Amtliche Briefe in Österreich: Zustellung per Post und elektronisch

Aktualisiert: 2026-10-26
Amtliche Briefe in Österreich: Zustellung per Post und elektronisch

Wichtige amtliche Dokumente werden in Österreich häufig als nachweisbare Zustellung verschickt und müssen persönlich übernommen werden. Wer sich für die elektronische Zustellung registriert, kann viele behördliche Schreiben kostenlos über Mein Postkorb erhalten.

Was sind RSa- und RSb-Briefe?

Bei amtlichen Schreiben finden Sie häufig die Abkürzungen RSa und RSb. Beide stehen für eine nachweisliche Zustellung: Es wird dokumentiert, dass das Schriftstück zugestellt wurde.

Der RSa-Brief wird auch als Rückscheinbrief blau oder umgangssprachlich als „blauer Brief“ bezeichnet. Er darf nur der Empfängerin oder dem Empfänger persönlich übergeben werden. Möglich ist auch die Übergabe an eine Person, die über eine Postvollmacht verfügt. Die Verwendung eines RSa-Briefs muss gesetzlich vorgesehen sein, etwa bei Entscheidungen in Verwaltungsstrafsachen.

Was passiert, wenn Sie nicht zu Hause sind?

Trifft die Zustellerin oder der Zusteller niemanden an, darf der Brief nicht einfach hinterlegt werden. Sie erhalten stattdessen einen gelben Zettel als Benachrichtigung.

Das Schriftstück wird bei der nächstgelegenen Postfiliale hinterlegt. Für die Abholung müssen Sie persönlich zur Post gehen und ein Identitätsdokument vorweisen.

Mit der elektronischen Zustellung können Sie diesen Weg vermeiden.

Was sind eZustellung und Mein Postkorb?

Die elektronische Zustellung, kurz eZustellung, ermöglicht es, amtliche Dokumente online abzurufen. Nach der Registrierung können Behörden und andere Absender Sie elektronisch erreichen; der Versand auf Papier entfällt dann bei diesen Sendungen.

Die Schreiben werden zentral im Mein Postkorb gesammelt – unabhängig davon, welche Behörde sie versendet. Dazu können beispielsweise ein Strafregisterauszug oder eine Meldebestätigung gehören.

Die Vorteile:

Wo finden Sie Mein Postkorb?

Privatpersonen

Privatpersonen können Mein Postkorb über den angemeldeten Bereich von oesterreich.gv.at oder über die ID Austria-App öffnen.

Unternehmen

Unternehmen erreichen den Dienst über das Unternehmensserviceportal (usp.gv.at). Der Zugang ist für die postalisch bevollmächtigten Personen des Unternehmens vorgesehen.

Die Anmeldung erfolgt mit ID Austria oder EU-Login. Mit ID Austria können auch RSa-Briefe elektronisch übernommen werden. Informationen zur ID Austria finden Sie unter www.id-austria.gv.at/hilfe.

Wie werden Sie über neue Schreiben informiert?

Über jedes neue Schreiben erhalten Sie sofort eine E-Mail. Danach melden Sie sich in Mein Postkorb an und können das Dokument übernehmen, ausdrucken oder per E-Mail weiterleiten.

Ihre hinterlegten E-Mail-Adressen müssen daher aktuell sein. Im Menü „Einstellungen“ können Sie Adressen jederzeit ändern, löschen oder hinzufügen. Für die Benachrichtigungen muss immer mindestens eine Adresse aktiv sein.

Kann die elektronische Zustellung vorübergehend deaktiviert werden?

Ja. Wenn Sie für eine bestimmte Zeit keine elektronischen Sendungen empfangen können, etwa weil Sie keinen Internetzugang haben, können Sie das Postfach für diesen Zeitraum deaktivieren. In dieser Zeit erhalten Sie keine elektronische Zustellung; Behörden können Dokumente stattdessen auf dem üblichen Postweg versenden.

Die Deaktivierung betrifft nur die elektronische Zustellung nach dem Zustellgesetz. Wenn Sie zusätzlich die Nachrichtenfunktion von FinanzOnline verwenden, erhalten Sie Mitteilungen der Finanzbehörden dort weiterhin.

Häufige Fragen

Was kostet die elektronische Zustellung?

Nichts. Die Registrierung und die Nutzung des Mein-Postkorb-Postfachs sind kostenlos.

Warum kommt trotz Registrierung ein Brief per Post?

Noch nicht alle Behörden nutzen die elektronische Zustellung, auch wenn ihre Zahl laufend steigt. Bestimmte Dokumente, etwa ein Reisepass oder Originaldokumente, eignen sich grundsätzlich nicht für den elektronischen Versand und werden weiterhin per Post zugestellt.

Kann jemand anderer meinen blauen Brief abholen?

Ein RSa-Brief darf nur von Ihnen selbst oder von einer Person mit Postvollmacht übernommen werden.

Praktische Schritte

  1. Richten Sie eine ID Austria ein oder verwenden Sie EU-Login.
  2. Öffnen Sie Mein Postkorb über den angemeldeten Bereich von oesterreich.gv.at oder die ID-Austria-App.
  3. Registrieren Sie sich einmalig kostenlos für die elektronische Zustellung.
  4. Hinterlegen Sie mindestens eine aktuelle E-Mail-Adresse und prüfen Sie regelmäßig Ihre Benachrichtigungen.
  5. Holen Sie einen hinterlegten RSa-Brief bei Bedarf persönlich mit einem Identitätsdokument oder über eine bevollmächtigte Person bei der Post ab.
  6. Deaktivieren Sie Mein Postkorb vorübergehend, wenn Sie elektronische Sendungen in einem bestimmten Zeitraum nicht empfangen können.

Weitere Informationen zur elektronischen Zustellung finden Sie auf oesterreich.gv.at. Für Fragen zur ID Austria steht die Hilfe unter www.id-austria.gv.at/hilfe zur Verfügung.

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