Rechte von Minderjährigen in Österreich: Ausgehzeiten, Alkohol, Rauchen und Reisen

Wer Jugendliche in Österreich begleitet oder betreut, stellt sich oft dieselben Fragen: Wie lange darf ein Kind abends unterwegs sein, ab welchem Alter sind Bier und Wein erlaubt und kann ein Jugendlicher allein in einem Hotel übernachten? Die Antworten hängen teilweise davon ab, in welchem Bundesland sich die minderjährige Person gerade aufhält.
Warum gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regeln?
In Österreich gibt es kein einheitliches bundesweites Jugendschutzgesetz. Jedes Bundesland hat ein eigenes Jugendgesetz oder Jugendschutzgesetz. Entscheidend ist nicht der Wohnort, sondern der Ort, an dem sich die minderjährige Person gerade aufhält. Für einen Jugendlichen aus Wien gelten bei einem Aufenthalt in Tirol daher die Tiroler Vorschriften.
Die Bundesländer haben ihre Regeln zu Ausgehzeiten, Alkohol und Tabak Anfang 2019 weitgehend aufeinander abgestimmt.
Ausgehzeiten: Wie lange dürfen Jugendliche unterwegs sein?
Die gesetzlichen Ausgehzeiten sind keine automatische Berechtigung, die gesamte Zeit auszunutzen. Eltern können eine kürzere Zeit festlegen. Die Zustimmung der Eltern ist grundsätzlich erforderlich.
- Wien, Niederösterreich, Burgenland, Kärnten, Steiermark und Vorarlberg: unter 14 Jahren von 5 bis 23 Uhr, zwischen 14 und 16 Jahren von 5 bis 1 Uhr, ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung.
- Oberösterreich: unter 14 Jahren von 5 bis 22 Uhr, zwischen 14 und 16 Jahren von 5 bis 24 Uhr, ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung.
- Tirol: an öffentlichen Orten unter 14 Jahren von 5 bis 23 Uhr, zwischen 14 und 16 Jahren von 5 bis 1 Uhr, ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung.
- Salzburg: unter 12 Jahren von 5 bis 21 Uhr, zwischen 12 und 14 Jahren von 5 bis 23 Uhr, zwischen 14 und 16 Jahren von 5 bis 1 Uhr, ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung.
Wichtige Ausnahmen
- In Wien, Niederösterreich und Burgenland darf die Zeitgrenze mit einer Begleitperson oder aus einem wichtigen Grund, etwa wegen des Heimwegs, überschritten werden.
- In Salzburg dürfen unter 16-Jährige ein Lokal nur mit einer Aufsichtsperson besuchen.
- In Oberösterreich muss eine von den Eltern beauftragte erwachsene Begleitperson grundsätzlich eine schriftliche Zustimmung der Eltern bei sich haben.
- In der Steiermark gilt die Zeitbegrenzung nicht für einen Bereich, der von der elterlichen Wohnung aus beaufsichtigt werden kann. Sie gilt auch nicht für Jugendliche, die vor 5 Uhr zur Arbeit oder Ausbildung aufbrechen müssen, etwa als Bäckerlehrling.
Es ist sinnvoll, dass Jugendliche immer einen Lichtbildausweis dabeihaben, um ihr Alter nachweisen zu können.
Alkohol: Was ist ab welchem Alter erlaubt?
Unter 16 Jahren sind Kauf, Besitz und Konsum von Alkohol verboten. Zwischen 16 und 18 Jahren sind Bier und Wein erlaubt. Spirituosen, Getränke mit gebranntem Alkohol, Mischgetränke und Alkopops bleiben bis zum 18. Geburtstag verboten.
- Wien, Niederösterreich und Burgenland: Das Verbot bezieht sich auf den öffentlichen Bereich; in Wien gilt es auch bei öffentlichen Veranstaltungen.
- Kärnten: Auch ab 16 Jahren darf nur so viel Alkohol konsumiert werden, dass der Blutalkoholgehalt unter 0,5 Promille bleibt.
- Salzburg: Offensichtliche Trunkenheit ist nicht erlaubt.
- Steiermark: Alkohol darf nicht in einem Ausmaß konsumiert werden, das zu einer wesentlichen körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung führt.
- In mehreren Bundesländern fällt auch Trockenalkohol unter die Verbote.
Auch Erwachsene müssen die Regeln beachten: Getränke, die für Jugendliche verboten sind, dürfen ihnen nicht verkauft, überlassen oder angeboten werden.
Tabak, E-Zigaretten, Shisha und Nikotinbeutel
Unter 18 Jahren sind Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten, Shishas und E-Shishas sowie deren Nachfüllungen in allen Bundesländern verboten. Das gilt auch für tabakfreie Nikotinbeutel. In Wien ist außerdem der Konsum von Alkohol und Tabakerzeugnissen in Schulen verboten.
Welche Orte dürfen Minderjährige nicht besuchen?
Der Aufenthalt in Nachtlokalen, Bars und Räumlichkeiten, die der Prostitution dienen, ist für Minderjährige grundsätzlich verboten.
- In den meisten Bundesländern sind Wettbüros, Spielhallen und Branntweinschenken, die ausschließlich gebrannten Alkohol anbieten, unter 18 Jahren verboten.
- Für Spielhallen gilt in einigen Bundesländern ein niedrigeres Mindestalter von 14 Jahren, etwa in Niederösterreich und Wien.
- In der Steiermark gilt für Unterhaltungsspielautomaten ein Mindestalter von 15 Jahren.
Reisen und Übernachten ohne Eltern
Wenn ein Jugendlicher allein reist, sollte er eine Einverständniserklärung der Eltern mitführen. Darin sollten der Name, die Adresse, die Telefonnummer und die Unterschrift der Eltern sowie Angaben dazu enthalten sein, dass die Eltern über den Ort und den Zeitraum der Reise informiert sind. Sicherheitshalber kann auch eine Kopie des Reisepasses eines Elternteils mitgeführt werden.
Allein im Hotel oder auf einem Campingplatz
- Burgenland: ab 16 Jahren.
- Salzburg und Tirol: unter 16 Jahren nur mit Aufsichtsperson; zwischen 14 und 16 Jahren bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen.
- Steiermark: ab 16 Jahren mit Zustimmung der Eltern.
- Niederösterreich: unabhängig vom Alter mit Zustimmung der Eltern.
- Kärnten und Oberösterreich: keine besondere Regelung, aber eine Zustimmung der Eltern ist erforderlich.
- Wien und Vorarlberg: keine ausdrückliche Regelung.
Was passiert bei einem Verstoß?
Die Polizei oder Jugendschutzorgane können eine Organstrafverfügung ausstellen. In der Steiermark beträgt die Strafe für Alkoholkonsum unter 16 Jahren 30 Euro, für eine Überschreitung der Ausgehzeit um höchstens eine Stunde 20 Euro und für das fehlende Mitführen eines Altersnachweises 20 Euro.
Dort kann die Geldstrafe bis zu 300 Euro betragen. Alternativ können eine Beratung oder bis zu 36 Stunden gemeinnützige Arbeit angeordnet werden. Strafrechtlich beginnt die Verantwortlichkeit grundsätzlich ab 14 Jahren. Unter 14-Jährige sind nicht strafmündig.
Häufige Fragen
Darf ein Jugendlicher die gesamte gesetzliche Ausgehzeit ausnutzen?
Nein. Die gesetzlichen Zeiten sind zeitliche Rahmenbedingungen. Eltern können eine kürzere Ausgehzeit festlegen, und ihre Zustimmung ist erforderlich.
Darf ein 16-Jähriger in Österreich Bier trinken?
Ja, ab 16 Jahren sind Bier und Wein erlaubt. Spirituosen und Alkopops bleiben bis 18 Jahren verboten. In einzelnen Bundesländern gelten zusätzlich Einschränkungen bezüglich starker Alkoholisierung.
Welches Landesrecht gilt im Urlaub?
Es gilt immer das Recht des Bundeslandes, in dem sich der Jugendliche gerade aufhält – unabhängig vom Wohnort.
Sind Nikotinbeutel unter 18 Jahren verboten?
Ja. Tabakfreie Nikotinbeutel gehören in allen Bundesländern zu den Produkten, die unter 18 Jahren verboten sind.
Praktische Schritte vor einem Ausflug oder einer Reise
- Prüfen Sie, in welchem Bundesland sich der Jugendliche aufhalten wird.
- Kontrollieren Sie die dort geltenden Ausgehzeiten und besonderen Ausnahmen.
- Geben Sie bei Bedarf eine schriftliche Einverständniserklärung mit Kontaktdaten und Reisedaten mit.
- Stellen Sie sicher, dass ein Lichtbildausweis vorhanden ist.
- Fragen Sie bei Hotel, Campingplatz oder Veranstalter nach den Bedingungen für Minderjährige.
- Beachten Sie, dass die Zustimmung der Eltern immer durch strengere elterliche Regeln eingeschränkt werden kann.
Dieser Überblick wurde anhand von Informationen auf oesterreich.gv.at erstellt und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen sollte fachkundige rechtliche Beratung eingeholt werden.