Österreichische e-card 2026: Foto, Serviceentgelt und Befreiungen

Die e-card ist die Chipkarte der österreichischen Sozialversicherung. Sie weisen damit bei Ärztinnen und Ärzten Ihren Krankenversicherungsschutz nach. Dieser Überblick erklärt, wann ein Foto erforderlich ist, wie hoch das Serviceentgelt 2026 ist und wer davon befreit ist.
Das Wichtigste zur e-card 2026
- Jede versicherte Person und mitversicherte Angehörige erhalten eine e-card. Auf der Karte sind keine medizinischen Daten gespeichert.
- Seit dem 1. Jänner 2020 enthalten neu ausgestellte oder ausgetauschte e-cards für Personen ab 14 Jahren ein Foto.
- Das Serviceentgelt für das Kalenderjahr 2026 beträgt 25 Euro. Es wurde im November 2025 eingehoben.
- Für mitversicherte Angehörige ist kein Serviceentgelt zu bezahlen.
- Wenn Sie zur Registrierung eines Fotos aufgefordert werden, haben Sie dafür fünf Monate Zeit.
Was ist die e-card und wofür wird sie verwendet?
Die e-card ist eine Chipkarte, die alle versicherten Personen und anspruchsberechtigten Angehörigen erhalten. Sie dient vor allem als Nachweis des Krankenversicherungsschutzes.
Darüber hinaus funktioniert die e-card als Schlüsselkarte für die Anwendungen des e-card-Systems und für den elektronischen Gesundheitsakt ELGA. Wichtig ist: Auf der e-card selbst sind keine medizinischen Daten gespeichert.
Auf der Vorderseite stehen unter anderem:
- Ihr Name und Ihr akademischer oder sonstiger Titel,
- Ihre Sozialversicherungsnummer,
- die Kartenfolgenummer,
- die Telefonnummer der e-card-Serviceline: 050 124 3311,
- die Nummer der telefonischen Gesundheitsberatung: 1450 („Wenn’s weh tut“).
Die Buchstaben „SV“ für Sozialversicherung sind zusätzlich in Brailleschrift auf der Karte angebracht. Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Ist ein Foto für die e-card erforderlich?
Ja, grundsätzlich benötigen Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Foto. Seit dem 1. Jänner 2020 wird auf jeder neu ausgestellten oder ausgetauschten e-card für diese Altersgruppe ein Foto angebracht. Kinder unter 14 Jahren erhalten eine e-card ohne Foto.
Das Foto auf der e-card ist schwarz-weiß, ungefähr so groß wie auf einem Personalausweis und muss die Karteninhaberin oder den Karteninhaber eindeutig erkennbar zeigen.
Wann müssen Sie nichts unternehmen?
In den meisten Fällen müssen Versicherte kein Foto abgeben. Die Sozialversicherung übernimmt das Foto aus bereits vorhandenen behördlichen Registern. Es kann aus folgenden Quellen stammen:
- österreichischer Reisepass,
- österreichischer Personalausweis,
- Scheckkartenführerschein,
- Fremdenregister, zum Beispiel aus einem Aufenthaltstitel, einem Identitätsausweis für Fremde, einem Fremdenpass oder einem Konventionsreisepass.
Wann müssen Sie ein Foto registrieren lassen?
Wenn in keinem zuständigen Bundes- oder Landesregister ein verwendbares Foto vorhanden ist, müssen Sie ein Foto zu einer zuständigen Registrierungsstelle bringen. Es ist sinnvoll, dies drei bis vier Monate vor dem Ablaufdatum der e-card zu erledigen. Das Ablaufdatum finden Sie auf der Rückseite der Karte.
Ist das Ablaufdatum bereits überschritten, liegt es nach dem 31. Dezember 2023 oder stehen anstelle des Datums Sterne auf der Rückseite, werden Sie beim nächsten Arztbesuch oder bei der Kontaktaufnahme mit der Sozialversicherung über die Fotopflicht informiert. Ab dieser Information haben Sie fünf Monate Zeit, um das Foto registrieren zu lassen.
Wer ist von der Fotopflicht ausgenommen?
- Kinder unter 14 Jahren: Sie erhalten eine e-card ohne Foto.
- Personen, die bis zum 31. Dezember 2031 im Jahr der Kartenausstellung 70 Jahre alt werden oder bereits 70 Jahre alt sind: Eine freiwillige Abgabe des Fotos ist möglich.
- Personen mit Pflegegeld ab Stufe 4: Auch hier kann freiwillig ein Foto abgegeben werden.
Wie hoch ist das e-card-Serviceentgelt 2026?
Für die e-card ist jährlich ein Serviceentgelt zu bezahlen. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird dieser Betrag vom Arbeitgeber eingehoben.
Das Serviceentgelt ist jeweils am 15. November des Vorjahres für das folgende Kalenderjahr fällig. Für das Jahr 2026 beträgt es 25 Euro; dieser Betrag wurde im November 2025 eingehoben. Das Serviceentgelt wird jährlich in geringem Umfang valorisiert, also angepasst und erhöht.
Für mitversicherte Angehörige muss kein Serviceentgelt bezahlt werden.
Sonderregelung für Pensionistinnen und Pensionisten
Pensionistinnen und Pensionisten nach ASVG oder GSVG sind bis einschließlich 2026 vom Serviceentgelt befreit. Aufgrund einer Übergangsregelung wird die erste Zahlung am 15. November 2026 für das Kalenderjahr 2027 fällig. Der Betrag wird von der Pension einbehalten.
Wer ist vom Serviceentgelt befreit?
Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, muss auch kein e-card-Serviceentgelt bezahlen. Die Befreiung gilt ebenfalls für anspruchsberechtigte Angehörige.
Befreiung ohne Antrag
Unter anderem sind folgende Personen ohne Antrag befreit:
- Personen, die wegen sozialer Bedürftigkeit bestimmte Geldleistungen erhalten, zum Beispiel eine Ausgleichszulage,
- Zivildienstleistende und ihre Angehörigen,
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer am freiwilligen sozialen Jahr,
- Personen, die wegen der Pflege eines behinderten Kindes selbstversichert sind,
- Asylwerberinnen und Asylwerber in der Bundesbetreuung.
Befreiung auf Antrag: Einkommensgrenzen 2026
Eine Befreiung kann beantragt werden, wenn das monatliche Nettoeinkommen die folgenden Richtwerte für 2026 nicht überschreitet:
- Alleinstehende Person: 1.308,39 Euro
- Alleinstehende Person mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.504,65 Euro
- Ehepaare oder Lebensgemeinschaften: 2.064,12 Euro
- Ehepaare oder Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 2.373,74 Euro
- Erhöhung für jedes mitversicherte Kind: 201,88 Euro
Das Einkommen der Ehepartnerin, des Ehepartners oder der Lebensgefährtin beziehungsweise des Lebensgefährten wird angerechnet. Das Einkommen anderer im Haushalt lebender Personen wird mit 12,5 Prozent berücksichtigt.
Der Antrag ist beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzureichen.
Häufige Fragen zur e-card
Speichert die e-card medizinische Daten?
Nein. Die Karte dient als Schlüssel für das e-card-System und für ELGA. Medizinische Daten befinden sich nicht auf der e-card selbst.
Ist das Foto auf der e-card farbig?
Nein. Das Foto ist schwarz-weiß und ungefähr so groß wie auf einem Personalausweis.
Wann wird das Serviceentgelt für 2027 eingehoben?
Das Serviceentgelt ist jeweils am 15. November des Vorjahres fällig. Für das Kalenderjahr 2027 wird es daher am 15. November 2026 eingehoben.
Wo erhalten Sie Auskünfte zur e-card?
Die e-card-Serviceline erreichen Sie unter 050 124 3311.
Praktische Schritte
- Prüfen Sie das Ablaufdatum auf der Rückseite Ihrer e-card.
- Warten Sie auf eine Information der Sozialversicherung, wenn kein Foto aus einem zuständigen Register übernommen werden kann.
- Registrieren Sie Ihr Foto bei einer Registrierungsstelle, spätestens innerhalb von fünf Monaten nach der Aufforderung.
- Prüfen Sie, ob Sie oder mitversicherte Angehörige von der Rezeptgebühr und damit vom Serviceentgelt befreit sind.
- Bei Fragen wenden Sie sich an die e-card-Serviceline unter 050 124 3311 oder an Ihren zuständigen Krankenversicherungsträger.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Sozialversicherungs- oder Gesundheitsberatung. Die Angaben beruhen auf öffentlich verfügbaren Informationen, unter anderem von oesterreich.gv.at.