Arbeitsunfall in Österreich: Meldung, Behandlung und die Rolle der AUVA

Aktualisiert: 2026-10-26
Arbeitsunfall in Österreich: Meldung, Behandlung und die Rolle der AUVA

Bei einem Unfall während der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg ist in Österreich neben der Krankenversicherung auch die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Dieser Überblick fasst für 2026 zusammen, was als Arbeitsunfall gilt, wer den Unfall melden muss und welche medizinischen, beruflichen und finanziellen Leistungen möglich sind.

Was gilt als Arbeitsunfall?

Die Unfallversicherung erfasst nicht nur Verletzungen am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit. Als Arbeitsunfall kann unter anderem ein Unfall gelten, der:

Auch ein Verkehrsunfall auf dem Arbeitsweg kann als Arbeitsunfall gelten. In diesem Fall können neben der Haftpflichtversicherung auch die Sozialversicherung und der zuständige Unfallversicherungsträger zuständig sein.

Gleichgestellte Fälle

Bestimmte Unfälle außerhalb der eigentlichen Arbeit werden ebenfalls wie Arbeitsunfälle behandelt, zum Beispiel:

Für Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende sind institutionell organisierte Aktivitäten, Schul- und Universitätsveranstaltungen sowie die direkten Wege dorthin ebenfalls geschützt.

Welcher Unfallversicherungsträger ist zuständig?

Für Arbeitsunfälle ist der jeweilige Unfallversicherungsträger zuständig. In Österreich gibt es drei solche Einrichtungen:

Die AUVA stellt für Unfallmeldungen ein Online-Formular zur Verfügung.

Wer muss den Unfall melden?

  1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen jeden Arbeitsunfall, Beinaheunfall, festgestellte ernste und unmittelbare Gefahren sowie Mängel an Schutzeinrichtungen unverzüglich dem Arbeitgeber melden.
  2. Bei einem tödlichen oder schweren Unfall verständigt der Arbeitgeber unverzüglich das Arbeitsinspektorat, sofern keine Meldung an die Sicherheitsbehörden erfolgt ist.
  3. Wenn die verletzte Person länger als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist oder stirbt, muss der Unfall innerhalb von fünf Tagen dem Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Diese Meldung wird als Unfallmeldung bezeichnet.

Selbstständige müssen nicht nur Unfälle ihrer Beschäftigten, sondern auch eigene Unfälle fristgerecht melden.

Schülerinnen, Schüler und Studierende melden den Unfall der Leitung ihrer Einrichtung. Die Schule oder Universität muss jeden Unfall mit einer Körperverletzung oder Todesfolge spätestens innerhalb von fünf Tagen melden.

Welche Behandlung und Rehabilitation ist möglich?

Unfallheilbehandlung

Die Unfallheilbehandlung soll eine gesundheitliche Schädigung beseitigen oder verbessern. Sie kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine ausreichende Versorgung vorsieht. Der Unfallversicherungsträger kann die Behandlung jederzeit selbst übernehmen und beispielsweise eine Einweisung in ein Unfallkrankenhaus veranlassen.

Die AUVA betreibt eigene Unfallkrankenhäuser: das Traumazentrum Wien mit den Standorten Meidling und Lorenz Böhler sowie Einrichtungen in Graz, Klagenfurt, Kalwang, Linz und Salzburg.

Rehabilitation

Welche Geldleistungen gibt es?

Über Geldleistungen erhält die betroffene Person innerhalb von sechs Monaten einen Bescheid. Gegen diesen kann eine Klage beim Gericht eingebracht werden. Durch die Klage verliert der Bescheid im strittigen Umfang seine Wirksamkeit.

Arbeitgeber mit höchstens 50 Beschäftigten können von der AUVA oder der BVAEB eine Unterstützung für die Lohnfortzahlung erhalten.

Häufige Fragen

Ist ein Unfall im Homeoffice ein Arbeitsunfall?

Ja, ein Unfall während der Telearbeit beziehungsweise im Homeoffice kann als Arbeitsunfall gelten.

Bin ich geschützt, wenn ich mein Kind auf dem Arbeitsweg in den Kindergarten bringe?

Ja, sofern die Betreuung des Kindes zur eigenen Betreuungspflicht gehört.

Was gilt, wenn ich vor der Arbeit zum Arzt gehe?

Der direkte Weg zur Ärztin oder zum Arzt ist geschützt, wenn der Arztbesuch dem Arbeitgeber vorher mitgeteilt wurde.

Benötige ich im Krankenhaus die e-card?

Für die Behandlung wird grundsätzlich die e-card verwendet. Weitere Informationen bietet der entsprechende Überblick zur österreichischen e-card.

Praktische Schritte nach einem Arbeitsunfall

  1. Versorgen Sie die Verletzung sofort und lassen Sie sich medizinisch behandeln.
  2. Melden Sie den Unfall unverzüglich dem Arbeitgeber und schildern Sie den Ablauf möglichst genau.
  3. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort, Unfallhergang und mögliche Zeuginnen und Zeugen.
  4. Informieren Sie sich, ob der Arbeitgeber die notwendige Unfallmeldung an den zuständigen Unfallversicherungsträger übermittelt.
  5. Bewahren Sie Befunde, Krankenhausunterlagen und Schriftverkehr auf.
  6. Prüfen Sie einen erhaltenen Bescheid innerhalb der vorgesehenen Fristen und holen Sie bei Bedarf rechtliche oder fachliche Beratung ein.

Dieser Beitrag wurde auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen erstellt und stellt keine Rechts-, Arbeits- oder medizinische Beratung dar. Bei konkreten Fragen können eine Rechtsberatung, die Arbeiterkammer, eine arbeitsrechtliche Fachperson oder medizinisches Fachpersonal weiterhelfen.

Quelle: oesterreich.gv.at

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