Verlorene Dokumente, Fundsachen und Diebstahl: Was ist in Österreich zu tun?

Aktualisiert: 2026-10-26
Verlorene Dokumente, Fundsachen und Diebstahl: Was ist in Österreich zu tun?

Ob eine Geldbörse verloren geht, der Führerschein gestohlen wird oder man selbst einen Gegenstand findet: Für diese Situationen gelten in Österreich klare Regeln. Entscheidend ist vor allem, ob es sich um einen Verlust oder um einen Diebstahl handelt und an welche Stelle man sich wenden muss.

Verlust oder Diebstahl: Welche Behörde ist zuständig?

Bei einem Verlust meldet man den Gegenstand mit einer Verlustanzeige bei der Fundbehörde. Zuständig sind grundsätzlich die Gemeinden:

Wenn man weiß oder vermutet, dass ein Gegenstand gestohlen wurde, ist hingegen immer die Polizei zuständig. Die Diebstahlsanzeige kann bei jeder Polizeiinspektion erstattet werden.

Wurde etwas in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Wiener Linien verloren, kümmert sich seit dem 2. Jänner 2018 das zentrale Fundservice der MA 48 darum. Die Hotline ist unter +43 1 4000-8091 erreichbar.

Besondere Regeln für Führerschein, Kennzeichen und Waffen

Bei einigen Gegenständen muss der Verlust unverzüglich gemeldet werden und es gelten besondere Zuständigkeiten:

Bei einem Diebstahl gilt die unverzügliche Meldung auch für den Personalausweis und den Reisepass. Für andere Gegenstände gibt es grundsätzlich keine allgemeine Frist.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anzeige selbst ist kostenlos. Gebühren können jedoch für die Ausstellung einer Bestätigung anfallen:

Eine Bestätigung sollte man nur beantragen, wenn sie tatsächlich benötigt wird, etwa für ein Duplikat, zum Lenken eines Fahrzeugs oder für eine Versicherung. Wenn vorhanden, sollte man einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen.

Darf man bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments weiterfahren?

Ja. Wer nach einem Verlust eine entsprechende Bestätigung beantragt, darf damit im Inland vorübergehend fahren. Für die Verlustbestätigung fallen in diesem Fall 2,10 Euro an; die Gebühr von 21 Euro ist dafür nicht zu bezahlen.

Diebstahl online anzeigen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Diebstahl auch online angezeigt werden. Dafür sind eine ID Austria und ein gültiger österreichischer Wohnsitz erforderlich. Zusätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Eine Fundsache gefunden: Was ist zu tun?

Wer einen verlorenen oder vergessenen Gegenstand findet, muss ihn grundsätzlich zurückgeben. Ist der Wert höher als 10 Euro und die Eigentümerin oder der Eigentümer unbekannt, muss der Fund angezeigt und bei der Fundbehörde abgegeben werden. Das gilt auch für persönliche Dokumente, die auf einen Namen ausgestellt sind.

In Wien kann man Fundsachen bei den Magistratischen Bezirksämtern, im Rathaus, bei allen Mistplätzen sowie bei vielen Polizeiinspektionen in eine Fundbox einwerfen. Das ist auch außerhalb der Parteienverkehrszeiten möglich. Eine Waffe muss der Polizei übergeben werden. Kriegsrelikte oder sonstige Kriegsmaterialien darf man nicht berühren; stattdessen muss man sofort die Polizei oder das Bundesheer verständigen.

Abgegebene Gegenstände können österreichweit über die Datenbank fundamt.gv.at gesucht werden.

Finderlohn und Eigentum an der Fundsache

Die Höhe des Finderlohns hängt davon ab, ob es sich um einen verlorenen oder einen vergessenen Gegenstand handelt:

Keinen Finderlohn erhält, wer am Fundort wohnt oder arbeitet, etwa eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eines Hotels.

Meldet sich die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht, geht der Gegenstand nach Ablauf einer bestimmten Frist in das Eigentum der findenden Person über: nach einem Jahr, bei einem Wert bis höchstens 100 Euro bereits nach einem halben Jahr.

Häufige Fragen

Kann ich eine verlorene Geldbörse auch bei der Polizei melden?

Für reine Verlustsachen ist die Fundbehörde der Gemeinde zuständig, nicht die Polizei. Bei einem Verdacht auf Diebstahl muss man sich an die Polizei wenden.

Ist die Diebstahlsbestätigung für eine Versicherung kostenlos?

Ja. Eine Bestätigung über den Diebstahl, die an eine juristische Person wie eine Versicherung gerichtet ist, ist kostenlos.

Wie lange kann ich eine Fundsache beanspruchen?

Bei einem Gegenstand bis 100 Euro besteht der Anspruch noch sechs Wochen nach Ablauf des halben Jahres. Bei einem Wert über 100 Euro kann der Anspruch bis zwei Monate nach der Verständigung geltend gemacht werden. Danach verjährt der Anspruch.

Was gilt für waffenrechtliche Dokumente?

Eine nach Verlust oder Diebstahl ausgestellte Bestätigung ersetzt das Dokument für 14 Tage ab der Meldung oder bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments.

Praktische Schritte im Überblick

  1. Zuerst feststellen, ob der Gegenstand verloren oder vermutlich gestohlen wurde.
  2. Bei einem Verlust die zuständige Fundbehörde, bei einem Diebstahl die Polizei kontaktieren.
  3. Führerschein, Kennzeichentafel, Personalausweis, Reisepass, Waffen und Sprengmittel unverzüglich melden.
  4. Nur dann eine Bestätigung beantragen, wenn sie für ein Ersatzdokument, das Lenken eines Fahrzeugs oder eine Versicherung benötigt wird.
  5. Bei einem Fund Gegenstände über 10 Euro sowie persönliche Dokumente bei der Fundbehörde abgeben; Waffen der Polizei übergeben und Kriegsmaterial nicht berühren.
  6. Verlorene Gegenstände in der Datenbank fundamt.gv.at suchen.

Die Informationen entsprechen den auf oesterreich.gv.at veröffentlichten Grundlagen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

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