Sonderpädagogischer Förderbedarf und inklusive Bildung in Österreich

Aktualisiert: 2026-10-26
Sonderpädagogischer Förderbedarf und inklusive Bildung in Österreich

Wenn ein Kind dauerhaft mit körperlichen, geistigen, sensorischen oder psychischen Beeinträchtigungen lebt, kann es in Österreich Anspruch auf sonderpädagogische Unterstützung haben. Dafür muss der Sonderpädagogische Förderbedarf (SPF) offiziell festgestellt werden. Danach können Familien zwischen einer Sonderschule und inklusivem Unterricht wählen.

Was ist SPF und wann wird er festgestellt?

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Ein Sonderpädagogischer Förderbedarf liegt vor, wenn ein Kind gleichzeitig folgende Voraussetzungen erfüllt:

Der SPF wird mit einem Bescheid festgestellt. Darin wird auch festgelegt, nach welchem Lehrplan das Kind unterrichtet und beurteilt wird. Der Lehrplan richtet sich nach dem individuellen Förderbedarf und bestimmt nicht, welche Schule das Kind besuchen darf.

Wie beginnt das Verfahren?

Die Feststellung des SPF muss beantragt werden. Häufig wird das Thema bereits bei der Schuleinschreibung besprochen und vorbereitet. Eltern sollten schon bei der Anmeldung darauf hinweisen, wenn:

So kann die passende Förderung möglichst vom ersten Schultag an organisiert werden.

Manchmal zeigt sich der zusätzliche Unterstützungsbedarf erst während der Volksschule. Wenn ein Kind dem Unterricht auch mit gezielter Förderung nicht ausreichend folgen kann, suchen die Lehrkräfte in der Regel das Gespräch mit den Eltern. Auch zu diesem Zeitpunkt kann ein Antrag auf SPF gestellt werden.

Sonderschule oder inklusiver Unterricht?

Bei festgestelltem SPF können Eltern grundsätzlich wählen, ob ihr Kind eine Sonderschule oder eine allgemeine Schule im Rahmen eines inklusiven Unterrichts besucht. In beiden Formen wird das Kind nach einem individuellen Förderplan unterstützt und nach dem im SPF-Bescheid festgelegten Lehrplan unterrichtet und beurteilt.

Die Sonderschule

Die Sonderschule umfasst neun Schuljahre. Das letzte Schuljahr ist das Berufsvorbereitungsjahr. Sonderschulen können auf unterschiedliche Förderbereiche spezialisiert sein, etwa Lernen, kognitive Entwicklung, Sehen, Hören, Bewegung, emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache. Die Lehrkräfte verfügen in der Regel über zusätzliche Qualifikationen.

Zu den möglichen Formen gehören unter anderem allgemeine Sonderschulen sowie Schulen für blinde, gehörlose, sehbehinderte, schwerhörige, sprachbeeinträchtigte oder körperbehinderte Kinder. Je nach Schule gibt es unterschiedliche Organisationsformen, zum Beispiel Kleingruppen oder zusammengelegte Klassen.

Inklusiver Unterricht

Ein Kind mit SPF kann inklusiv eine Volksschule, Mittelschule, die Unterstufe einer AHS, eine Polytechnische Schule oder die einjährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe besuchen. Dabei lernen Kinder mit und ohne SPF gemeinsam.

Mobile Lehrpersonen unterstützen die Klassenlehrkräfte und arbeiten bei Bedarf auch direkt mit dem Kind. Für den inklusiven Unterricht ist kein eigener zusätzlicher Zugang zu einer bestimmten Schulform erforderlich.

Schuljahre und Dauer der Schulpflicht

Mit entsprechender Genehmigung kann ein Kind mit SPF somit bis zu zwölf Schuljahre die Schulpflicht erfüllen.

Neue Lehrpläne seit 2025

Seit 1. September 2025 gelten im sonderpädagogischen Bereich neue kompetenzorientierte Lehrpläne und Lehrplanergänzungen. Sie treten aufsteigend ab der 1. und 5. Schulstufe in Kraft.

Die neuen Lehrpläne können je nach individuellem Bedarf mit den Lehrplänen der Volksschule, Mittelschule und AHS-Unterstufe kombiniert werden. Das ist unabhängig davon möglich, welche Schulform das Kind besucht.

Wer unterstützt bei Übergängen und Schulwechseln?

Besonders wichtig sind drei Übergänge:

  1. vom Kindergarten in die Volksschule,
  2. von der Volksschule in die Mittelschule oder AHS-Unterstufe,
  3. von der Mittelschule oder AHS-Unterstufe in die Polytechnische Schule, eine weitere Ausbildung oder eine Berufsausbildung.

Die nächste Schule wird gemeinsam mit den Eltern ausgewählt. Unterstützung bieten Lehrkräfte, die Schulleitung und die Diversitätsmanager der zuständigen Bildungsdirektion. Bei Bedarf können auch die Schulpsychologie und das Jugendcoaching einbezogen werden.

Was passiert nach der Schulpflicht?

In allen Lehrplänen ist eine verpflichtende Berufsorientierung vorgesehen. Mit SPF kann ein Kind in der 9. Schulstufe nach dem Lehrplan des Berufsvorbereitungsjahres lernen – sowohl in einer Sonderschule als auch in einer Polytechnischen Schule.

Danach kann je nach Lehrplan ein begleiteter Übergang in die Arbeitswelt erfolgen. Wenn das Kind nach dem Lehrplan der Mittelschule oder AHS-Unterstufe unterrichtet wurde und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ist auch der Übergang in eine weiterführende mittlere oder höhere Schule möglich.

Häufige Fragen

Muss ein Kind mit SPF eine Sonderschule besuchen?

Nein. Eltern können für ihr Kind auch inklusiven Unterricht an einer allgemeinen Schule wählen.

Kann SPF später festgestellt werden?

Ja. Der Antrag kann auch während der Volksschule gestellt werden, wenn sich der zusätzliche Förderbedarf erst später zeigt.

Wo gibt es Informationen zur Schulwahl?

Die zuständige Bildungsdirektion informiert über die Möglichkeiten. Die Diversitätsmanager unterstützen Familien bei der Auswahl der passenden Schulform.

Praktische Schritte für Eltern

  1. Sprechen Sie bei der Schuleinschreibung oder bei später auftretenden Schwierigkeiten frühzeitig mit der Schule.
  2. Legen Sie vorhandene ärztliche, psychologische oder andere fachliche Befunde vor.
  3. Informieren Sie die Schule über bisherige Fördermaßnahmen im Kindergarten oder in der Schule.
  4. Klären Sie mit den Lehrkräften und der Schulleitung, ob ein Antrag auf SPF notwendig ist.
  5. Wenden Sie sich für Fragen zur Schulwahl an die zuständige Bildungsdirektion.
  6. Besprechen Sie an den Übergängen gemeinsam mit Schule, Bildungsdirektion und gegebenenfalls Schulpsychologie oder Jugendcoaching den nächsten Bildungsweg.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für eine fachliche Einschätzung wenden Sie sich an die zuständigen Stellen oder geeignete Fachpersonen.

Quelle: oesterreich.gv.at

Ähnliche Ratgeber

Familie & Leistungen

Familienbonus Plus 2026: 2.000 Euro Steuerbonus pro Kind und Änderungen ab 2027

Der Familienbonus Plus reduziert die österreichische Einkommensteuer um bis zu 2.000 Euro pro Kind. 2027 ändern sich die Regeln für die Aufteilung zwischen den Eltern.

Familie & Leistungen

Familienbeihilfe 2026 in Österreich: Höhe, Voraussetzungen und Antrag

Die Familienbeihilfe beträgt 2026 je nach Alter des Kindes 138,40 bis 200,40 Euro monatlich. Zusätzlich wird der Kinderabsetzbetrag von 70,90 Euro pro Kind ausgezahlt.

Familie & Leistungen

Österreichische Pension und „Mindestpension“ 2026: Ausgleichszulage, Pensionsalter und Erhöhung

In Österreich gibt es keine allgemeine gesetzliche Mindestpension. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausgleichszulage eine niedrige Pension bis zu einem Richtsatz ergänzen.

Familie & Leistungen

Volksschule in Österreich: Anmeldung und wichtige Informationen

Die Volksschule umfasst in Österreich vier Schulstufen für Kinder zwischen etwa sechs und zehn Jahren. Erfahren Sie, wie die Anmeldung abläuft und welche Unterlagen benötigt werden.