Verbraucherschutz in Österreich: Gewährleistung, Garantie, Reparatur und Online-Kauf

Aktualisiert: 2026-10-26
Verbraucherschutz in Österreich: Gewährleistung, Garantie, Reparatur und Online-Kauf

Wenn ein gekauftes Produkt in Österreich mangelhaft ist, stehen dir verschiedene Rechte zu. Gewährleistung und Garantie sind jedoch nicht dasselbe. Seit dem 1. Oktober 2026 gelten außerdem neue Regeln zum Recht auf Reparatur. Auch beim Online-Kauf gibt es wichtige Unterschiede zwischen Unternehmen und Privatpersonen.

Gewährleistung und Garantie: Was ist der Unterschied?

Die Gewährleistung ist ein gesetzlich geregeltes Recht. Bei einer mangelhaften Leistung kannst du dich an deinen Vertragspartner, also in der Regel an den Verkäufer, wenden.

Die Garantie ist dagegen eine freiwillige vertragliche Haftung, die meist vom Hersteller übernommen wird. Sie besteht zusätzlich zur Gewährleistung. Du kannst entscheiden, ob du deine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer oder deine Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machst.

Bei der Garantie spielt es keine Rolle, ob der Fehler bereits bei der Übergabe vorhanden war oder erst später aufgetreten ist. Eine Garantie schränkt deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein. Der Verkäufer darf dich daher nicht verpflichten, dich ausschließlich an den Hersteller zu wenden.

Welche Angaben muss eine Garantie enthalten?

Der Garantiegeber kann die Garantie grundsätzlich weitgehend frei gestalten. Sie kann kostenlos oder kostenpflichtig sein und sich etwa nur auf bestimmte Teile, nicht aber auf alle Reparaturkosten beziehen. Üblicherweise läuft eine Garantie zwischen einem und fünf Jahren.

Bei Verbrauchergeschäften muss die Garantieerklärung:

Wurde in der Werbung eine günstigere Garantie versprochen als in der Garantieerklärung, gilt die günstigere Werbeaussage. Verstößt der Garantiegeber gegen diese Vorgaben, bleibt die Garantie trotzdem wirksam.

Recht auf Reparatur seit Oktober 2026

Die Regeln zum Recht auf Reparatur (Recht auf Reparatur) gelten seit dem 1. Oktober 2026. Bei bestimmten Produktgruppen muss der Hersteller auf Anfrage reparieren, wenn der Fehler außerhalb der Gewährleistungspflicht des Verkäufers auftritt. Das gilt nicht, wenn eine Reparatur nicht möglich ist.

Zu den derzeit betroffenen Produkten gehören unter anderem:

Die Reparatur muss innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos oder gegen ein angemessenes Entgelt durchgeführt werden. Der Hersteller darf die Reparatur nicht allein deshalb ablehnen, weil das Gerät zuvor von einer anderen Werkstatt repariert wurde.

Ersatzteile müssen je nach Produktgruppe sieben bis zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars verfügbar sein. Bei einem Hersteller außerhalb der EU haften an dessen Stelle der Bevollmächtigte, der Importeur oder der Händler.

Europäisches Formular für Reparaturinformationen

Reparaturbetriebe können vor der Auftragserteilung freiwillig und kostenlos ein einheitliches Europäisches Formular für Reparaturinformationen ausstellen. Darin stehen unter anderem der Preis der Reparatur, die voraussichtliche Dauer und die Kosten für ein Ersatzgerät.

Die darin genannten Bedingungen dürfen 30 Tage lang nicht geändert werden. Dadurch kannst du mehrere Angebote in Ruhe vergleichen. Eine Gebühr darf nur verlangt werden, wenn eine Diagnose erforderlich ist. Darüber muss der Betrieb vorher informieren.

Wie verändert eine Reparatur die Gewährleistungsfrist?

Vor der Mängelbehebung muss der Verkäufer darüber informieren, dass du zwischen Reparatur und Austausch wählen kannst und dass sich die Gewährleistungsfrist bei einer Reparatur verlängert. Auf ausdrücklichen Wunsch darf der Verkäufer auch ein generalüberholtes (refurbished) Produkt als Ersatz anbieten.

Diese Regeln gelten für Verträge, die nach dem 30. September 2026 abgeschlossen wurden.

Online-Kauf: Rücktritt und anwendbares Recht

Bei einem Kauf von einem Unternehmen kannst du ein online gekauftes Produkt innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Bei einem Kauf oder einer Auktion von einer Privatperson besteht kein Rücktrittsrecht.

Bei Verkäufen zwischen Privatpersonen kann auch die Gewährleistung ausgeschlossen werden, etwa mit dem Hinweis „Verkauf ohne Gewährleistung“. Auf erkennbare Mängel muss die verkaufende Person jedoch auch dann hinweisen.

Wenn du als in Österreich wohnhafte Person bei einem Webshop in der EU einkaufst, gilt das österreichische Konsumentenschutzgesetz (KSchG), soweit es für dich günstiger ist. Die Geoblocking-Verordnung verbietet es einem Webshop, dich wegen deiner Herkunft auszuschließen. Das Liefergebiet darf der Shop jedoch selbst festlegen.

Woran erkennst du einen seriösen Webshop?

Das österreichische E-Commerce-Gütezeichen kennzeichnet vertrauenswürdige Shops. Bei auffällig günstigen Angeboten ist Vorsicht geboten: Häufig handelt es sich um Fälschungen oder Waren, die nie geliefert werden.

Wo bekommst du Hilfe?

Bei Problemen mit Online-Käufen bietet die Internet Ombudsstelle kostenlose Hilfe und Streitbeilegung an. Weitere Informationen erhältst du bei der Arbeiterkammer (AK) und beim Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Gewährleistungs- und Reparaturansprüche können vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden.

Häufige Fragen

Darf mich der Verkäufer bei einem Garantiefall zum Hersteller schicken?

Nein. Du kannst wählen, ob du die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer oder die Garantie gegenüber dem Hersteller geltend machst.

Wie lange gilt ein Angebot im Europäischen Formular für Reparaturinformationen?

Die darin genannten Bedingungen dürfen 30 Tage lang nicht geändert werden.

Gibt es ein Rücktrittsrecht bei einem Online-Kauf von einer Privatperson?

Nein. Das 14-tägige Rücktrittsrecht gilt bei Verkäufen durch Unternehmen.

Für welche Verträge gilt die verlängerte Gewährleistung?

Für Verträge, die nach dem 30. September 2026 abgeschlossen wurden.

Praktische Schritte bei einem mangelhaften Produkt

  1. Prüfe, ob du deine Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer oder eine Garantie gegenüber dem Hersteller geltend machen möchtest.
  2. Bewahre Rechnung, Bestellbestätigung, Garantieerklärung und bisherigen Schriftverkehr auf.
  3. Beschreibe den Mangel schriftlich und teile dem Verkäufer mit, ob du Reparatur oder Austausch verlangst.
  4. Bei einem betroffenen Produkt außerhalb der Gewährleistung kannst du den Hersteller wegen des Rechts auf Reparatur kontaktieren.
  5. Vergleiche bei Reparaturen mehrere Angebote und achte auf das Europäische Formular für Reparaturinformationen.
  6. Wende dich bei Problemen mit einem Online-Kauf an die Internet Ombudsstelle, die Arbeiterkammer (AK) oder den Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen solltest du dich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle wenden.

Quelle: oesterreich.gv.at

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