Alten- und Pflegeheim in Österreich: Kosten, Finanzierung und Taschengeld 2026

Wenn mobile soziale Dienste die Betreuung zu Hause nicht mehr ausreichend abdecken können, kommt ein Alten- und Pflegeheim (Alten- und Pflegeheim) als Möglichkeit infrage. Dieser Überblick zeigt, wie die Aufnahme funktioniert, wer die Kosten bezahlt und wie viel Geld Bewohnerinnen und Bewohner 2026 behalten.
Wann kommt ein Alten- und Pflegeheim infrage?
Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, auf Betreuung oder Pflege angewiesen zu sein. Solange es möglich ist, wird die Versorgung häufig durch mobile soziale Dienste zu Hause organisiert. Wenn diese Unterstützung den Pflegebedarf nicht mehr abdecken kann, ist der Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim eine mögliche Lösung.
Für die Aufnahme gilt das Prinzip der Freiwilligkeit: Niemand darf ohne ausdrückliche Zustimmung in ein Heim aufgenommen werden.
Wie funktioniert die Aufnahme?
Je nach Träger muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- persönliche Dokumente,
- Nachweise über die Pflegebedürftigkeit, zum Beispiel ärztliche Bestätigungen,
- Unterlagen zur finanziellen Situation.
Es ist sinnvoll, sich frühzeitig bei der Heimverwaltung über die notwendigen Schritte zu informieren. Ein Musterheimvertrag (Musterheimvertrag) kann ebenfalls heruntergeladen werden.
Wie viel kostet ein Alten- und Pflegeheim?
Es gibt keinen österreichweit einheitlichen Preis. Die Kosten hängen insbesondere davon ab,
- in welchem Bundesland sich das Heim befindet und
- ob es öffentlich beziehungsweise gemeinschaftlich oder privat geführt wird.
In vielen Heimen setzt sich das Entgelt aus einem Grundbetrag und einem Zuschlag zusammen. Der Zuschlag richtet sich nach dem Pflegebedarf und ist meist an die Höhe des Pflegegeldes beziehungsweise an die Pflegegeldstufe gekoppelt. Da die konkreten Beträge unterschiedlich sind, sollten die Kosten direkt beim jeweiligen Heim erfragt werden.
Wer bezahlt die Heimkosten?
Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich schrittweise:
- Zuerst werden die eigenen Einkünfte der Bewohnerin oder des Bewohners herangezogen. Dazu zählen Pflegegeld, Pension oder Rente, eine sonstige laufende Leistung sowie weitere Einkünfte.
- Wenn diese Mittel nicht ausreichen, kann die Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung die Differenz übernehmen. Dafür gelten die jeweiligen Voraussetzungen des Sozialhilfeausführungsgesetzes des Bundeslandes.
Wie viel Taschengeld bleibt?
Wenn die Sozialhilfe ebenfalls zur Finanzierung beiträgt, bleibt der Bewohnerin oder dem Bewohner monatlich ein Taschengeld:
- Pension einschließlich Sonderzahlungen: 20 Prozent bleiben erhalten.
- Pflegegeld: 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3 bleiben erhalten.
Kein Zugriff auf das Vermögen: das Verbot des Pflegeregresses
Seit dem 1. Jänner 2018 ist es im Rahmen der Sozialhilfe verboten, zur Deckung von Pflegekosten auf das Vermögen zurückzugreifen. Das Verbot des Pflegeregresses betrifft:
- die im Pflegeheim lebende Person,
- ihre Angehörigen,
- ihre Erbinnen und Erben sowie
- Personen, die von ihr ein Geschenk erhalten haben.
Die Regelung ist im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankert und gilt in ganz Österreich. Seit dem 1. Jänner 2018 dürfen entsprechende Ersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Laufende Verfahren mussten beendet werden; entgegenstehende landesrechtliche Regelungen verloren ihre Gültigkeit.
Vorübergehende Unterbringung
Ein Alten- oder Pflegeheim muss nicht immer eine dauerhafte Lösung sein. Es gibt drei vorübergehende Formen:
- Übergangspflege: für die Zeit der Pflegebedürftigkeit, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt und während der Rehabilitation.
- Kurzzeitpflege: wenn eine pflegende Angehörige oder ein pflegender Angehöriger die Betreuung vorübergehend etwa aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht übernehmen kann.
- Urlaubspflege: zur Entlastung pflegender Angehöriger während ihres Urlaubs.
Bei einer vorübergehenden Unterbringung sollte die bisherige Wohnung nach Möglichkeit zunächst nicht aufgegeben werden.
Wie lässt sich ein gutes Heim auswählen?
Das Nationales Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegeheime (NQZ) kann an Heime verliehen werden, die sich regelmäßig um eine möglichst hohe Lebensqualität ihrer Bewohnerinnen und Bewohner bemühen. Voraussetzung sind unter anderem ein eingeführtes Qualitätsmanagementsystem und eine Selbsteinschätzung.
Die Publikation „Wohnen im Altenheim“ kann gegen Kostenersatz bestellt werden. Sie enthält Kriterien für die Auswahl eines Heims und informiert über Kosten sowie die Rechte von Bewohnerinnen, Bewohnern und Angehörigen.
Häufige Fragen
Muss jemand in ein Alten- oder Pflegeheim ziehen?
Nein. Die Aufnahme ist freiwillig und nur mit ausdrücklicher Zustimmung möglich.
Müssen Kinder für die Heimkosten ihrer Eltern bezahlen?
Im Rahmen der Sozialhilfe darf seit dem 1. Jänner 2018 nicht mehr auf das Vermögen von Angehörigen zurückgegriffen werden, um Pflegekosten zu decken.
Wie viel Geld bleibt bei einer Finanzierung durch die Sozialhilfe?
Monatlich bleiben 20 Prozent der Pension einschließlich Sonderzahlungen sowie 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3 als Taschengeld.
Kostet ein Alten- und Pflegeheim überall gleich viel?
Nein. Der Preis hängt vom Bundesland und davon ab, ob das Heim öffentlich oder privat geführt wird.
Praktische Schritte
- Prüfen Sie, ob mobile soziale Dienste die notwendige Betreuung zu Hause noch abdecken können.
- Kontaktieren Sie rechtzeitig die Heimverwaltung und fragen Sie nach freien Plätzen, Aufnahmebedingungen und dem Musterheimvertrag.
- Bereiten Sie persönliche Dokumente, medizinische Nachweise und Unterlagen zur finanziellen Situation vor.
- Lassen Sie sich die genaue Kostenaufstellung einschließlich Grundbetrag und pflegeabhängigem Zuschlag geben.
- Erkundigen Sie sich beim zuständigen Sozialhilfeträger des Bundeslandes, ob Sozialhilfe oder Mindestsicherung die ungedeckten Kosten übernehmen kann.
- Besprechen Sie bei einer vorübergehenden Unterbringung, ob die bisherige Wohnung zunächst behalten werden sollte.
Dieser Artikel beruht auf öffentlich verfügbaren Informationen und stellt keine Rechts-, Sozial- oder Gesundheitsberatung dar. Für eine individuelle Auskunft wenden Sie sich an die zuständige Behörde, die Heimverwaltung oder eine fachkundige Beratungsstelle.
Quelle: oesterreich.gv.at