Kostenlose Zahnspange für Kinder in Österreich (2026)

Aktualisiert: 2026-10-26
Kostenlose Zahnspange für Kinder in Österreich (2026)

In Österreich können Kinder und Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen eine Zahnspange über die soziale Krankenversicherung erhalten. Die Leistung ist nicht automatisch kostenlos: Entscheidend sind das Alter bei Behandlungsbeginn, die Schwere der Zahn- oder Kieferfehlstellung und die behandelnde Praxis.

Wann gibt es eine kostenlose Zahnspange?

Die Gratis-Zahnspange ist eine Leistung der sozialen Krankenversicherung. Seit dem 1. Juli 2015 können darunter sowohl abnehmbare als auch festsitzende Zahnspangen für Kinder und Jugendliche fallen.

Für die Kostenübernahme müssen vor allem zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Alter: Bei Beginn der Behandlung darf das Kind noch nicht 18 Jahre alt sein.
  2. Schweregrad: Es muss eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegen.

Bei einer nur leichten Fehlstellung besteht kein Anspruch auf die Gratis-Zahnspange. Unter Umständen kommt jedoch ein anderer Zuschuss der sozialen Krankenversicherung infrage.

Wie wird der Schweregrad der Fehlstellung bestimmt?

Der Behandlungsbedarf wird anhand des internationalen Index of Orthodontic Treatment Need (IOTN) beurteilt. Als erhebliche Fehlstellung gilt eine Einstufung in die IOTN-Stufen 4 oder 5.

Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, stellt die behandelnde Kieferorthopädin oder der behandelnde Kieferorthopäde (Kieferorthopädin / Kieferorthopäde) bei der Untersuchung fest.

Welches Datum gilt als Behandlungsbeginn?

Für die Altersgrenze zählt der tatsächliche Behandlungsbeginn (Behandlungsbeginn). Gemeint ist der Tag, an dem die Zahnspange zum ersten Mal in den Mund eingesetzt wird.

Nicht entscheidend sind daher der erste Beratungstermin oder die Voruntersuchung. Am Tag des erstmaligen Einsetzens muss das Kind noch unter 18 Jahre alt sein.

Wer führt die Behandlung durch?

Eine kostenlose Behandlung ist möglich, wenn sie von einer Kieferorthopädin oder einem Kieferorthopäden mit einem entsprechenden Einzelvertrag mit der sozialen Krankenversicherung durchgeführt wird.

Bei einer Wahlbehandlerin oder einem Wahlbehandler gelten andere Regeln:

Bei einer privaten Behandlung müssen die Kosten daher zunächst mit dem Vertragstarif verglichen werden. Eine vollständige Übernahme der Rechnung ist nicht vorgesehen.

Wo findet man eine Vertrags-Kieferorthopädie?

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) stellt eine Liste ihrer Vertragspartner zur Verfügung. Die Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden sind nach Bundesland geordnet. In dieser Liste finden sich jene Praxen, die Zahnspangen im Rahmen eines Vertrags mit der sozialen Krankenversicherung anbieten.

Welche Unterstützung gibt es, wenn die Gratis-Zahnspange nicht zusteht?

Neben der Gratis-Zahnspange kann die soziale Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu einer Zahnspange gewähren. Die genaue Höhe und die jeweiligen Bedingungen werden hier nicht näher angegeben.

Häufige Fragen

Gilt die kostenlose Behandlung auch für eine festsitzende Zahnspange?

Ja. Seit dem 1. Juli 2015 können sowohl abnehmbare als auch festsitzende Zahnspangen eine Leistung der sozialen Krankenversicherung sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was passiert, wenn das Kind während der Behandlung 18 wird?

Entscheidend ist das Alter am Behandlungsbeginn. Das Kind muss an dem Tag, an dem die Zahnspange erstmals eingesetzt wird, noch unter 18 Jahre alt sein.

Wer entscheidet, ob eine Gratis-Zahnspange zusteht?

Die behandelnde Kieferorthopädin oder der behandelnde Kieferorthopäde beurteilt, ob eine Fehlstellung der IOTN-Stufe 4 oder 5 vorliegt.

Gibt es auch bei einer privaten Wahlbehandlung eine Unterstützung?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. In diesem Fall kann eine Kostenerstattung bis zu 80 Prozent des Vertragstarifs möglich sein.

Praktische Schritte

  1. Vereinbaren Sie eine Untersuchung bei einer Kieferorthopädin oder einem Kieferorthopäden.
  2. Lassen Sie feststellen, ob die Fehlstellung die IOTN-Stufe 4 oder 5 erreicht.
  3. Prüfen Sie vor Beginn der Behandlung, ob die Praxis einen Einzelvertrag mit der sozialen Krankenversicherung hat.
  4. Beachten Sie, dass für die Altersgrenze das erstmalige Einsetzen der Zahnspange zählt.
  5. Wenn Sie eine Wahlbehandlerin oder einen Wahlbehandler wählen, klären Sie vorab die Voraussetzungen für die Kostenerstattung und den maßgeblichen Vertragstarif.
  6. Fragen Sie bei der sozialen Krankenversicherung nach einem möglichen Zuschuss, falls die Voraussetzungen für die Gratis-Zahnspange nicht erfüllt sind.

Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Beratung durch eine Kieferorthopädin, einen Kieferorthopäden oder die zuständige Krankenversicherung.

Quelle: oesterreich.gv.at

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