Kreditaufnahme in Österreich 2026: Vertrag, Zinsen, Sicherheiten und Kündigung

Wer in Österreich einen Kredit aufnimmt, geht eine langfristige finanzielle und rechtliche Verpflichtung ein. Das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) bietet bei Verbraucherkrediten wichtige Schutzbestimmungen. Für Immobilienkredite gelten zusätzliche Regeln.
Dieser Überblick erklärt, was im Kreditvertrag stehen muss, wie Zinsen und Sicherheiten funktionieren und welche Möglichkeiten es bei Rücktritt, Kündigung, vorzeitiger Rückzahlung und Zahlungsverzug gibt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Verbraucherkreditgesetz gilt grundsätzlich für Kredite ab 200 Euro, auch für Teilzahlungskäufe.
- Von einem Verbraucherkredit können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen und kostenlos zurücktreten.
- Der Verzugszinssatz darf höchstens 5 Prozentpunkte über dem vertraglichen Zinssatz liegen.
- Bei einem Kredit mit fixem Zinssatz können Sie jährlich 10.000 Euro ohne zusätzliche Kosten vorzeitig zurückzahlen.
- Neue Fremdwährungskredite für Privatpersonen sind nahezu ausnahmslos nicht mehr zulässig.
Welche Informationen muss der Kreditvertrag enthalten?
Der Kreditgeber muss Sie bereits vor dem Vertragsabschluss kostenlos informieren. Dafür ist das EU-Formular Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite zu verwenden. Die folgenden Angaben müssen auch in der Werbung enthalten sein:
- die Gesamtkreditsumme,
- der Kreditzinssatz beziehungsweise Sollzinssatz,
- der effektive Jahreszinssatz, also der effektive Jahreszins inklusive bestimmter Kosten,
- die Laufzeit,
- die Gesamtbelastung aus ausbezahltem Betrag und Kosten.
Im Vertrag müssen außerdem die Vertragsparteien, die Kreditart, die Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten sowie die erforderlichen Sicherheiten genannt werden.
Bei einem Immobilienkredit, der durch eine Hypothek gesichert ist oder dem Kauf einer Immobilie dient, muss Ihnen zusätzlich das ESIS-Merkblatt ausgehändigt werden.
Das Gesetz gilt beispielsweise nicht für Kredite, die innerhalb von drei Monaten zurückgezahlt werden müssen und nur geringe Kosten verursachen. Dazu können bestimmte Kreditkartengeschäfte zählen.
Wie prüft die Bank die Kreditwürdigkeit?
Vor dem Vertragsabschluss muss die Bank eine Bonitätsprüfung durchführen. Dabei werden unter anderem Ihr Einkommen, Ihre Vermögenssituation und die vorhandenen Sicherheiten geprüft. Erkennt die Bank ein besonderes Risiko, muss sie Sie darüber informieren. Diese Verpflichtung wird als Warnpflicht bezeichnet.
Privatpersonen sind ab dem 18. Lebensjahr grundsätzlich voll geschäftsfähig. Eine kreditfähige minderjährige Person mit eigenem Einkommen, etwa aus einem Arbeitsverhältnis oder einer Lehrlingsentschädigung, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung der Eltern einen Kredit aufnehmen. Die Rückzahlung darf dabei den eigenen Lebensunterhalt nicht gefährden. Die Bank muss die Einkommenssituation besonders sorgfältig prüfen.
Nominalzins, effektiver Jahreszins und Zinsänderungen
Der Nominalzinssatz ist der jährliche Preis für das geliehene Geld. Der effektive Jahreszinssatz berücksichtigt zusätzlich unter anderem Gebühren, Bearbeitungskosten, Auszahlungsprovisionen und bekannte Versicherungskosten. Deshalb eignet er sich besser, um verschiedene Kreditangebote zu vergleichen.
Variable und fixe Zinsen
Bei einem variablen Zinssatz legt die Zinsgleitklausel fest, unter welchen Bedingungen sich der Zinssatz ändern darf. Die Änderung muss an einen objektiven, von der Bank unabhängigen Referenzwert gebunden sein, etwa an den EURIBOR. Eine Anpassung kann vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
Vor einer Änderung muss die Bank Sie schriftlich informieren und den neuen Nominalzinssatz sowie den neuen effektiven Jahreszinssatz angeben.
Bei einem fixen Zinssatz bleibt die Rate während der vereinbarten Fixzinsperiode unverändert. Dafür ist der Zinssatz üblicherweise höher. Auch bei einem allgemeinen Rückgang der Zinsen sinkt die Rate eines Fixzinskredits nicht automatisch.
Eine nach oben unbegrenzte Zinsobergrenze war bereits am 13. Juni 2017 rechtswidrig. Wer deshalb zu hohe Zinsen bezahlt hat, kann diese unter Umständen zurückfordern.
Welche Sicherheiten darf die Bank verlangen?
Vereinbarungen über Kreditsicherheiten müssen im Kreditvertrag festgehalten werden. Die Bank kann auch mehrere Sicherheiten gleichzeitig verlangen.
- Gehaltsverpfändung: Sie kommt bei vielen Privatkrediten vor. Bei Zahlungsverzug kann die Bank ähnlich wie bei einer Exekution auf das Gehalt zugreifen; das Existenzminimum muss jedoch erhalten bleiben. Bei einer „stillen“ Gehaltsverpfändung wird der Arbeitgeber erst im Fall eines Zahlungsverzugs informiert.
- Bürgschaft: Der Bürge verpflichtet sich, die Schuld zu bezahlen, wenn der Kreditnehmer nicht zahlt. Banken verlangen häufig eine Bürgschaft als Bürge und Zahler. Dann kann die gesamte Forderung von jedem Verpflichteten verlangt werden.
- Hypothek: Die Immobilie wird durch ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht belastet. Eine typische Laufzeit beträgt 15 bis 30 Jahre.
- Lebensversicherung: Im Todesfall wird zuerst die offene Kreditschuld beglichen. Begünstigte erhalten nur einen verbleibenden Betrag.
Ein hypothekarisch besicherter Kredit hat meist einen deutlich günstigeren Zinssatz. Bei der Aufnahme entstehen jedoch unter anderem Kosten für die Beglaubigung und die Eintragung.
Rücktritt und Kündigung
Rücktritt bei Verbraucherkrediten
Von einem Verbraucherkredit können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten zurücktreten. Die Frist beginnt, sobald Sie die vollständigen Vertragsunterlagen und die Rücktrittsbelehrung erhalten haben.
Wenn der Kreditbetrag bereits ausbezahlt wurde, müssen Sie den Betrag sowie die anteiligen Zinsen spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen zurückzahlen.
Rücktritt bei Immobilienkrediten
Bei einem Immobilienkredit gibt es kein allgemeines 14-tägiges Rücktrittsrecht. Sie können jedoch innerhalb von zwei Arbeitstagen zurücktreten, wenn Sie das ESIS-Merkblatt nicht mindestens zwei Arbeitstage vor dem Vertragsabschluss erhalten haben. Diese Möglichkeit erlischt spätestens einen Monat nach dem Vertragsabschluss.
Kündigung eines unbefristeten Kredits
Einen unbefristeten Kredit können Sie jederzeit kostenlos kündigen. Eine Kündigungsfrist gilt nur, wenn sie im Vertrag vereinbart wurde, und darf höchstens einen Monat betragen.
Die Bank darf den Kredit nur kündigen, wenn dies vertraglich vorgesehen ist. Die Kündigungsfrist muss mindestens zwei Monate betragen, und die Kündigung muss auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen.
Vorzeitige Rückzahlung und Zahlungsverzug
Regeln für die vorzeitige Rückzahlung
- Variabler Zinssatz: Eine vorzeitige Rückzahlung ist grundsätzlich jederzeit ohne zusätzliche Kosten möglich.
- Fixer Zinssatz bis 10.000 Euro pro Jahr: Die vorzeitige Rückzahlung ist kostenlos.
- Fixer Zinssatz über 10.000 Euro: Die Entschädigung darf höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags betragen.
- Restlaufzeit von höchstens einem Jahr: Die Entschädigung darf höchstens 0,5 Prozent betragen.
- Hypothekarkredit: Es kann eine Kündigungsfrist von höchstens sechs Monaten oder eine Rückzahlung erst zum Ende der Fixzinsperiode vorgesehen sein. Ohne Einhaltung dieser Regel darf die Entschädigung höchstens 1 Prozent betragen.
Was gilt bei verspäteten Zahlungen?
Wenn Sie eine Rate nicht rechtzeitig bezahlen können, sollten Sie sofort Kontakt mit der Bank aufnehmen. Ein Terminsverlust, also die sofortige Fälligkeit der gesamten offenen Schuld, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Die Zahlung muss mindestens sechs Wochen ausständig sein. Außerdem muss die Bank nachweisbar eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt und erfolglos gemahnt haben.
Häufige Fragen
Wie hoch darf der Verzugszinssatz sein?
Der Verzugszinssatz darf höchstens 5 Prozentpunkte über dem vertraglichen Nominalzinssatz liegen.
Kann ich einen Tilgungsplan verlangen?
Ja. Bei einem Kredit mit bestimmter Laufzeit muss die Bank auf Anfrage jederzeit kostenlos einen Tilgungsplan zur Verfügung stellen. Dieser muss die einzelnen Raten nach Tilgung, Zinsen und Kosten aufschlüsseln.
Sind neue Fremdwährungskredite möglich?
Neue Fremdwährungskredite für Privatpersonen sind nahezu ausnahmslos verboten.
Wann kann sich eine Umschuldung lohnen?
Eine Umschuldung ist nur dann sinnvoll, wenn die Zins- und Gebührenersparnis höher ist als die Kosten des neuen Kredits.
Praktische Schritte vor und während der Kreditaufnahme
- Vergleichen Sie Angebote anhand des effektiven Jahreszinssatzes und nicht nur anhand des Nominalzinssatzes.
- Prüfen Sie vor der Unterschrift die Gesamtkosten, Laufzeit, Rate, Sicherheiten und Bedingungen für Zinsänderungen.
- Bewahren Sie die Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite, den Vertrag und gegebenenfalls das ESIS-Merkblatt auf.
- Prüfen Sie, ob ein Rücktrittsrecht besteht und wann die entsprechende Frist beginnt.
- Holen Sie bei einem Fixzinskredit Informationen zu den Kosten einer vorzeitigen Rückzahlung ein.
- Kontaktieren Sie die Bank sofort, wenn eine Rate nicht fristgerecht bezahlt werden kann.
- Lassen Sie einen Kreditvertrag mit hohen Beträgen oder eine Bürgschaft vor der Unterzeichnung rechtlich prüfen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Finanzberatung dar. Für eine individuelle Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Beratungsstelle.
Quelle: oesterreich.gv.at