Heiraten in Österreich: Das ist 2026 wichtig

Wer in Österreich heiraten möchte, sollte die rechtlichen Voraussetzungen und die nötigen Behördengänge frühzeitig klären. Die österreichischen Regeln gelten für alle Eheschließungen in Österreich – unabhängig von der Staatsangehörigkeit der beiden Partner.
Kurz zusammengefasst:
- Rechtlich gültig ist nur die Eheschließung vor dem Standesamt; eine kirchliche Trauung allein genügt nicht.
- Eine Eheschließung ist grundsätzlich ab 18 Jahren möglich. Eine Vertretung durch eine andere Person ist nicht erlaubt.
- Das Protokoll über die Ermittlung der Ehefähigkeit, meist Aufgebot genannt, ist höchstens sechs Monate gültig.
- Es sind null, ein oder zwei Trauzeugen möglich.
- Der gesetzliche Güterstand ist grundsätzlich die Gütertrennung.
Wer kann in Österreich heiraten?
Grundsätzlich kann heiraten, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und entscheidungsfähig ist. Entscheidungsfähig bedeutet, dass die betreffende Person versteht, was eine Ehe bedeutet.
Die Eheschließung ist höchstpersönlich. Beide Partner müssen daher selbst anwesend sein und ihre Zustimmung erklären. Seit dem 1. Jänner 2019 können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten.
Eine Eheschließung ist nicht möglich, wenn ein Eheverbot vorliegt. Dazu zählen:
- Verwandtschaft in gerader Linie oder bis zum vierten Grad in der Seitenlinie, zum Beispiel zwischen Cousin und Cousine,
- ein bestehendes Adoptivverhältnis,
- eine bereits bestehende Ehe beziehungsweise Doppelehe.
Eine unter Zwang geschlossene Ehe ist eine Straftat.
Wie läuft die standesamtliche Trauung ab?
Die Anmeldung kann bei jedem Standesamt erfolgen. Dort wird die Ehefähigkeit geprüft und das entsprechende Protokoll erstellt, das allgemein als Aufgebot bezeichnet wird. Die Trauung selbst kann anschließend auch bei einem anderen Standesamt stattfinden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Trauung außerhalb des Standesamts möglich. Der Ort muss dafür der Bedeutung der Eheschließung angemessen sein.
Bei der Zeremonie fragt der Standesbeamte oder die Standesbeamtin beide Partner einzeln, ob sie miteinander die Ehe eingehen wollen. Nach der bejahenden Antwort wird erklärt, dass sie gesetzlich verheiratet sind. Beide müssen gleichzeitig persönlich anwesend sein.
Das Aufgebot ist höchstens sechs Monate gültig. Deshalb sollte der Termin rechtzeitig vereinbart werden.
Trauzeugen: Wie viele sind erforderlich?
Eine standesamtliche Trauung ist ohne Trauzeugen möglich. Es können aber auch ein oder zwei Trauzeugen teilnehmen.
- Anzahl: 0, 1 oder 2 Trauzeugen
- Alter: mindestens 18 Jahre
- Ausweis: offizieller Lichtbildausweis
- Sprache: Die Trauzeugen müssen die Sprache der Zeremonie verstehen; andernfalls ist eine Übersetzung durch einen Dolmetscher erforderlich.
Das Brautpaar und die Trauzeugen müssen am Tag der Eheschließung einen Lichtbildausweis vorlegen.
Was gilt für eine kirchliche Trauung?
Eine kirchliche Trauung hat in Österreich keine staatliche Rechtswirkung und ersetzt daher nicht die standesamtliche Eheschließung.
Katholische Trauung
Die Anmeldung sollte möglichst mindestens drei Monate vorher bei der Wohnsitzpfarre erfolgen. Außerdem ist eine Ehevorbereitung vorgesehen. Bei der Trauung sind zwei volljährige Trauzeugen erforderlich.
Evangelische Trauung
Ein erstes Gespräch sollte idealerweise etwa sechs Monate vor dem gewünschten Termin stattfinden. Die standesamtliche Heiratsurkunde ist erforderlich. Trauzeugen sind nicht verpflichtend.
Islamische Trauung
Die islamische Trauung wird von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich durchgeführt. Grundsätzlich muss vorher eine standesamtliche Eheschließung erfolgt sein.
Bei einer Ehe zwischen einer katholischen und einer evangelischen Person kann eine gemeinsame Feier unter Mitwirkung beider Geistlicher möglich sein.
Namenswahl und Änderungen nach der Eheschließung
Bei der Eheschließung können die Partner einen gemeinsamen Familiennamen wählen, einen Doppelnamen führen oder ihre bisherigen Namen behalten.
Wenn sich der Name ändert, trägt das Standesamt die Änderung direkt im zentralen Melderegister ein. Eine gesonderte Änderung des Meldezettels ist deshalb nicht erforderlich. Bei anderen Stellen muss die Änderung jedoch selbst gemeldet werden.
- AMS: Wenn Leistungen bezogen werden, unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche.
- Gewerbebehörde beziehungsweise GISA: innerhalb von vier Wochen.
- Finanzamt: bei Selbstständigen innerhalb eines Monats.
- Grundbuch: Für den Antrag fällt eine Eingabengebühr von 85 Euro an.
- Krankenversicherung: Die Änderung ist kostenlos; eine neue e-card wird automatisch ausgestellt.
Bei Arbeitnehmern meldet der Arbeitgeber die Änderung an die Sozialversicherung. Wer Familienbeihilfe bezieht, muss die Namensänderung dem Finanzamt unverzüglich mitteilen.
Wer kurz nach der Hochzeit ins Ausland reisen möchte, benötigt bei einer Namensänderung einen neuen Reisepass. Die Ausstellung sollte daher rechtzeitig eingeplant werden.
Welche rechtlichen Folgen hat die Ehe?
Eheleute haben unter anderem Pflichten in Bezug auf die gemeinsame Wohnung, eheliche Treue, einen anständigen Umgang sowie gegenseitige Hilfe. Haushalt, Kindererziehung und Erwerbsarbeit sollen im gegenseitigen Einvernehmen und ausgewogen aufgeteilt werden.
Der gesetzliche Güterstand ist die Gütertrennung. Jede Person behält grundsätzlich das Vermögen, das sie vor und während der Ehe erworben hat, und haftet grundsätzlich nur für die eigenen Schulden. Im Fall einer Scheidung werden gemeinsam genutztes Vermögen und gemeinsame Ersparnisse aufgeteilt.
Mit einem Ehevertrag kann von diesen Regelungen abgewichen werden. Ein Ehevertrag ist vor oder während der Ehe möglich.
Häufige Fragen
Reicht eine kirchliche Trauung aus?
Nein. In Österreich ist nur die Eheschließung vor dem Standesamt rechtlich gültig.
Müssen Trauzeugen anwesend sein?
Nein. Die Eheschließung ist ohne Trauzeugen möglich. Alternativ können ein oder zwei Trauzeugen teilnehmen.
Wie lange ist das Aufgebot gültig?
Das Protokoll über die Ermittlung der Ehefähigkeit ist höchstens sechs Monate gültig.
Ändert sich der Familienname eines gemeinsamen Kindes automatisch?
Nein. Der Familienname des Kindes ändert sich durch die Eheschließung nicht automatisch. Der Name kann beim Standesamt neu bestimmt werden. Wenn dies nicht geschieht, bleibt der bisherige Name bestehen.
Praktische Schritte vor und nach der Hochzeit
- Beim gewünschten Standesamt einen Termin für die Prüfung der Ehefähigkeit vereinbaren.
- Das Aufgebot rechtzeitig erstellen lassen und beachten, dass es höchstens sechs Monate gültig ist.
- Den Ort der Trauung und gegebenenfalls Trauzeugen festlegen.
- Bei einer kirchlichen oder islamischen Feier zusätzlich frühzeitig die jeweilige Religionsgemeinschaft kontaktieren.
- Die gewünschte Namensführung vor der Eheschließung klären.
- Nach einer Namensänderung AMS, GISA, Finanzamt, Krankenversicherung und gegebenenfalls das Grundbuch informieren.
- Bei einer geplanten Auslandsreise prüfen, ob ein neuer Reisepass benötigt wird.
Die Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, insbesondere oesterreich.gv.at, und stellen keine Rechtsberatung dar. Bei individuellen Fragen kann eine Beratung durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine andere zuständige Fachstelle sinnvoll sein.