Ombudsstellen und Beschwerdestellen in Österreich: Wer hilft weiter?

Aktualisiert: 2026-10-26
Ombudsstellen und Beschwerdestellen in Österreich: Wer hilft weiter?

Wenn du dich von einer Behörde, einer Versicherung, einer Bank oder einer anderen Einrichtung ungerecht behandelt fühlst, kannst du dich in Österreich an verschiedene Ombudsstellen und Beschwerdeforen wenden. Sie nehmen Beschwerden entgegen, informieren und vermitteln häufig zwischen den betroffenen Personen und der jeweiligen Institution.

Die meisten Ombudsstellen treffen jedoch keine rechtsverbindlichen Entscheidungen. Sie prüfen den Sachverhalt, klären auf oder suchen nach einer Lösung.

Was macht eine Ombudsstelle?

Ombudsstellen und Anwaltschaften sind unabhängige oder staatliche Einrichtungen, die bei Problemen mit Behörden, Unternehmen oder öffentlichen Institutionen unterstützen. Ihre Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Thema ab.

Wichtig sind auch die Grenzen ihrer Tätigkeit: Die Ombudsstelle des BMLUK kann weder in laufende Verfahren eingreifen noch rechtsgültige Bescheide aufheben oder geltende Gesetze ändern.

Beschwerden über Behörden: Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft kontrolliert die Verwaltung und setzt sich für die Einhaltung der Menschenrechte ein. Sie prüft Bundes-, Landes- und Gemeindebehörden. Wenn du der Meinung bist, dass eine Behörde nicht gesetzeskonform gehandelt hat, kannst du dich an sie wenden.

In Tirol und Vorarlberg gibt es zusätzlich einen eigenen Landesvolksanwalt.

Probleme mit Gerichten

Bei praktischen Fragen zu Gerichten hilft die Justiz-Ombudsstelle. Die vier Stellen in Wien, Graz, Linz und Innsbruck bestehen aus erfahrenen, unabhängigen Richterinnen und Richtern. Sie informieren über gerichtliche Verfahren, können aber keine gerichtlichen Entscheidungen ersetzen oder verändern.

Diskriminierung und Gleichbehandlung

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) bietet als staatliche Stelle kostenlose Beratung bei Diskriminierung und sexueller Belästigung. Dazu zählen zum Beispiel Belästigung am Arbeitsplatz, rassistisches Verhalten sowie Benachteiligungen wegen Geschlecht, Alter, Religion, Elternschaft, Betreuungspflichten oder LGBTQIA+-Identität.

Die GAW ist für Angelegenheiten zuständig, die auf Bundesgesetzen beruhen. Bei Fällen nach Landesrecht sind die jeweiligen Landesantidiskriminierungsstellen zuständig. Die regionalen Büros der GAW befinden sich in Wien, Klagenfurt, Linz, Graz und Innsbruck.

Gesundheit, Pflege, Arbeit und Sozialversicherung

Banken, Kredite und Konsumentenschutz

Bei der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte müssen beide Seiten dem Verfahren zustimmen, damit ein rechtlich wirksames Ergebnis zustande kommen kann.

Kinder, Jugendliche, Schule und Studium

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist in jedem Bundesland eingerichtet und weisungsfrei. Kinder, Jugendliche und Erwachsene können die Beratung kostenlos nutzen. Auf Wunsch ist auch eine anonyme Beratung möglich.

Die Ombudsstelle für Studierende unterstützt auch Studierende aus dem Ausland.

Verstöße gegen EU-Recht am Arbeitsplatz melden

Verstöße gegen EU-Recht im beruflichen Umfeld können bei den Externe Meldestellen gemeldet werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber genießen besonderen Schutz hinsichtlich ihrer Identität und vor Benachteiligungen. Für eine persönliche Meldung muss jedenfalls vorher ein Termin vereinbart werden.

Häufige Fragen

Kostet die Beratung durch eine Ombudsstelle etwas?

Viele Angebote sind ausdrücklich kostenlos. Dazu gehören unter anderem die Beratung der GAW, die Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Internet Ombudsstelle und die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte.

Kann eine Ombudsstelle einen rechtsgültigen Bescheid ändern?

Nein. Die Ombudsstelle des BMLUK kann weder auf rechtsgültige Bescheide noch auf laufende Verfahren einwirken. Auch andere Ombudsstellen ersetzen grundsätzlich kein Rechtsmittel und kein Gerichtsverfahren.

Wohin kann ich mich bei einer Beschwerde über eine EU-Institution wenden?

Für Missstände in der Verwaltung von EU-Organen und EU-Institutionen ist die Europäische Ombudsstelle zuständig.

Kann ich anonym um Hilfe bitten?

Bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist eine anonyme Beratung auf Wunsch möglich. Bei den Externe Meldestellen sind Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber durch besondere Regeln zum Schutz ihrer Identität geschützt.

Praktische Schritte bei einer Beschwerde

  1. Notiere, welche Institution betroffen ist und worum es genau geht.
  2. Sammle wichtige Unterlagen wie Bescheide, Briefe, E-Mails, Verträge und Gesprächsnotizen.
  3. Prüfe, welche Ombudsstelle für dein Thema zuständig ist.
  4. Beschreibe den Sachverhalt kurz, chronologisch und möglichst sachlich.
  5. Reiche die Beschwerde über den vorgesehenen Kontaktweg ein und beachte Fristen für Rechtsmittel.
  6. Wenn ein laufendes Verfahren, ein rechtsgültiger Bescheid oder eine rechtlich verbindliche Entscheidung betroffen ist, hole zusätzlich fachkundige Rechtsberatung ein.

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