Ombudsstellen und Beschwerdestellen in Österreich: Wer hilft weiter?

Wenn du dich von einer Behörde, einer Versicherung, einer Bank oder einer anderen Einrichtung ungerecht behandelt fühlst, kannst du dich in Österreich an verschiedene Ombudsstellen und Beschwerdeforen wenden. Sie nehmen Beschwerden entgegen, informieren und vermitteln häufig zwischen den betroffenen Personen und der jeweiligen Institution.
Die meisten Ombudsstellen treffen jedoch keine rechtsverbindlichen Entscheidungen. Sie prüfen den Sachverhalt, klären auf oder suchen nach einer Lösung.
Was macht eine Ombudsstelle?
Ombudsstellen und Anwaltschaften sind unabhängige oder staatliche Einrichtungen, die bei Problemen mit Behörden, Unternehmen oder öffentlichen Institutionen unterstützen. Ihre Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Thema ab.
Wichtig sind auch die Grenzen ihrer Tätigkeit: Die Ombudsstelle des BMLUK kann weder in laufende Verfahren eingreifen noch rechtsgültige Bescheide aufheben oder geltende Gesetze ändern.
Beschwerden über Behörden: Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft kontrolliert die Verwaltung und setzt sich für die Einhaltung der Menschenrechte ein. Sie prüft Bundes-, Landes- und Gemeindebehörden. Wenn du der Meinung bist, dass eine Behörde nicht gesetzeskonform gehandelt hat, kannst du dich an sie wenden.
- Adresse: Singerstraße 17, 1015 Wien
- Kostenlose Telefonnummer: +43 800 223 223, an Werktagen von 8 bis 16 Uhr
In Tirol und Vorarlberg gibt es zusätzlich einen eigenen Landesvolksanwalt.
Probleme mit Gerichten
Bei praktischen Fragen zu Gerichten hilft die Justiz-Ombudsstelle. Die vier Stellen in Wien, Graz, Linz und Innsbruck bestehen aus erfahrenen, unabhängigen Richterinnen und Richtern. Sie informieren über gerichtliche Verfahren, können aber keine gerichtlichen Entscheidungen ersetzen oder verändern.
Diskriminierung und Gleichbehandlung
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) bietet als staatliche Stelle kostenlose Beratung bei Diskriminierung und sexueller Belästigung. Dazu zählen zum Beispiel Belästigung am Arbeitsplatz, rassistisches Verhalten sowie Benachteiligungen wegen Geschlecht, Alter, Religion, Elternschaft, Betreuungspflichten oder LGBTQIA+-Identität.
Die GAW ist für Angelegenheiten zuständig, die auf Bundesgesetzen beruhen. Bei Fällen nach Landesrecht sind die jeweiligen Landesantidiskriminierungsstellen zuständig. Die regionalen Büros der GAW befinden sich in Wien, Klagenfurt, Linz, Graz und Innsbruck.
- GAW: 0800 206 119, Montag und Donnerstag 9 bis 15 Uhr, Freitag 9 bis 12 Uhr
- Behindertenanwältin beziehungsweise Behindertenanwalt: kostenlose Beratung für Menschen mit Behinderungen unter 0800 80 80 16, Montag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Gesundheit, Pflege, Arbeit und Sozialversicherung
- Patienten- und Pflegeanwaltschaft: Die Bundesländer haben eigene unabhängige Stellen für Fragen und Beschwerden im Gesundheits- und Pflegebereich. In Wien gibt es außerdem eine kostenlose Pflege-Hotline unter +43 800 20 31 31.
- AMS.help-Ombudsstellen: Das Arbeitsmarktservice (AMS) nimmt in jedem Bundesland Fragen, Beschwerden und Rückmeldungen entgegen.
- Ombudsstellen der Sozialversicherung: Die ÖGK, die PV, die SVS, die BVAEB und die AUVA betreiben eigene Beschwerdestellen für Probleme ihrer Versicherten.
Banken, Kredite und Konsumentenschutz
- Bankenschlichtung: zuständig für Beschwerden gegen Banken, Investmentgesellschaften und Zahlungsinstitute.
- Ombudsstelle für Zahlungsprobleme bei Krediten: Unterstützung, wenn Kreditraten nicht mehr bezahlt werden können und keine Einigung mit der Bank möglich ist.
- Schlichtung für Verbrauchergeschäfte: kostenlose und freiwillige Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Konsumentinnen beziehungsweise Konsumenten und Unternehmen.
- Internet Ombudsstelle: kostenlose Hilfe bei Problemen mit Onlinekäufen.
- Steuerombudsmann (BMF): Anlaufstelle für Beschwerden und Anliegen in Steuerfragen.
Bei der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte müssen beide Seiten dem Verfahren zustimmen, damit ein rechtlich wirksames Ergebnis zustande kommen kann.
Kinder, Jugendliche, Schule und Studium
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist in jedem Bundesland eingerichtet und weisungsfrei. Kinder, Jugendliche und Erwachsene können die Beratung kostenlos nutzen. Auf Wunsch ist auch eine anonyme Beratung möglich.
- Ombudsstelle für Schulen: kostenlose Telefonnummer +43 800 311 305
- Ombudsstelle für Studierende: kostenlose Telefonnummer +43 800 311 650, Montag und Freitag 9 bis 16 Uhr
Die Ombudsstelle für Studierende unterstützt auch Studierende aus dem Ausland.
Verstöße gegen EU-Recht am Arbeitsplatz melden
Verstöße gegen EU-Recht im beruflichen Umfeld können bei den Externe Meldestellen gemeldet werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber genießen besonderen Schutz hinsichtlich ihrer Identität und vor Benachteiligungen. Für eine persönliche Meldung muss jedenfalls vorher ein Termin vereinbart werden.
Häufige Fragen
Kostet die Beratung durch eine Ombudsstelle etwas?
Viele Angebote sind ausdrücklich kostenlos. Dazu gehören unter anderem die Beratung der GAW, die Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Internet Ombudsstelle und die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte.
Kann eine Ombudsstelle einen rechtsgültigen Bescheid ändern?
Nein. Die Ombudsstelle des BMLUK kann weder auf rechtsgültige Bescheide noch auf laufende Verfahren einwirken. Auch andere Ombudsstellen ersetzen grundsätzlich kein Rechtsmittel und kein Gerichtsverfahren.
Wohin kann ich mich bei einer Beschwerde über eine EU-Institution wenden?
Für Missstände in der Verwaltung von EU-Organen und EU-Institutionen ist die Europäische Ombudsstelle zuständig.
Kann ich anonym um Hilfe bitten?
Bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist eine anonyme Beratung auf Wunsch möglich. Bei den Externe Meldestellen sind Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber durch besondere Regeln zum Schutz ihrer Identität geschützt.
Praktische Schritte bei einer Beschwerde
- Notiere, welche Institution betroffen ist und worum es genau geht.
- Sammle wichtige Unterlagen wie Bescheide, Briefe, E-Mails, Verträge und Gesprächsnotizen.
- Prüfe, welche Ombudsstelle für dein Thema zuständig ist.
- Beschreibe den Sachverhalt kurz, chronologisch und möglichst sachlich.
- Reiche die Beschwerde über den vorgesehenen Kontaktweg ein und beachte Fristen für Rechtsmittel.
- Wenn ein laufendes Verfahren, ein rechtsgültiger Bescheid oder eine rechtlich verbindliche Entscheidung betroffen ist, hole zusätzlich fachkundige Rechtsberatung ein.