Arbeitsunfall in Österreich: Meldung, Behandlung und die Rolle der AUVA

Bei einem Unfall während der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg ist in Österreich neben der Krankenversicherung auch die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Dieser Überblick fasst für 2026 zusammen, was als Arbeitsunfall gilt, wer den Unfall melden muss und welche medizinischen, beruflichen und finanziellen Leistungen möglich sind.
Was gilt als Arbeitsunfall?
Die Unfallversicherung erfasst nicht nur Verletzungen am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit. Als Arbeitsunfall kann unter anderem ein Unfall gelten, der:
- örtlich, zeitlich und ursächlich mit der versicherten Arbeit zusammenhängt,
- während der Telearbeit beziehungsweise im Homeoffice passiert,
- auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Arbeit, von der Arbeit nach Hause oder von der Arbeit zum Mittagessen passiert. Auch eine Fahrgemeinschaft ist geschützt,
- während einer Ausbildung oder auf dem direkten Weg zu einer Ausbildung passiert, wenn dabei konkrete berufliche Kenntnisse erworben werden,
- auf dem direkten Weg zu einer ärztlichen Untersuchung passiert, wenn dadurch der Arbeitsweg oder der Heimweg unterbrochen wird und der Arztbesuch dem Arbeitgeber vorher mitgeteilt wurde,
- auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause passiert, während ein Kind in den Kindergarten, in die Schule oder zur Tagesbetreuung gebracht beziehungsweise von dort abgeholt wird, sofern die Betreuungspflicht bei der betroffenen Person liegt,
- während der Inanspruchnahme einer Interessenvertretung wie der Arbeiterkammer, einer Gewerkschaft oder einer Innung passiert.
Auch ein Verkehrsunfall auf dem Arbeitsweg kann als Arbeitsunfall gelten. In diesem Fall können neben der Haftpflichtversicherung auch die Sozialversicherung und der zuständige Unfallversicherungsträger zuständig sein.
Gleichgestellte Fälle
Bestimmte Unfälle außerhalb der eigentlichen Arbeit werden ebenfalls wie Arbeitsunfälle behandelt, zum Beispiel:
- ein Unfall auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch, das durch das AMS vermittelt wurde,
- ein Unfall beim Leisten von Hilfe bei einem Unfall oder bei einer Blutspende,
- ein Unfall bei Ausbildung, Übung oder Einsatz der freiwilligen Feuerwehr, des Roten Kreuzes, der Bergrettung, der Wasserrettung und anderer angeführter Rettungsorganisationen.
Für Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende sind institutionell organisierte Aktivitäten, Schul- und Universitätsveranstaltungen sowie die direkten Wege dorthin ebenfalls geschützt.
Welcher Unfallversicherungsträger ist zuständig?
Für Arbeitsunfälle ist der jeweilige Unfallversicherungsträger zuständig. In Österreich gibt es drei solche Einrichtungen:
- Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
- Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Die AUVA stellt für Unfallmeldungen ein Online-Formular zur Verfügung.
Wer muss den Unfall melden?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen jeden Arbeitsunfall, Beinaheunfall, festgestellte ernste und unmittelbare Gefahren sowie Mängel an Schutzeinrichtungen unverzüglich dem Arbeitgeber melden.
- Bei einem tödlichen oder schweren Unfall verständigt der Arbeitgeber unverzüglich das Arbeitsinspektorat, sofern keine Meldung an die Sicherheitsbehörden erfolgt ist.
- Wenn die verletzte Person länger als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist oder stirbt, muss der Unfall innerhalb von fünf Tagen dem Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Diese Meldung wird als Unfallmeldung bezeichnet.
Selbstständige müssen nicht nur Unfälle ihrer Beschäftigten, sondern auch eigene Unfälle fristgerecht melden.
Schülerinnen, Schüler und Studierende melden den Unfall der Leitung ihrer Einrichtung. Die Schule oder Universität muss jeden Unfall mit einer Körperverletzung oder Todesfolge spätestens innerhalb von fünf Tagen melden.
Welche Behandlung und Rehabilitation ist möglich?
Unfallheilbehandlung
Die Unfallheilbehandlung soll eine gesundheitliche Schädigung beseitigen oder verbessern. Sie kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine ausreichende Versorgung vorsieht. Der Unfallversicherungsträger kann die Behandlung jederzeit selbst übernehmen und beispielsweise eine Einweisung in ein Unfallkrankenhaus veranlassen.
Die AUVA betreibt eigene Unfallkrankenhäuser: das Traumazentrum Wien mit den Standorten Meidling und Lorenz Böhler sowie Einrichtungen in Graz, Klagenfurt, Kalwang, Linz und Salzburg.
Rehabilitation
- Medizinische Rehabilitation: Sie reicht von der Erstversorgung und Intensivbehandlung bis zur Versorgung mit Prothesen. AUVA-Rehabilitationszentren befinden sich in Häring, Weißer Hof und Tobelbad. Außerdem gibt es in Wien-Meidling eine auf Schädel-Hirn-Verletzungen spezialisierte Einrichtung.
- Berufliche Rehabilitation: Sie soll die Rückkehr in den bisherigen Beruf oder den Erwerb eines neuen Berufs unterstützen. Darauf besteht kein gesetzlicher Anspruch.
- Soziale Rehabilitation: Dazu können etwa der Umbau einer Wohnung oder die Anschaffung beziehungsweise Anpassung eines Autos gehören. Diese Leistung ist freiwillig; ein gesetzlicher Anspruch besteht ebenfalls nicht.
Welche Geldleistungen gibt es?
- Versehrtenrente: Sie kommt infrage, wenn die Erwerbsfähigkeit länger als drei Monate um mindestens 20 Prozent vermindert ist.
- Übergangsgeld: Während einer beruflichen Umschulung beträgt es 60 Prozent des Einkommens im Kalenderjahr vor dem Unfall und erhöht sich abhängig von der Zahl der Angehörigen.
- Versehrtengeld: Eine einmalige Geldleistung für Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Kindergartenkinder.
- Integritätsabgeltung: Eine einmalige Leistung, wenn eine grob fahrlässige Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften zu einer dauerhaften Beeinträchtigung geführt hat. Sie beträgt höchstens das Doppelte der jährlichen Höchstbeitragsgrundlage.
- Hinterbliebenenrente: Sie kann im Todesfall an Ehepartner, eingetragene Partnerinnen oder Partner sowie Waisen gezahlt werden.
Über Geldleistungen erhält die betroffene Person innerhalb von sechs Monaten einen Bescheid. Gegen diesen kann eine Klage beim Gericht eingebracht werden. Durch die Klage verliert der Bescheid im strittigen Umfang seine Wirksamkeit.
Arbeitgeber mit höchstens 50 Beschäftigten können von der AUVA oder der BVAEB eine Unterstützung für die Lohnfortzahlung erhalten.
Häufige Fragen
Ist ein Unfall im Homeoffice ein Arbeitsunfall?
Ja, ein Unfall während der Telearbeit beziehungsweise im Homeoffice kann als Arbeitsunfall gelten.
Bin ich geschützt, wenn ich mein Kind auf dem Arbeitsweg in den Kindergarten bringe?
Ja, sofern die Betreuung des Kindes zur eigenen Betreuungspflicht gehört.
Was gilt, wenn ich vor der Arbeit zum Arzt gehe?
Der direkte Weg zur Ärztin oder zum Arzt ist geschützt, wenn der Arztbesuch dem Arbeitgeber vorher mitgeteilt wurde.
Benötige ich im Krankenhaus die e-card?
Für die Behandlung wird grundsätzlich die e-card verwendet. Weitere Informationen bietet der entsprechende Überblick zur österreichischen e-card.
Praktische Schritte nach einem Arbeitsunfall
- Versorgen Sie die Verletzung sofort und lassen Sie sich medizinisch behandeln.
- Melden Sie den Unfall unverzüglich dem Arbeitgeber und schildern Sie den Ablauf möglichst genau.
- Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort, Unfallhergang und mögliche Zeuginnen und Zeugen.
- Informieren Sie sich, ob der Arbeitgeber die notwendige Unfallmeldung an den zuständigen Unfallversicherungsträger übermittelt.
- Bewahren Sie Befunde, Krankenhausunterlagen und Schriftverkehr auf.
- Prüfen Sie einen erhaltenen Bescheid innerhalb der vorgesehenen Fristen und holen Sie bei Bedarf rechtliche oder fachliche Beratung ein.
Dieser Beitrag wurde auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen erstellt und stellt keine Rechts-, Arbeits- oder medizinische Beratung dar. Bei konkreten Fragen können eine Rechtsberatung, die Arbeiterkammer, eine arbeitsrechtliche Fachperson oder medizinisches Fachpersonal weiterhelfen.
Quelle: oesterreich.gv.at