Verlorene Dokumente, Fundsachen und Diebstahl: Was ist in Österreich zu tun?

Ob eine Geldbörse verloren geht, der Führerschein gestohlen wird oder man selbst einen Gegenstand findet: Für diese Situationen gelten in Österreich klare Regeln. Entscheidend ist vor allem, ob es sich um einen Verlust oder um einen Diebstahl handelt und an welche Stelle man sich wenden muss.
Verlust oder Diebstahl: Welche Behörde ist zuständig?
Bei einem Verlust meldet man den Gegenstand mit einer Verlustanzeige bei der Fundbehörde. Zuständig sind grundsätzlich die Gemeinden:
- das Gemeindeamt,
- in einer Statutarstadt der Magistrat,
- in Wien die Fundservices der Magistratischen Bezirksämter beziehungsweise die Zentrale des Fundservice.
Wenn man weiß oder vermutet, dass ein Gegenstand gestohlen wurde, ist hingegen immer die Polizei zuständig. Die Diebstahlsanzeige kann bei jeder Polizeiinspektion erstattet werden.
Wurde etwas in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Wiener Linien verloren, kümmert sich seit dem 2. Jänner 2018 das zentrale Fundservice der MA 48 darum. Die Hotline ist unter +43 1 4000-8091 erreichbar.
Besondere Regeln für Führerschein, Kennzeichen und Waffen
Bei einigen Gegenständen muss der Verlust unverzüglich gemeldet werden und es gelten besondere Zuständigkeiten:
- Führerschein (Führerschein) und Kennzeichentafel: Meldung bei der Polizei; der Führerschein kann auch bei der Führerscheinbehörde gemeldet werden.
- Zulassungsbescheinigung: Eine Erklärung über den Verlust bei der zuständigen Zulassungsstelle genügt. Dort wird unmittelbar ein Duplikat ausgestellt, ohne dass zuvor eine gesonderte Anzeige erforderlich ist.
- Schusswaffen und Sprengmittel: unverzüglich bei der Polizei melden.
Bei einem Diebstahl gilt die unverzügliche Meldung auch für den Personalausweis und den Reisepass. Für andere Gegenstände gibt es grundsätzlich keine allgemeine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Die Anzeige selbst ist kostenlos. Gebühren können jedoch für die Ausstellung einer Bestätigung anfallen:
- Aufnahme einer mündlichen Verlustanzeige in eine Niederschrift: 2,10 Euro.
- Bestätigung bei einem Verlust: grundsätzlich 2,10 Euro + 21 Euro.
- Bestätigung bei einem Diebstahl: grundsätzlich 21 Euro.
- Eine an eine Behörde oder eine juristische Person, zum Beispiel eine Versicherung, gerichtete Bestätigung kostet bei einem Verlust 2,10 Euro und bei einem Diebstahl ist sie kostenlos.
Eine Bestätigung sollte man nur beantragen, wenn sie tatsächlich benötigt wird, etwa für ein Duplikat, zum Lenken eines Fahrzeugs oder für eine Versicherung. Wenn vorhanden, sollte man einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen.
Darf man bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments weiterfahren?
Ja. Wer nach einem Verlust eine entsprechende Bestätigung beantragt, darf damit im Inland vorübergehend fahren. Für die Verlustbestätigung fallen in diesem Fall 2,10 Euro an; die Gebühr von 21 Euro ist dafür nicht zu bezahlen.
- Führerschein: höchstens vier Wochen ab dem Tag des Verlusts.
- Zulassungsbescheinigung: höchstens eine Woche ab dem Tag des Verlusts.
- Kennzeichentafel: höchstens eine Woche, wenn eine vorläufige Tafel verwendet wird, die der ursprünglichen ähnlich ist.
Diebstahl online anzeigen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Diebstahl auch online angezeigt werden. Dafür sind eine ID Austria und ein gültiger österreichischer Wohnsitz erforderlich. Zusätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Anzeige richtet sich gegen eine unbekannte Täterschaft.
- Die anzeigende Person ist selbst geschädigt oder betroffen.
- Die Tat wurde in Österreich begangen.
- Es gibt keinen Ermittlungsansatz.
- Keine andere Person ist beteiligt.
Eine Fundsache gefunden: Was ist zu tun?
Wer einen verlorenen oder vergessenen Gegenstand findet, muss ihn grundsätzlich zurückgeben. Ist der Wert höher als 10 Euro und die Eigentümerin oder der Eigentümer unbekannt, muss der Fund angezeigt und bei der Fundbehörde abgegeben werden. Das gilt auch für persönliche Dokumente, die auf einen Namen ausgestellt sind.
In Wien kann man Fundsachen bei den Magistratischen Bezirksämtern, im Rathaus, bei allen Mistplätzen sowie bei vielen Polizeiinspektionen in eine Fundbox einwerfen. Das ist auch außerhalb der Parteienverkehrszeiten möglich. Eine Waffe muss der Polizei übergeben werden. Kriegsrelikte oder sonstige Kriegsmaterialien darf man nicht berühren; stattdessen muss man sofort die Polizei oder das Bundesheer verständigen.
Abgegebene Gegenstände können österreichweit über die Datenbank fundamt.gv.at gesucht werden.
Finderlohn und Eigentum an der Fundsache
Die Höhe des Finderlohns hängt davon ab, ob es sich um einen verlorenen oder einen vergessenen Gegenstand handelt:
- Verlorener Gegenstand, zum Beispiel eine auf der Straße zurückgelassene Geldbörse: 10 Prozent des Werts; für den Wertanteil über 2.000 Euro 5 Prozent.
- Vergessener Gegenstand, zum Beispiel ein in einem Zug liegen gelassener Regenschirm: 5 Prozent des Werts; für den Wertanteil über 2.000 Euro 2,5 Prozent.
Keinen Finderlohn erhält, wer am Fundort wohnt oder arbeitet, etwa eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eines Hotels.
Meldet sich die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht, geht der Gegenstand nach Ablauf einer bestimmten Frist in das Eigentum der findenden Person über: nach einem Jahr, bei einem Wert bis höchstens 100 Euro bereits nach einem halben Jahr.
Häufige Fragen
Kann ich eine verlorene Geldbörse auch bei der Polizei melden?
Für reine Verlustsachen ist die Fundbehörde der Gemeinde zuständig, nicht die Polizei. Bei einem Verdacht auf Diebstahl muss man sich an die Polizei wenden.
Ist die Diebstahlsbestätigung für eine Versicherung kostenlos?
Ja. Eine Bestätigung über den Diebstahl, die an eine juristische Person wie eine Versicherung gerichtet ist, ist kostenlos.
Wie lange kann ich eine Fundsache beanspruchen?
Bei einem Gegenstand bis 100 Euro besteht der Anspruch noch sechs Wochen nach Ablauf des halben Jahres. Bei einem Wert über 100 Euro kann der Anspruch bis zwei Monate nach der Verständigung geltend gemacht werden. Danach verjährt der Anspruch.
Was gilt für waffenrechtliche Dokumente?
Eine nach Verlust oder Diebstahl ausgestellte Bestätigung ersetzt das Dokument für 14 Tage ab der Meldung oder bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments.
Praktische Schritte im Überblick
- Zuerst feststellen, ob der Gegenstand verloren oder vermutlich gestohlen wurde.
- Bei einem Verlust die zuständige Fundbehörde, bei einem Diebstahl die Polizei kontaktieren.
- Führerschein, Kennzeichentafel, Personalausweis, Reisepass, Waffen und Sprengmittel unverzüglich melden.
- Nur dann eine Bestätigung beantragen, wenn sie für ein Ersatzdokument, das Lenken eines Fahrzeugs oder eine Versicherung benötigt wird.
- Bei einem Fund Gegenstände über 10 Euro sowie persönliche Dokumente bei der Fundbehörde abgeben; Waffen der Polizei übergeben und Kriegsmaterial nicht berühren.
- Verlorene Gegenstände in der Datenbank fundamt.gv.at suchen.
Die Informationen entsprechen den auf oesterreich.gv.at veröffentlichten Grundlagen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.