Dienstleistungsscheck 2026: Reinigung und Kinderbetreuung legal in Österreich

Wer in einem österreichischen Privathaushalt putzt, Kinder betreut, einkauft oder einfache Gartenarbeiten übernimmt, kann diese Tätigkeit mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) einfach und legal abrechnen. Entscheidend sind die Verdienstgrenzen, die richtige Einreichung und der Versicherungsschutz.
Was ist der Dienstleistungsscheck?
Der DLS ist ein Zahlungs- und Meldeinstrument für einfache, haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten. Der Arbeitgeber – also der Haushalt – kauft den Scheck und bezahlt damit die geleistete Arbeit.
Mit dem Dienstleistungsscheck können unter anderem folgende Tätigkeiten bezahlt werden:
- Unterstützung im Haushalt, zum Beispiel Reinigung,
- Kinderbetreuung und Babysitting,
- Einkäufe von Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs,
- einfache Gartenarbeiten.
Der DLS gilt nur für ein befristetes Arbeitsverhältnis von höchstens einem Monat. Solche Arbeitsverhältnisse können jedoch wiederholt abgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht.
Wer kann mit dem DLS arbeiten?
Mit dem Dienstleistungsscheck können folgende Personen beschäftigt werden:
- österreichische Staatsangehörige,
- Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten,
- Staatsangehörige der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz,
- Drittstaatsangehörige mit unbeschränktem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, sofern dies im Aufenthaltstitel vermerkt ist,
- anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte,
- Asylwerber, deren Asylverfahren seit mindestens drei Monaten zugelassen ist und die eine weiße Karte besitzen,
- aus der Ukraine Vertriebene mit einem Vertriebenenausweis beziehungsweise einer blauen Karte.
Die Berechtigung zur Beschäftigung muss dem Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn gemeinsam mit der e-card vorgelegt werden.
Wie viel darf man 2026 verdienen?
Die Bezahlung können die Vertragsparteien grundsätzlich frei vereinbaren. Dabei müssen jedoch die Mindestlohntarife berücksichtigt werden.
- Höchstgrenze pro Arbeitgeber: 755,01 Euro pro Monat
- Geringfügigkeitsgrenze: 551,10 Euro pro Monat
- Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung: 83,49 Euro pro Monat
Die Höchstgrenze von 755,01 Euro ergibt sich aus der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro sowie dem Urlaubsersatz und den aliquoten Sonderzahlungen.
Welche Versicherung gibt es?
Alle mit dem DLS beschäftigten Personen sind automatisch unfallversichert. Die Versicherung unterliegt dem ASVG. Der Schutz beginnt am Arbeitstag mit dem Weg zur Arbeit und endet mit dem Heimweg.
Wenn das gesamte Einkommen aus DLS-Tätigkeiten die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet, kann freiwillig eine Kranken- und Pensionsversicherung abgeschlossen werden. Der Beitrag beträgt 2026 monatlich 83,49 Euro und muss selbst bezahlt werden. Der Krankenversicherungsschutz beginnt mit dem ersten Arbeitstag des jeweiligen Kalendermonats.
Mehrere Arbeitgeber
Wer bei mehreren Haushalten arbeitet und dadurch insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, wird verpflichtend kranken- und pensionsversichert. In diesem Fall sind insgesamt 14,7 Prozent Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.
Was kostet der Dienstleistungsscheck?
Der Arbeitgeber bezahlt zusätzlich zum Wert des Schecks einen Aufschlag von 2 Prozent. Darin enthalten sind der Beitrag zur Unfallversicherung und anteilige Verwaltungskosten.
- Ein Scheck im Wert von 5 Euro kostet den Arbeitgeber 5,10 Euro.
- Ein Scheck im Wert von 10 Euro kostet den Arbeitgeber 10,20 Euro.
Der DLS ist in Trafiken, bei der Post, in der Dienstleistungsscheck App und im DLS-Online-Portal erhältlich. Der Wert kann dort individuell bis höchstens 160 Euro gewählt werden. Die kostenlose App ist seit 2019 in allen App-Stores verfügbar.
Wie funktioniert die Abrechnung?
- Der Arbeitgeber kauft den Dienstleistungsscheck.
- Die Arbeitsleistung wird erbracht.
- Der Arbeitgeber füllt den Scheck mit den Namen beider Parteien, den Sozialversicherungsnummern und dem Arbeitstag aus.
- Bei der ersten Einreichung und bei Änderungen füllen beide Parteien zusätzlich das Beiblatt aus.
- Der Arbeitgeber übergibt den Scheck unmittelbar nach der Arbeit.
- Die beschäftigte Person reicht den Scheck ein.
- Das Entgelt wird auf ein Bankkonto oder per Postanweisung ausbezahlt.
Der Scheck kann über die DLS-App, über DLS-Online, persönlich oder per Post an das Business Center 280, 8000 Graz übermittelt werden. Die Einreichung ist auch über die österreichische Gesundheitskasse ÖGK möglich.
Frist: Der Dienstleistungsscheck muss spätestens bis zum Ende des folgenden Monats eingereicht werden.
Häufige Fragen
Kann man über Monate hinweg in demselben Haushalt arbeiten?
Ja. Das einzelne Arbeitsverhältnis darf höchstens einen Monat dauern, kann aber wiederholt abgeschlossen werden. Es wird dadurch nicht unbefristet.
Wer bezahlt den Aufschlag von 2 Prozent?
Der Arbeitgeber, also der Haushalt, der den Dienstleistungsscheck kauft.
Kann alles online erledigt werden?
Ja. Nach der Registrierung kann der Arbeitgeber online kaufen und den Scheck elektronisch übermitteln. Die beschäftigte Person kann ihn ebenfalls online einlösen.
Praktische Schritte
- Klären Sie vor Beginn der Arbeit, ob die Tätigkeit und die beschäftigte Person die Voraussetzungen für den DLS erfüllen.
- Legen Sie dem Arbeitgeber die e-card und den erforderlichen Nachweis der Arbeitsberechtigung vor.
- Vereinbaren Sie die Bezahlung unter Berücksichtigung der geltenden Mindestlohntarife und der Verdienstgrenzen.
- Lassen Sie den Dienstleistungsscheck nach der Arbeit vollständig ausfüllen und übergeben.
- Reichen Sie den Scheck spätestens bis zum Ende des folgenden Monats über DLS-App, DLS-Online, die ÖGK oder das Business Center 280 ein.
- Bei Fragen hilft der DLS-Service unter 050405-40500 zum Ortstarif: Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 14 Uhr.
Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Sozialversicherungs- oder sonstige Fachberatung.
Quelle: oesterreich.gv.at