerbsteuer ist keine versteckte Erbschafts- oder Schenkungssteuer, sondern eine eigene Steuer, die an den Erwerb der Immobilie anknüpft.

Anzeigepflicht bei bestimmten Schenkungen

Auch wenn keine Schenkungssteuer zu zahlen ist, kann eine Schenkung meldepflichtig sein. Diese Verpflichtung wird als Anzeigepflicht oder Meldepflicht bei gewissen Schenkungen bezeichnet.

Die Anzeigepflicht gilt nicht für jede Schenkung. Welche Übertragungen betroffen sind, welche Fristen gelten und wie die Meldung erfolgt, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Die rechtliche Grundlage findet sich in der Bundesabgabenordnung (BAO), insbesondere in den §§ 120, 121 und 121a.

Wichtig ist daher: Steuerfreiheit bedeutet nicht automatisch, dass keine Meldung erforderlich ist.

Warum eine Immobilienübertragung zu Lebzeiten sinnvoll sein kann

Bei Immobilien kann eine vorausschauende Übergabe zu Lebzeiten in vielen Fällen günstiger sein. Das ist jedoch keine pauschale Regel für jede Familie und jede Vermögenssituation.

Ob eine Schenkung, eine andere Übertragungsform oder eine Regelung im Erbfall sinnvoller ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Vor einer solchen Entscheidung kann eine Beratung durch eine fachkundige Person, zum Beispiel einen Notar, sinnvoll sein.

Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Erbschaften und Schenkungen

Diese Begriffe betreffen vor allem das Erbrecht. Sie können aber auch für die steuerliche Beurteilung einer Vermögensübertragung relevant sein.

Häufige Fragen

Muss ich auf geerbtes Geld Steuer zahlen?

Eine Erbschaftssteuer gibt es 2026 in Österreich nicht. Bei geerbten Immobilien kann jedoch Grunderwerbsteuer anfallen.

Fällt bei der Schenkung einer Wohnung Steuer an?

Eine Schenkungssteuer gibt es nicht. Bei der unentgeltlichen Übertragung einer Immobilie kann aber Grunderwerbsteuer anfallen.

Muss jede Schenkung gemeldet werden?

Nein. Eine Anzeigepflicht besteht nur bei bestimmten Schenkungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen.

Wo sind die Regeln zur Anzeigepflicht festgelegt?

Die rechtliche Grundlage bilden insbesondere die §§ 120, 121 und 121a der Bundesabgabenordnung (BAO).

Praktische Schritte

  1. Prüfe zuerst, ob die Übertragung eine Immobilie betrifft.
  2. Unterscheide zwischen der nicht bestehenden Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer und einer möglichen Grunderwerbsteuer.
  3. Ermittle, ob es sich um eine Schenkung handelt, für die eine Anzeigepflicht besteht.
  4. Bei einer Immobilie oder einer größeren Vermögensübertragung solltest du die konkrete Situation vorab mit einem Notar oder einer anderen fachkundigen Person klären.
  5. Prüfe die aktuelle Rechtslage, da sich steuerliche Vorschriften ändern können.

Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Weitere Informationen bietet oesterreich.gv.at.

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