Lehre in Österreich: So funktioniert die duale Berufsausbildung 2026

Die Lehre ist einer der wichtigsten Wege zu einem anerkannten Beruf in Österreich. Lehrlinge arbeiten in einem Lehrbetrieb, besuchen eine Berufsschule, erhalten ein Lehrlingseinkommen und sind während der Ausbildung sozialversichert. Am Ende steht die Lehrabschlussprüfung (Lehrabschlussprüfung, LAP).
Das Wichtigste zur Lehre
- Etwa 80 Prozent der Ausbildung finden im Lehrbetrieb und etwa 20 Prozent in der Berufsschule (Berufsschule) statt.
- Je nach Lehrberuf dauert die Lehre zwei bis vier Jahre. Der Lehrvertrag gilt für diese Ausbildungszeit.
- Die Höhe des Lehrlingseinkommens wird meistens im Kollektivvertrag festgelegt und steigt in der Regel mit jedem Lehrjahr.
- Bei der ersten Lehrabschlussprüfung trägt grundsätzlich der Lehrbetrieb die Prüfungsgebühr. Der zweite und dritte Prüfungsantritt ist kostenlos.
- Parallel zur Lehre kann mit Lehre mit Matura kostenlos die Berufsreifeprüfung absolviert werden.
Was ist das duale System und wer kann eine Lehre beginnen?
Das duale System (duales System) verbindet zwei Ausbildungsorte: den Lehrbetrieb und die Berufsschule. In manchen Branchen gibt es zusätzlich einen dritten Ausbildungsort, etwa Bauakademien im Baugewerbe. Der Berufsschulunterricht zählt als Arbeitszeit. Auch während dieser Zeit wird das reguläre Lehrlingseinkommen bezahlt.
Eine Lehre kann beginnen, wer die neunjährige Schulpflicht erfolgreich abgeschlossen hat. Die Schulpflicht endet am letzten Tag des neunten Schuljahres, also am Tag vor Beginn der Sommerferien.
Der Berufsschulunterricht kann unterschiedlich organisiert sein:
- ganzjährig, mit mindestens einem ganzen oder zwei halben Tagen pro Woche,
- lehrgangsmäßig, meist mit einem zusammenhängenden Lehrgang von etwa zehn Wochen,
- saisonmäßig.
Lehrbetrieb und Lehrvertrag
Freie Lehrstellen können über Online-Stellenbörsen, Zeitungsanzeigen, persönliche Kontakte sowie in den Berufsberatungsstellen des AMS, der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer gefunden werden. Bewerbungen sind bereits vor dem Ende der Schulpflicht möglich. Allerdings darf nicht jeder Betrieb Lehrlinge ausbilden.
Der Lehrvertrag wird schriftlich zwischen dem Lehrling und dem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen. Bei Personen unter 18 Jahren muss auch ein Elternteil oder eine gesetzliche Vertretung unterschreiben. Für den Lehrling entstehen dabei keine Kosten.
In der Regel werden das Zeugnis des letzten Schuljahres und Nachweise über bisherige Ausbildungen benötigt. Personen, die keine EWR-Staatsangehörigkeit besitzen, brauchen außerdem eine Beschäftigungsbewilligung. Der Betrieb meldet den Lehrling bei der Lehrlingsstelle der WKO, bei der Berufsschule und bei der Sozialversicherung an.
Probezeit
Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit können beide Seiten den Lehrvertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich auflösen.
Wie hoch ist das Lehrlingseinkommen?
Das Lehrlingseinkommen wird monatlich bezahlt. Die Höhe hängt vom Lehrberuf ab und ist meistens im Kollektivvertrag geregelt. In jedem weiteren Lehrjahr ist das Einkommen üblicherweise höher als im vorherigen. Zusätzlich stehen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zu.
Lehrlinge sind unfall-, kranken- und arbeitslosenversichert. Die Lehrzeit wird außerdem für die Pension berücksichtigt. Weil das Einkommen niedriger als jenes von Fachkräften ist, fällt meist keine oder nur eine geringe Einkommensteuer an. Lehrlinge im gleichen Lehrjahr dürfen unabhängig vom Geschlecht nicht unterschiedlich bezahlt werden.
Zusätzlich zum Lehrlingseinkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen des Bundes und der Länder beantragt werden, zum Beispiel:
- Lehrlingsfreifahrt,
- Fahrtenbeihilfe bei einem Arbeitsweg von mindestens zwei Kilometern,
- Familienbeihilfe, die auch für volljährige Personen unter 24 Jahren möglich ist.
Arbeitszeit, Pausen und Urlaub
Für Lehrlinge unter 18 Jahren gelten besondere Schutzbestimmungen:
- Tägliche Arbeitszeit: höchstens 8 Stunden
- Wöchentliche Arbeitszeit: höchstens 40 Stunden, einschließlich Berufsschule
- Nachtarbeit: zwischen 20 und 6 Uhr grundsätzlich verboten
- Pause: nach 4,5 Stunden mindestens 30 Minuten
- Nachtruhe: mindestens 12 Stunden durchgehend
- Überstunden: unter 16 Jahren verboten, zwischen 16 und 18 Jahren nur ausnahmsweise
Es gibt Ausnahmen: Im Gastgewerbe dürfen Personen ab 16 Jahren bis 23 Uhr arbeiten. In Bäckereien ist Arbeit für Personen ab 15 Jahren ab 4 Uhr möglich. Wenn Überstunden trotzdem anfallen, stehen ein Zuschlag von 50 Prozent oder Zeitausgleich zu.
Der jährliche Urlaub beträgt 25 Arbeitstage. Bei einer Arbeitswoche von Montag bis Samstag sind es 30 Arbeitstage. Lehrlinge unter 18 Jahren haben zwischen dem 15. Juni und dem 15. September Anspruch auf mindestens zwei Wochen Urlaub.
Die Lehrabschlussprüfung (LAP)
Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Der theoretische Teil entfällt, wenn die Berufsschule bereits erfolgreich abgeschlossen wurde.
Der praktische Teil besteht üblicherweise aus einer Prüfungsarbeit und einem Fachgespräch. In kaufmännischen Lehrberufen gibt es einen mündlichen und einen schriftlichen Geschäftsfall.
- Anmeldung: frühestens sechs Monate vor dem Ende der Lehrzeit
- Anmeldestelle: Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer im jeweiligen Bundesland
- Prüfungsgebühr: 137 Euro, Stand 2025; beim ersten Antritt bezahlt sie der Lehrbetrieb
- Wiederholung: beliebig oft möglich; der zweite und dritte Antritt ist kostenlos
- Verständigung über den Termin: spätestens drei Wochen vor der Prüfung
Solange das Lehrverhältnis besteht, muss der Lehrbetrieb die erforderlichen Materialien und Werkzeuge bereitstellen.
Was kommt nach der Lehre?
Nach einer erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung oder nach dem Ende der Lehrzeit muss der Betrieb den ausgebildeten Lehrling grundsätzlich noch drei Monate weiterbeschäftigen. Diese Frist wird Behaltefrist genannt. Wenn die Person höchstens die Hälfte der Lehrzeit im Betrieb absolviert hat, beträgt die Frist 1,5 Monate.
Lehre mit Matura
Nach der Lehre ist die Lehre mit Matura eine weitere Möglichkeit. Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen und berechtigt zum Besuch jedes Universitätsstudiums. Für Lehrlinge sind Vorbereitung und Prüfungen kostenlos. Die vollständige Berufsreifeprüfung kann frühestens mit 19 Jahren abgelegt werden.
Meisterprüfung
Ab dem 18. Geburtstag ist außerdem die Meisterprüfung möglich.
Häufige Fragen
Kann man die Lehrabschlussprüfung auch als Erwachsene oder Erwachsener ablegen?
Ja. Ab 18 Jahren ist eine Anmeldung mit ausreichender Berufspraxis oder entsprechenden Kursen im Rahmen einer außerordentlichen Zulassung bei der Wirtschaftskammer möglich. In diesem Fall muss die kandidierende Person die Prüfungsgebühr selbst bezahlen.
Was passiert, wenn kein Lehrbetrieb gefunden wird?
Jugendliche, die keinen Lehrbetrieb finden, können eine überbetriebliche Lehrausbildung beginnen. Anstelle eines Lehrlingseinkommens erhalten sie eine Ausbildungsbeihilfe.
Kann eine frühere Ausbildung angerechnet werden?
Ja, bei verwandten Lehrberufen kann eine Anrechnung mit Zustimmung des Betriebs vereinbart werden. Nach Abschluss einer mittleren oder höheren Schule beziehungsweise nach mindestens drei Jahren Lehre kann eine weitere dreijährige Lehre um ein Jahr verkürzt werden.
Wie kann der Lehrvertrag aufgelöst werden?
Nach der Probezeit ist eine Auflösung schriftlich und mit Begründung, im gegenseitigen Einvernehmen mit Bestätigung der Arbeiterkammer oder am Ende des ersten beziehungsweise zweiten Lehrjahres durch eine außerordentliche Auflösung möglich. Die Auflösung muss innerhalb von drei Wochen der Lehrlingsstelle gemeldet werden.
Praktische Schritte zum Start einer Lehre
- Prüfen, ob die neunjährige Schulpflicht abgeschlossen ist.
- Passende Lehrberufe auswählen und die Zugangsvoraussetzungen prüfen.
- Lehrstellen über Online-Stellenbörsen, Betriebe, das AMS, die Wirtschaftskammer oder die Arbeiterkammer suchen.
- Bewerbungsunterlagen, das letzte Schulzeugnis und Nachweise über frühere Ausbildungen vorbereiten.
- Vor der Unterschrift die Dauer, das Lehrlingseinkommen, die Berufsschulform und die Kündigungsbedingungen im Lehrvertrag prüfen.
- Nach Vertragsabschluss darauf achten, dass die Anmeldung bei der Lehrlingsstelle der WKO, der Berufsschule und der Sozialversicherung erfolgt.
- Frühzeitig klären, ob Lehrlingsfreifahrt, Fahrtenbeihilfe oder Familienbeihilfe beantragt werden können.
- Die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung frühestens sechs Monate vor dem Ende der Lehrzeit bei der zuständigen Lehrlingsstelle einreichen.
Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Bei Fragen zum Lehrvertrag, zur Arbeitszeit oder zu einer Auflösung können die Arbeiterkammer, die Wirtschaftskammer oder eine fachkundige Rechtsberatung weiterhelfen.
Quelle: oesterreich.gv.at