Schwangerschaft in Österreich: Eltern-Kind-Pass, Krankenhauswahl und wichtige Schritte

Während der Schwangerschaft sollten Sie in Österreich frühzeitig die Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass organisieren, den Arbeitgeber informieren und das Wochengeld beantragen. Diese Schritte sind nicht nur für die medizinische Versorgung wichtig, sondern können sich auch auf die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes auswirken.
Was ist der Eltern-Kind-Pass?
Der Eltern-Kind-Pass dient der Gesundheitsvorsorge für Schwangere und Kleinkinder. Er enthält Untersuchungen während der Schwangerschaft sowie Untersuchungen des Kindes bis zum vollendeten fünften Lebensjahr. Der frühere Mutter-Kind-Pass erhielt im Zuge der Digitalisierung den neuen Namen Eltern-Kind-Pass.
Üblicherweise erhalten Sie den Pass von der Frauenärztin oder dem Frauenarzt, sobald die Schwangerschaft festgestellt wurde. Die Ausgabe ist auch über folgende Stellen möglich:
- Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner,
- Ambulatorien,
- Schwangeren- oder Familienberatungsstellen,
- Ambulanzen geburtshilflicher Abteilungen.
Wichtig: Seit dem 1. Oktober 2026 gilt ein neues Untersuchungsprogramm für den Eltern-Kind-Pass. Die Details werden noch laufend aktualisiert.
Was kosten die Untersuchungen?
Der Pass und alle gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen sind kostenlos, wenn Sie eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt der Sozialversicherung aufsuchen. Bei einer Privatärztin oder einem Privatarzt gilt dies nicht automatisch.
Das Kind ist normalerweise gemeinsam mit den Eltern mitversichert. Nur wenn kein Elternteil über eine Krankenversicherung verfügt, besteht in dem seltenen Fall kein Versicherungsschutz.
Welche Untersuchungen sind für das Kinderbetreuungsgeld wichtig?
Die erste Schwangerschaftsuntersuchung muss grundsätzlich bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Die erste Untersuchung des Kindes ist in der ersten Lebenswoche vorgesehen.
Für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes müssen die ersten zehn Untersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt und nachgewiesen werden:
- fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und die erste Untersuchung des Kindes: als Kopie bei der Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes,
- vier weitere Untersuchungen des Kindes: als Kopie bis zum 15. Lebensmonat,
- eine fehlende oder verspätet nachgewiesene Untersuchung: grundsätzlich 1.300 Euro Abzug pro Elternteil.
Wenn beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld beziehen, wird der Betrag von beiden abgezogen. Die Kürzung beginnt je nach gewählter Variante ab dem 25., 17., 13. oder 10. Lebensmonat. Bei Zwillingen müssen die Untersuchungen für jedes Kind separat nachgewiesen werden.
Für den Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe sind die Schwangerschaftsultraschalluntersuchung, die Hebammenberatung, die Hüftultraschalluntersuchung sowie die Untersuchung des Kindes zwischen dem sechsten und neunten Lebensmonat nicht verpflichtend.
Als Nachweis dienen drei Formulare im Eltern-Kind-Pass. Jede Untersuchung muss mit ärztlichem Stempel und Unterschrift bestätigt werden. Schicken Sie Kopien und bewahren Sie die Originale im Pass auf, da der Versicherungsträger diese später anfordern kann.
Untersuchungen, die im Ausland durchgeführt wurden, werden anerkannt, wenn Art, Anzahl und Zeitpunkt genau den österreichischen Vorgaben entsprechen und eine geeignete ärztliche Bestätigung vorliegt.
Wie wählen Sie ein Krankenhaus für die Geburt?
Das Portal Kliniksuche.at bietet neutrale und qualitätsgeprüfte Informationen über österreichische Krankenhäuser. Auf den Krankenhausprofilen finden Sie unter anderem:
- Kontaktdaten, Krankenhausleitung und Besuchszeiten,
- Abteilungen und medizinische Leistungen,
- Hotelangebot,
- Informationen zur Geburtshilfe.
Bei den Abteilungen können Sie unter anderem Bettenanzahl, Personal und fachliche Schwerpunkte vergleichen. Bei Ambulanzen sind auch die Ordinationszeiten angegeben. Das Portal entstand aus dem Projekt A-IQI, mit dem die Ergebnisqualität von Krankenhäusern österreichweit einheitlich gemessen wird.
Was müssen Sie dem Arbeitgeber mitteilen?
Als Arbeitnehmerin haben Sie während der Schwangerschaft insbesondere folgende Pflichten:
- Informieren Sie den Arbeitgeber unverzüglich über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin, sobald Sie davon wissen.
- Legen Sie auf Verlangen eine ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin vor.
- Erinnern Sie den Arbeitgeber innerhalb der letzten vier Wochen vor Beginn der Schutzfrist an den bevorstehenden Beginn. Die Schutzfrist beginnt normalerweise acht Wochen vor der Geburt.
- Informieren Sie den Arbeitgeber, wenn die Schwangerschaft vorzeitig endet.
Wenn sich der voraussichtliche Geburtstermin bei einer Kontrolluntersuchung ändert, ist es empfehlenswert, auch diese Änderung mitzuteilen. Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt ist eine Kündigung grundsätzlich nicht wirksam. Für eine Entlassung ist grundsätzlich die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts erforderlich.
Wie beantragen Sie das Wochengeld?
Das Wochengeld ist eine Leistung für die Schutzfrist und wird beim Krankenversicherungsträger beantragt. Der Antrag kann persönlich oder per Post gestellt werden.
Unterlagen vor der Geburt
- Arbeits- und Entgeltbestätigung des Arbeitgebers oder – bei Arbeitslosengeld beziehungsweise Kinderbetreuungsgeld – eine Bestätigung des auszahlenden Trägers über den Leistungsanspruch (Mitteilung über den Leistungsanspruch),
- ärztliche Bestätigung über den voraussichtlichen Geburtstermin,
- bei einem vorgezogenen Beginn der Schutzfrist zusätzlich ein Freistellungszeugnis.
Unterlagen nach der Geburt
Nach der Geburt benötigen Sie zusätzlich die Geburtsurkunde, eine Bestätigung über den Krankenhausaufenthalt und – bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnitt – eine entsprechende Bestätigung des Krankenhauses.
Nach der Geburt sollten Sie außerdem die Voraussetzungen für die Familienbeihilfe prüfen.
Häufige Fragen
Müssen die Untersuchungen bei einem Vertragsarzt durchgeführt werden?
Nein. Kostenlos sind die vorgesehenen Untersuchungen jedoch grundsätzlich nur bei einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt.
Was passiert, wenn eine Untersuchung fehlt?
In der Regel werden 1.300 Euro vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen. Wenn beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld beziehen, betrifft der Abzug beide.
Werden Untersuchungen im Ausland anerkannt?
Ja, sofern Art, Anzahl und Zeitpunkt genau den österreichischen Vorgaben entsprechen und dies durch eine ärztliche Bestätigung nachgewiesen wird.
Sind Impfungen für Babys kostenlos?
Das kostenlose Impfprogramm umfasst mehrere empfohlene Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren, etwa gegen Rotaviren, mit dem Sechsfachimpfstoff und gegen Pneumokokken. In Österreich besteht keine allgemeine Impfpflicht.
Praktische Schritte vor der Geburt
- Vereinbaren Sie nach Feststellung der Schwangerschaft eine Untersuchung bei einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt.
- Lassen Sie sich den Eltern-Kind-Pass ausstellen und tragen Sie alle Untersuchungstermine ein.
- Kontrollieren Sie, dass jede Untersuchung mit Stempel und Unterschrift dokumentiert ist.
- Informieren Sie den Arbeitgeber über Schwangerschaft und voraussichtlichen Geburtstermin.
- Vergleichen Sie mögliche Geburtskliniken über Kliniksuche.at und informieren Sie sich über Geburtshilfe und Ambulanzen.
- Besorgen Sie die Unterlagen für den Antrag auf Wochengeld rechtzeitig.
- Bewahren Sie die Originalnachweise im Eltern-Kind-Pass auf und übermitteln Sie dem Versicherungsträger nur Kopien.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische, arbeitsrechtliche oder sozialrechtliche Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich an den zuständigen Krankenversicherungsträger, eine Ärztin oder einen Arzt beziehungsweise eine Fachstelle.
Quelle: oesterreich.gv.at